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Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.

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besonderen Fähigkeiten des Weibes wirksam werden lassen, eben
darum aber eine Arbeitsleistung ermöglichen, die kein Mann,
und wäre es der Tüchtigste des Faches, in dieser Weise leisten
könnte. Der Director der Jrrenanstalt hat neben sich seine
Vertreter und Assistenten; aber das, was diese zur Ergänzung
seiner leitenden Thätigkeit beitragen, ist etwas Verschiedenes.
Es ist auch wohl noch nicht vorgekommen, daß die Jrrenärzte
Einspruch erhoben haben gegen jene Art von Concurrenz der
Frauenarbeit.

Leider ist die Mehrzahl der Fälle verschieden von jenem
Beispiel. Denn nur ausnahmsweise ist es möglich, weibliche
Arbeit in den Geleisen der männlichen Berufsarten zu entdecken,
die nicht dasjenige leisten will, was der männliche Arbeiter
kann, ja öfters (nach seiner eigenen Behauptung wenigstens)
besser kann. Nun pflegt jede Vermehrung der Concurrenz
etwas Unbequemes, jede Verminderung der Concurrenz etwas
Erwünschtes zu sein. Weil aber dieses Jnteresse zunächst ein
einseitiges ist, weil ein anderes Jnteresse ihm offenbar ent-
gegensteht und weil ein drittes Jnteresse dasjenige der Con-
sumenten ist, für welche die alte und die neue Concurrenz sich
in Bewegung setzt, so ist man meistens nicht so unklug, diesen
Grund allein ins Feld zu führen und vor der Oeffentlichkeit
schlechthin das einseitige Jnteresse als das Gesammtinteresse dar-
zustellen. Es wird zur Herstellung dieses Einklanges daher
etwa geltend gemacht: die neue Concurrenz erzeuge eine Ueber-
füllung mit Arbeitskräften, die Leistungen der neuen Con-
currenten seien schlechtere, endlich (was für die Concurrenz der
Frauenarbeit namentlich in Betracht kommt) die normale Ge-
staltung der Lohnverhältnisse und der darauf gegründete Unter-
halt des Weibes durch Gatten und Vater werde zerstört.

Zuerst die Ueberfüllung der gemeinsamen Erwerbsgebiete

besonderen Fähigkeiten des Weibes wirksam werden lassen, eben
darum aber eine Arbeitsleistung ermöglichen, die kein Mann,
und wäre es der Tüchtigste des Faches, in dieser Weise leisten
könnte. Der Director der Jrrenanstalt hat neben sich seine
Vertreter und Assistenten; aber das, was diese zur Ergänzung
seiner leitenden Thätigkeit beitragen, ist etwas Verschiedenes.
Es ist auch wohl noch nicht vorgekommen, daß die Jrrenärzte
Einspruch erhoben haben gegen jene Art von Concurrenz der
Frauenarbeit.

Leider ist die Mehrzahl der Fälle verschieden von jenem
Beispiel. Denn nur ausnahmsweise ist es möglich, weibliche
Arbeit in den Geleisen der männlichen Berufsarten zu entdecken,
die nicht dasjenige leisten will, was der männliche Arbeiter
kann, ja öfters (nach seiner eigenen Behauptung wenigstens)
besser kann. Nun pflegt jede Vermehrung der Concurrenz
etwas Unbequemes, jede Verminderung der Concurrenz etwas
Erwünschtes zu sein. Weil aber dieses Jnteresse zunächst ein
einseitiges ist, weil ein anderes Jnteresse ihm offenbar ent-
gegensteht und weil ein drittes Jnteresse dasjenige der Con-
sumenten ist, für welche die alte und die neue Concurrenz sich
in Bewegung setzt, so ist man meistens nicht so unklug, diesen
Grund allein ins Feld zu führen und vor der Oeffentlichkeit
schlechthin das einseitige Jnteresse als das Gesammtinteresse dar-
zustellen. Es wird zur Herstellung dieses Einklanges daher
etwa geltend gemacht: die neue Concurrenz erzeuge eine Ueber-
füllung mit Arbeitskräften, die Leistungen der neuen Con-
currenten seien schlechtere, endlich (was für die Concurrenz der
Frauenarbeit namentlich in Betracht kommt) die normale Ge-
staltung der Lohnverhältnisse und der darauf gegründete Unter-
halt des Weibes durch Gatten und Vater werde zerstört.

Zuerst die Ueberfüllung der gemeinsamen Erwerbsgebiete

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[150/0166] besonderen Fähigkeiten des Weibes wirksam werden lassen, eben darum aber eine Arbeitsleistung ermöglichen, die kein Mann, und wäre es der Tüchtigste des Faches, in dieser Weise leisten könnte. Der Director der Jrrenanstalt hat neben sich seine Vertreter und Assistenten; aber das, was diese zur Ergänzung seiner leitenden Thätigkeit beitragen, ist etwas Verschiedenes. Es ist auch wohl noch nicht vorgekommen, daß die Jrrenärzte Einspruch erhoben haben gegen jene Art von Concurrenz der Frauenarbeit. Leider ist die Mehrzahl der Fälle verschieden von jenem Beispiel. Denn nur ausnahmsweise ist es möglich, weibliche Arbeit in den Geleisen der männlichen Berufsarten zu entdecken, die nicht dasjenige leisten will, was der männliche Arbeiter kann, ja öfters (nach seiner eigenen Behauptung wenigstens) besser kann. Nun pflegt jede Vermehrung der Concurrenz etwas Unbequemes, jede Verminderung der Concurrenz etwas Erwünschtes zu sein. Weil aber dieses Jnteresse zunächst ein einseitiges ist, weil ein anderes Jnteresse ihm offenbar ent- gegensteht und weil ein drittes Jnteresse dasjenige der Con- sumenten ist, für welche die alte und die neue Concurrenz sich in Bewegung setzt, so ist man meistens nicht so unklug, diesen Grund allein ins Feld zu führen und vor der Oeffentlichkeit schlechthin das einseitige Jnteresse als das Gesammtinteresse dar- zustellen. Es wird zur Herstellung dieses Einklanges daher etwa geltend gemacht: die neue Concurrenz erzeuge eine Ueber- füllung mit Arbeitskräften, die Leistungen der neuen Con- currenten seien schlechtere, endlich (was für die Concurrenz der Frauenarbeit namentlich in Betracht kommt) die normale Ge- staltung der Lohnverhältnisse und der darauf gegründete Unter- halt des Weibes durch Gatten und Vater werde zerstört. Zuerst die Ueberfüllung der gemeinsamen Erwerbsgebiete

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2021-02-18T15:54:56Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition. (2021-02-18T15:54:56Z)

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Zitationshilfe: Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cohn_frauenbewegung_1896/166>, abgerufen am 28.03.2024.