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Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.

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zulässig halten; jetzt wollen wir betrachten was übrig bleibt
wenn die Bedingungen der Zulässigkeit nicht erfüllt sind.

Diese Bedingungen setzen eine große physische oder
moralische Überlegenheit oder einen großen Unternehmungs-
geist, einen Hang zu großen Wagnissen voraus. Wo nun
dies Alles nicht ist, kann das Ziel des kriegerischen Aktes
nur von zweierlei Art sein: entweder die Eroberung irgend
eines kleinen oder mäßigen Theils der feindlichen Länder,
oder das Erhalten des eigenen bis zu besseren Augenblicken;
dies Letztere ist der gewöhnliche Fall des Vertheidigungs-
krieges.

Wo das Eine oder das Andere von rechter Art sei,
daran erinnert uns schon der Ausdruck welchen wir bei
dem Letzten gebraucht haben. Das Abwarten bis zu
besseren Augenblicken
setzt voraus daß wir von der
Zukunft dergleichen zu erwarten haben, und es ist also
dieses Abwarten, d. h. der Vertheidigungskrieg, allemal
durch diese Aussicht motivirt; dagegen ist allemal der An-
griffskrieg, d. h. die Benutzung des gegenwärtigen Augen-
genblicks da geboten, wo die Zukunft nicht uns sondern dem
Feinde bessere Aussichten gewährt.

Der dritte Fall, welcher vielleicht der gewöhnlichste ist,
würde der sein wo beide Theile von der Zukunft nichts Be-
stimmtes zu erwarten haben, wo also aus ihr auch kein Be-
stimmungsgrund genommen werden kann. In diesem Fall
ist der Angriffskrieg offenbar demjenigen geboten der politisch
der Angreifende ist, d. h. der den positiven Grund hat; denn
für diesen Zweck hat er sich bewaffnet, und alle Zeit, die ver-
loren geht ohne hinreichendes Motiv, geht ihm verloren.

Wir haben hier aus Gründen für den Angriffs- oder
Vertheidigungskrieg entschieden, die mit dem Machtverhält-
niß weiter nichts zu thun haben, und es könnte doch viel

zulaͤſſig halten; jetzt wollen wir betrachten was uͤbrig bleibt
wenn die Bedingungen der Zulaͤſſigkeit nicht erfuͤllt ſind.

Dieſe Bedingungen ſetzen eine große phyſiſche oder
moraliſche Überlegenheit oder einen großen Unternehmungs-
geiſt, einen Hang zu großen Wagniſſen voraus. Wo nun
dies Alles nicht iſt, kann das Ziel des kriegeriſchen Aktes
nur von zweierlei Art ſein: entweder die Eroberung irgend
eines kleinen oder maͤßigen Theils der feindlichen Laͤnder,
oder das Erhalten des eigenen bis zu beſſeren Augenblicken;
dies Letztere iſt der gewoͤhnliche Fall des Vertheidigungs-
krieges.

Wo das Eine oder das Andere von rechter Art ſei,
daran erinnert uns ſchon der Ausdruck welchen wir bei
dem Letzten gebraucht haben. Das Abwarten bis zu
beſſeren Augenblicken
ſetzt voraus daß wir von der
Zukunft dergleichen zu erwarten haben, und es iſt alſo
dieſes Abwarten, d. h. der Vertheidigungskrieg, allemal
durch dieſe Ausſicht motivirt; dagegen iſt allemal der An-
griffskrieg, d. h. die Benutzung des gegenwaͤrtigen Augen-
genblicks da geboten, wo die Zukunft nicht uns ſondern dem
Feinde beſſere Ausſichten gewaͤhrt.

Der dritte Fall, welcher vielleicht der gewoͤhnlichſte iſt,
wuͤrde der ſein wo beide Theile von der Zukunft nichts Be-
ſtimmtes zu erwarten haben, wo alſo aus ihr auch kein Be-
ſtimmungsgrund genommen werden kann. In dieſem Fall
iſt der Angriffskrieg offenbar demjenigen geboten der politiſch
der Angreifende iſt, d. h. der den poſitiven Grund hat; denn
fuͤr dieſen Zweck hat er ſich bewaffnet, und alle Zeit, die ver-
loren geht ohne hinreichendes Motiv, geht ihm verloren.

Wir haben hier aus Gruͤnden fuͤr den Angriffs- oder
Vertheidigungskrieg entſchieden, die mit dem Machtverhaͤlt-
niß weiter nichts zu thun haben, und es koͤnnte doch viel

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[133/0147] zulaͤſſig halten; jetzt wollen wir betrachten was uͤbrig bleibt wenn die Bedingungen der Zulaͤſſigkeit nicht erfuͤllt ſind. Dieſe Bedingungen ſetzen eine große phyſiſche oder moraliſche Überlegenheit oder einen großen Unternehmungs- geiſt, einen Hang zu großen Wagniſſen voraus. Wo nun dies Alles nicht iſt, kann das Ziel des kriegeriſchen Aktes nur von zweierlei Art ſein: entweder die Eroberung irgend eines kleinen oder maͤßigen Theils der feindlichen Laͤnder, oder das Erhalten des eigenen bis zu beſſeren Augenblicken; dies Letztere iſt der gewoͤhnliche Fall des Vertheidigungs- krieges. Wo das Eine oder das Andere von rechter Art ſei, daran erinnert uns ſchon der Ausdruck welchen wir bei dem Letzten gebraucht haben. Das Abwarten bis zu beſſeren Augenblicken ſetzt voraus daß wir von der Zukunft dergleichen zu erwarten haben, und es iſt alſo dieſes Abwarten, d. h. der Vertheidigungskrieg, allemal durch dieſe Ausſicht motivirt; dagegen iſt allemal der An- griffskrieg, d. h. die Benutzung des gegenwaͤrtigen Augen- genblicks da geboten, wo die Zukunft nicht uns ſondern dem Feinde beſſere Ausſichten gewaͤhrt. Der dritte Fall, welcher vielleicht der gewoͤhnlichſte iſt, wuͤrde der ſein wo beide Theile von der Zukunft nichts Be- ſtimmtes zu erwarten haben, wo alſo aus ihr auch kein Be- ſtimmungsgrund genommen werden kann. In dieſem Fall iſt der Angriffskrieg offenbar demjenigen geboten der politiſch der Angreifende iſt, d. h. der den poſitiven Grund hat; denn fuͤr dieſen Zweck hat er ſich bewaffnet, und alle Zeit, die ver- loren geht ohne hinreichendes Motiv, geht ihm verloren. Wir haben hier aus Gruͤnden fuͤr den Angriffs- oder Vertheidigungskrieg entſchieden, die mit dem Machtverhaͤlt- niß weiter nichts zu thun haben, und es koͤnnte doch viel

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Zitationshilfe: Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/147>, abgerufen am 28.11.2024.