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Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.

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gibt. Bald sind es die Frauen in ihrer Bedürftigkeit, bald in
ihrer Wirksamkeit für fremde Bedürftigkeit, bald reicht beides
einander die Hand. Der Arbeiterschutz der allgemeinen staat-
lichen Gesetzgebung gehört in die Gegenstände der Frauen-
bewegung, soweit er sich auf weibliche Personen erstreckt. Die
Bewegung für die Erweiterung der öffentlichen Wahl- und
Stimmrechte, ob sie nun von Männern oder von Frauen ge-
tragen wird, gehört dahin, weil sie den Frauen zu Gute kommen
soll. Aber wiederum von der anderen Seite die gemeinnützige
Wirksamkeit der "Dame auf dem Lande", ob sie nun weib-
liche Wesen allein oder die ganzen Familien des Dorfes zum
Gegenstande hat, wird gleichfalls dahin gerechnet - weil es
die Bewegung weiblicher Kräfte ist. Und sicherlich am deut-
lichsten zeigt sich jene Zugehörigkeit dann, wenn beides sich in
einander verschlingt, wenn weibliche Kräfte ihr Leben ausfüllen
mit dem Ziele, weiblichem Elend abzuhelfen.

Es wäre gewagt, wenn man behaupten wollte, dieser sehr
umfassende Begriff der Frauenbewegung treffe für England
allein zu; er unterscheide die englische Frauenbewegung von der
deutschen. Auch hier vielmehr zeigt sich etwas ähnliches, zu-
mal in der neuesten Zeit. Wir durchblättern die letzten Hefte
der deutschen Zeitschrift "Die Frau, Monatschrift für das ge-
sammte Frauenleben unserer Zeit". Da finden wir folgende
Gegenstände: Arbeiterversicherung in der Confectionsindustrie -
Die Anstellung weiblicher Lehrkräfte - Milchsterilisirung oder
Milchabkochung - Die Frau im Jahrhundert der Aufklärung -
Die Pflege der Blumen am Fenster - Kochkunst und Volks-
ernährung - Die Frau im kaufmännischen Beruf - Unsere
ersten Abiturientinnen - Ueber Bäder und Sommerfrischen -
Die Wiener Enquete über Frauenarbeit - Das Duell, eine
Frauenfrage - Das Loos der in kaufmännischen und gewerb-

gibt. Bald sind es die Frauen in ihrer Bedürftigkeit, bald in
ihrer Wirksamkeit für fremde Bedürftigkeit, bald reicht beides
einander die Hand. Der Arbeiterschutz der allgemeinen staat-
lichen Gesetzgebung gehört in die Gegenstände der Frauen-
bewegung, soweit er sich auf weibliche Personen erstreckt. Die
Bewegung für die Erweiterung der öffentlichen Wahl- und
Stimmrechte, ob sie nun von Männern oder von Frauen ge-
tragen wird, gehört dahin, weil sie den Frauen zu Gute kommen
soll. Aber wiederum von der anderen Seite die gemeinnützige
Wirksamkeit der „Dame auf dem Lande“, ob sie nun weib-
liche Wesen allein oder die ganzen Familien des Dorfes zum
Gegenstande hat, wird gleichfalls dahin gerechnet – weil es
die Bewegung weiblicher Kräfte ist. Und sicherlich am deut-
lichsten zeigt sich jene Zugehörigkeit dann, wenn beides sich in
einander verschlingt, wenn weibliche Kräfte ihr Leben ausfüllen
mit dem Ziele, weiblichem Elend abzuhelfen.

Es wäre gewagt, wenn man behaupten wollte, dieser sehr
umfassende Begriff der Frauenbewegung treffe für England
allein zu; er unterscheide die englische Frauenbewegung von der
deutschen. Auch hier vielmehr zeigt sich etwas ähnliches, zu-
mal in der neuesten Zeit. Wir durchblättern die letzten Hefte
der deutschen Zeitschrift „Die Frau, Monatschrift für das ge-
sammte Frauenleben unserer Zeit“. Da finden wir folgende
Gegenstände: Arbeiterversicherung in der Confectionsindustrie –
Die Anstellung weiblicher Lehrkräfte – Milchsterilisirung oder
Milchabkochung – Die Frau im Jahrhundert der Aufklärung –
Die Pflege der Blumen am Fenster – Kochkunst und Volks-
ernährung – Die Frau im kaufmännischen Beruf – Unsere
ersten Abiturientinnen – Ueber Bäder und Sommerfrischen –
Die Wiener Enquête über Frauenarbeit – Das Duell, eine
Frauenfrage – Das Loos der in kaufmännischen und gewerb-

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[7/0023] gibt. Bald sind es die Frauen in ihrer Bedürftigkeit, bald in ihrer Wirksamkeit für fremde Bedürftigkeit, bald reicht beides einander die Hand. Der Arbeiterschutz der allgemeinen staat- lichen Gesetzgebung gehört in die Gegenstände der Frauen- bewegung, soweit er sich auf weibliche Personen erstreckt. Die Bewegung für die Erweiterung der öffentlichen Wahl- und Stimmrechte, ob sie nun von Männern oder von Frauen ge- tragen wird, gehört dahin, weil sie den Frauen zu Gute kommen soll. Aber wiederum von der anderen Seite die gemeinnützige Wirksamkeit der „Dame auf dem Lande“, ob sie nun weib- liche Wesen allein oder die ganzen Familien des Dorfes zum Gegenstande hat, wird gleichfalls dahin gerechnet – weil es die Bewegung weiblicher Kräfte ist. Und sicherlich am deut- lichsten zeigt sich jene Zugehörigkeit dann, wenn beides sich in einander verschlingt, wenn weibliche Kräfte ihr Leben ausfüllen mit dem Ziele, weiblichem Elend abzuhelfen. Es wäre gewagt, wenn man behaupten wollte, dieser sehr umfassende Begriff der Frauenbewegung treffe für England allein zu; er unterscheide die englische Frauenbewegung von der deutschen. Auch hier vielmehr zeigt sich etwas ähnliches, zu- mal in der neuesten Zeit. Wir durchblättern die letzten Hefte der deutschen Zeitschrift „Die Frau, Monatschrift für das ge- sammte Frauenleben unserer Zeit“. Da finden wir folgende Gegenstände: Arbeiterversicherung in der Confectionsindustrie – Die Anstellung weiblicher Lehrkräfte – Milchsterilisirung oder Milchabkochung – Die Frau im Jahrhundert der Aufklärung – Die Pflege der Blumen am Fenster – Kochkunst und Volks- ernährung – Die Frau im kaufmännischen Beruf – Unsere ersten Abiturientinnen – Ueber Bäder und Sommerfrischen – Die Wiener Enquête über Frauenarbeit – Das Duell, eine Frauenfrage – Das Loos der in kaufmännischen und gewerb-

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2021-02-18T15:54:56Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cohn_frauenbewegung_1896/23>, abgerufen am 28.03.2024.