haben soll und bis zu 10 gehen kann; daß die Division nicht über 5 haben soll und bis zu 4 heruntersteigen kann. Zwischen beiden nun liegen die Korps, und sowohl ihre Stärke als die Frage ob sie überhaupt existiren sollen, hängt von dem Resultate der beiden andern Kombina- tionen ab.
200,000 Mann in 10 Divisionen und die Division in 5 Brigaden getheilt gäbe der Brigade eine Stärke von 4000 Mann. Man könnte also bei einer solchen Macht noch mit Divisionen ausreichen.
Man könnte aber freilich diese Macht auch in 5 Korps, das Korps in 4 Divisionen, die Division in 4 Brigaden theilen, dann würde jede Brigade 2500 Mann stark.
Mir scheint die erstere Eintheilung die vorzüglichere, denn erstlich hat man eine Stufe in der Ordnungsleiter weniger, der Befehl kommt also schneller an u. s. w. Zweitens sind 5 Glieder für eine Armee zu wenig, sie ist damit zu ungelenk; 4 für ein Korps sind es wieder, und 2500 Mann ist eine schwache Brigade, da man auf diese Weise 80 hat, statt daß die andere Eintheilung nur 50 giebt, also einfacher ist. Aber diese Vortheile opfert man auf um statt 10 Generalen nur 5 zu befehlen.
So weit reichen die allgemeinen Betrachtungen. Un- endlich wichtig aber sind die Bestimmungen welche der in- dividuelle Fall an die Hand giebt.
Zehn Divisionen lassen sich mit Leichtigkeit in der Ebene kommandiren; in weitläufigen Gebirgsstellungen kann es ganz unmöglich werden.
Ein großer Strom der die Armee theilt, nöthigt auf der andern Seite einen besondern Befehlshaber zu bestellen. Gegen das Gewicht aller dieser lebendigen Fälle vermag
III 18
haben ſoll und bis zu 10 gehen kann; daß die Diviſion nicht uͤber 5 haben ſoll und bis zu 4 herunterſteigen kann. Zwiſchen beiden nun liegen die Korps, und ſowohl ihre Staͤrke als die Frage ob ſie uͤberhaupt exiſtiren ſollen, haͤngt von dem Reſultate der beiden andern Kombina- tionen ab.
200,000 Mann in 10 Diviſionen und die Diviſion in 5 Brigaden getheilt gaͤbe der Brigade eine Staͤrke von 4000 Mann. Man koͤnnte alſo bei einer ſolchen Macht noch mit Diviſionen ausreichen.
Man koͤnnte aber freilich dieſe Macht auch in 5 Korps, das Korps in 4 Diviſionen, die Diviſion in 4 Brigaden theilen, dann wuͤrde jede Brigade 2500 Mann ſtark.
Mir ſcheint die erſtere Eintheilung die vorzuͤglichere, denn erſtlich hat man eine Stufe in der Ordnungsleiter weniger, der Befehl kommt alſo ſchneller an u. ſ. w. Zweitens ſind 5 Glieder fuͤr eine Armee zu wenig, ſie iſt damit zu ungelenk; 4 fuͤr ein Korps ſind es wieder, und 2500 Mann iſt eine ſchwache Brigade, da man auf dieſe Weiſe 80 hat, ſtatt daß die andere Eintheilung nur 50 giebt, alſo einfacher iſt. Aber dieſe Vortheile opfert man auf um ſtatt 10 Generalen nur 5 zu befehlen.
So weit reichen die allgemeinen Betrachtungen. Un- endlich wichtig aber ſind die Beſtimmungen welche der in- dividuelle Fall an die Hand giebt.
Zehn Diviſionen laſſen ſich mit Leichtigkeit in der Ebene kommandiren; in weitlaͤufigen Gebirgsſtellungen kann es ganz unmoͤglich werden.
