p1c_004.001 Anmerk. 2. Das freye Wollen ist noch keine p1c_004.002 Kunst. Kunst ist das Abstraktum vom können. Es p1c_004.003 wird vorausgesetzt, daß der Mensch naturähnliche Erscheinungen p1c_004.004 hervorbringen könne. Das ganze vom Jnstinkt p1c_004.005 freye Handeln des Menschen muß also Kunst seyn, wenn p1c_004.006 es in der Erscheinungswelt sichtbar seyn soll. Das freye p1c_004.007 ganz regellose Wirken ist auch keine Kunst. Sonst p1c_004.008 würden die Erscheinungen der Kunst nicht naturähnlich seyn, p1c_004.009 da man in der Natur Ordnung wahrnimmt. Es wird vorausgesetzt, p1c_004.010 daß ein Kunstwerk Einheit und Zusammenstimmung p1c_004.011 der Theile habe. Der Mensch gelangt zu dieser p1c_004.012 Regelmäßigkeit seiner Productionen auf eine doppelte Art, p1c_004.013 entweder er erreicht einen mit dem Verstande faßlichen Zweck, p1c_004.014 kann einen Begriff zum Muster seiner Arbeit nehmen, p1c_004.015 das, was er hervorbringt, drückt nur einen bestimmbaren p1c_004.016 Zweck, einen Begriff aus, oder sein Produkt hat neben p1c_004.017 bestimmbaren Zwecken noch einen unbestimmbaren, läßt sich p1c_004.018 in so fern nach keinem Verstandesbegriffe beurtheilen, und p1c_004.019 kündet sich dennoch dem Gefühle als regelmäßig an. Jm p1c_004.020 ersten Falle ist sein Produkt ein einzelnes Naturding, durch p1c_004.021 den individuellen Zweck und Begriff durchaus bestimmt, mit p1c_004.022 genau zu berechnenden Wirkungen, z. B. eine Maschine. p1c_004.023 Jm andern Fall trägt das Kunstprodukt, außer seinem Daseyn p1c_004.024 als Erscheinung, noch einen allgemeinen Charakter, den p1c_004.025 die Natur in keinem Jndividuum erreicht, er wirkt nur auf p1c_004.026 diejenigen, welche sich der höchsten Vorbilder der Dinge p1c_004.027 bewußt werden können, es erscheint für die Anschauung; p1c_004.028 jedoch als kein Jndividuum mit bestimmbaren Zwecken,
p1c_004.001 Anmerk. 2. Das freye Wollen ist noch keine p1c_004.002 Kunst. Kunst ist das Abstraktum vom können. Es p1c_004.003 wird vorausgesetzt, daß der Mensch naturähnliche Erscheinungen p1c_004.004 hervorbringen könne. Das ganze vom Jnstinkt p1c_004.005 freye Handeln des Menschen muß also Kunst seyn, wenn p1c_004.006 es in der Erscheinungswelt sichtbar seyn soll. Das freye p1c_004.007 ganz regellose Wirken ist auch keine Kunst. Sonst p1c_004.008 würden die Erscheinungen der Kunst nicht naturähnlich seyn, p1c_004.009 da man in der Natur Ordnung wahrnimmt. Es wird vorausgesetzt, p1c_004.010 daß ein Kunstwerk Einheit und Zusammenstimmung p1c_004.011 der Theile habe. Der Mensch gelangt zu dieser p1c_004.012 Regelmäßigkeit seiner Productionen auf eine doppelte Art, p1c_004.013 entweder er erreicht einen mit dem Verstande faßlichen Zweck, p1c_004.014 kann einen Begriff zum Muster seiner Arbeit nehmen, p1c_004.015 das, was er hervorbringt, drückt nur einen bestimmbaren p1c_004.016 Zweck, einen Begriff aus, oder sein Produkt hat neben p1c_004.017 bestimmbaren Zwecken noch einen unbestimmbaren, läßt sich p1c_004.018 in so fern nach keinem Verstandesbegriffe beurtheilen, und p1c_004.019 kündet sich dennoch dem Gefühle als regelmäßig an. Jm p1c_004.020 ersten Falle ist sein Produkt ein einzelnes Naturding, durch p1c_004.021 den individuellen Zweck und Begriff durchaus bestimmt, mit p1c_004.022 genau zu berechnenden Wirkungen, z. B. eine Maschine. p1c_004.023 Jm andern Fall trägt das Kunstprodukt, außer seinem Daseyn p1c_004.024 als Erscheinung, noch einen allgemeinen Charakter, den p1c_004.025 die Natur in keinem Jndividuum erreicht, er wirkt nur auf p1c_004.026 diejenigen, welche sich der höchsten Vorbilder der Dinge p1c_004.027 bewußt werden können, es erscheint für die Anschauung; p1c_004.028 jedoch als kein Jndividuum mit bestimmbaren Zwecken,
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Anmerk. 2. Das freye Wollen ist noch keine p1c_004.002
Kunst. Kunst ist das Abstraktum vom können. Es p1c_004.003
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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/62>, abgerufen am 23.11.2024.
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