p1c_380.001 sich bezeichnet zwar ein Gesetz -, aber noch keine gesetzliche p1c_380.002 Reihe, kehrt er aber wieder, so entsteht daraus schon p1c_380.003 eine metrische Reihe, die ihren Jctus nach bestimmter p1c_380.004 Ordnung hat, - | - | . Eine solche metrische Reihe p1c_380.005 giebt nun eigentlich das wahre Maaß oder Gesetz an, p1c_380.006 und darum sollte sie vorzugsweise Metrum heißen. Wenn p1c_380.007 einen Vers scandiren ihn in seine metra oder metrischen p1c_380.008 Reihen auflösen heißt, so wird man wenigstens mit einem p1c_380.009 dipodia oder syzygia anfangen müssen, um sich zu überzeugen, p1c_380.010 daß hier eine gesetzliche Reihe vorhanden sey. Die p1c_380.011 Alten haben auch gewöhnlich nach je zwey Füßen oder Dipodien p1c_380.012 gemessen, und diesen Dipodien den Namen Metrump1c_380.013 vorzugsweise gegeben, weil sie das Gesetz ausdrücken, p1c_380.014 wie die accentuirte Länge oder der Jctus wiederkehrt, der p1c_380.015 die Zeit theilt und den festen Gang des Verses bezeichnet. p1c_380.016 Daher Jambi trimetri (sechsfüßige Jamben), trochaicus, p1c_380.017 anapaesticus dimeter (vierfüßige). Man hat zwar bey p1c_380.018 den Daktylen eine Ausnahme gemacht. Ein dactylicus p1c_380.019 dimeter besteht blos aus zwey Dactylen. Allein daß es p1c_380.020 einem natürlich sey, auch die dactylischen Verse nach je zwey p1c_380.021 Füßen zu messen, beweist schon die gewöhnliche Caesur, p1c_380.022 die man im Hexameter in den dritten Fuß legt, arma vi- p1c_380.023 rumque cano, und daß man den adonischen Ausgang p1c_380.024 - - - immer accentuirt. Hier stellt sich erst eine dactylische p1c_380.025 Reihe dar. - Der eigentliche Gang einer metrischen p1c_380.026 Reihe wird also durch die regelmäßige Wiederkehr des Jctus p1c_380.027 bestimmt. Denn wenn ich voraussetze, daß gleiche Theile p1c_380.028 abgeschnitten werden, wie dies beym Metrum der Fall ist,
p1c_380.001 sich bezeichnet zwar ein Gesetz ⏝ ─, aber noch keine gesetzliche p1c_380.002 Reihe, kehrt er aber wieder, so entsteht daraus schon p1c_380.003 eine metrische Reihe, die ihren Jctus nach bestimmter p1c_380.004 Ordnung hat, ⏝ ─́ | ⏝ ─́ | ̆. Eine solche metrische Reihe p1c_380.005 giebt nun eigentlich das wahre Maaß oder Gesetz an, p1c_380.006 und darum sollte sie vorzugsweise Metrum heißen. Wenn p1c_380.007 einen Vers scandiren ihn in seine metra oder metrischen p1c_380.008 Reihen auflösen heißt, so wird man wenigstens mit einem p1c_380.009 dipodia oder syzygia anfangen müssen, um sich zu überzeugen, p1c_380.010 daß hier eine gesetzliche Reihe vorhanden sey. Die p1c_380.011 Alten haben auch gewöhnlich nach je zwey Füßen oder Dipodien p1c_380.012 gemessen, und diesen Dipodien den Namen Metrump1c_380.013 vorzugsweise gegeben, weil sie das Gesetz ausdrücken, p1c_380.014 wie die accentuirte Länge oder der Jctus wiederkehrt, der p1c_380.015 die Zeit theilt und den festen Gang des Verses bezeichnet. p1c_380.016 Daher Jambi trimetri (sechsfüßige Jamben), trochaicus, p1c_380.017 anapaesticus dimeter (vierfüßige). Man hat zwar bey p1c_380.018 den Daktylen eine Ausnahme gemacht. Ein dactylicus p1c_380.019 dimeter besteht blos aus zwey Dactylen. Allein daß es p1c_380.020 einem natürlich sey, auch die dactylischen Verse nach je zwey p1c_380.021 Füßen zu messen, beweist schon die gewöhnliche Caesur, p1c_380.022 die man im Hexameter in den dritten Fuß legt, āŕmă v̆i- p1c_380.023 ŕūmqŭe cănō, und daß man den adonischen Ausgang p1c_380.024 ─́ ⏝ ⏝ ─ ─ immer accentuirt. Hier stellt sich erst eine dactylische p1c_380.025 Reihe dar. ─ Der eigentliche Gang einer metrischen p1c_380.026 Reihe wird also durch die regelmäßige Wiederkehr des Jctus p1c_380.027 bestimmt. Denn wenn ich voraussetze, daß gleiche Theile p1c_380.028 abgeschnitten werden, wie dies beym Metrum der Fall ist,
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sich bezeichnet zwar ein Gesetz ⏝ ─, aber noch keine gesetzliche p1c_380.002
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dimeter besteht blos aus zwey Dactylen. Allein daß es p1c_380.020
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─́ ⏝ ⏝ ─ ─ immer accentuirt. Hier stellt sich erst eine dactylische p1c_380.025
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Reihe wird also durch die regelmäßige Wiederkehr des Jctus p1c_380.027
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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 380. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/438>, abgerufen am 09.11.2024.
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