Ein großer Strom der die Armee theilt, noͤthigt auf der andern Seite einen beſondern Befehlshaber zu beſtellen. Gegen das Gewicht aller dieſer lebendigen Faͤlle vermag
III 18
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0287"n="273"/>
haben ſoll und bis zu 10 gehen kann; daß die Diviſion<lb/>
nicht uͤber 5 haben ſoll und bis zu 4 herunterſteigen kann.<lb/>
Zwiſchen beiden nun liegen die Korps, und ſowohl ihre<lb/>
Staͤrke als die Frage ob ſie uͤberhaupt exiſtiren ſollen,<lb/>
haͤngt von dem Reſultate der beiden andern Kombina-<lb/>
tionen ab.</p><lb/><p>200,000 Mann in 10 Diviſionen und die Diviſion<lb/>
in 5 Brigaden getheilt gaͤbe der Brigade eine Staͤrke von<lb/>
4000 Mann. Man koͤnnte alſo bei einer ſolchen Macht<lb/>
noch mit Diviſionen ausreichen.</p><lb/><p>Man koͤnnte aber freilich dieſe Macht auch in 5 Korps,<lb/>
das Korps in 4 Diviſionen, die Diviſion in 4 Brigaden<lb/>
theilen, dann wuͤrde jede Brigade 2500 Mann ſtark.</p><lb/><p>Mir ſcheint die erſtere Eintheilung die vorzuͤglichere,<lb/>
denn erſtlich hat man eine Stufe in der Ordnungsleiter<lb/>
weniger, der Befehl kommt alſo ſchneller an u. ſ. w.<lb/>
Zweitens ſind 5 Glieder fuͤr eine Armee zu wenig, ſie iſt<lb/>
damit zu ungelenk; 4 fuͤr ein Korps ſind es wieder,<lb/>
und 2500 Mann iſt eine ſchwache Brigade, da man auf<lb/>
dieſe Weiſe 80 hat, ſtatt daß die andere Eintheilung nur<lb/>
50 giebt, alſo einfacher iſt. Aber dieſe Vortheile opfert<lb/>
man auf um ſtatt 10 Generalen nur 5 zu befehlen.</p><lb/><p>So weit reichen die allgemeinen Betrachtungen. Un-<lb/>
endlich wichtig aber ſind die Beſtimmungen welche der in-<lb/>
dividuelle Fall an die Hand giebt.</p><lb/><p>Zehn Diviſionen laſſen ſich mit Leichtigkeit in der<lb/>
Ebene kommandiren; in weitlaͤufigen Gebirgsſtellungen<lb/>
kann es ganz unmoͤglich werden.</p><lb/><p>Ein großer Strom der die Armee theilt, noͤthigt auf<lb/>
der andern Seite einen beſondern Befehlshaber zu beſtellen.<lb/>
Gegen das Gewicht aller dieſer lebendigen Faͤlle vermag<lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#aq">III</hi> 18</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[273/0287]
haben ſoll und bis zu 10 gehen kann; daß die Diviſion
nicht uͤber 5 haben ſoll und bis zu 4 herunterſteigen kann.
Zwiſchen beiden nun liegen die Korps, und ſowohl ihre
Staͤrke als die Frage ob ſie uͤberhaupt exiſtiren ſollen,
haͤngt von dem Reſultate der beiden andern Kombina-
tionen ab.
200,000 Mann in 10 Diviſionen und die Diviſion
in 5 Brigaden getheilt gaͤbe der Brigade eine Staͤrke von
4000 Mann. Man koͤnnte alſo bei einer ſolchen Macht
noch mit Diviſionen ausreichen.
Man koͤnnte aber freilich dieſe Macht auch in 5 Korps,
das Korps in 4 Diviſionen, die Diviſion in 4 Brigaden
theilen, dann wuͤrde jede Brigade 2500 Mann ſtark.
Mir ſcheint die erſtere Eintheilung die vorzuͤglichere,
denn erſtlich hat man eine Stufe in der Ordnungsleiter
weniger, der Befehl kommt alſo ſchneller an u. ſ. w.
Zweitens ſind 5 Glieder fuͤr eine Armee zu wenig, ſie iſt
damit zu ungelenk; 4 fuͤr ein Korps ſind es wieder,
und 2500 Mann iſt eine ſchwache Brigade, da man auf
dieſe Weiſe 80 hat, ſtatt daß die andere Eintheilung nur
50 giebt, alſo einfacher iſt. Aber dieſe Vortheile opfert
man auf um ſtatt 10 Generalen nur 5 zu befehlen.
So weit reichen die allgemeinen Betrachtungen. Un-
endlich wichtig aber ſind die Beſtimmungen welche der in-
dividuelle Fall an die Hand giebt.
Zehn Diviſionen laſſen ſich mit Leichtigkeit in der
Ebene kommandiren; in weitlaͤufigen Gebirgsſtellungen
kann es ganz unmoͤglich werden.
Ein großer Strom der die Armee theilt, noͤthigt auf
der andern Seite einen beſondern Befehlshaber zu beſtellen.
Gegen das Gewicht aller dieſer lebendigen Faͤlle vermag
III 18
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/287>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.