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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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Zeichen, da sie einzig in die Perceptionssphäre des Weibes
selbst fallen, für den Arzt, namentlich etwa in gerichtlichen
Fällen, so gut als gar keinen Anhaltungspunkt gewähren.

2. Von der Schwangerschaft im Allgemeinen.
§. 650.

In der Geschichte der Schwangerschaft (wie überhaupt
immer da, wo wir den weiblichen Körper im Verhältniß zu
einem neuen in ihm entstandenen Organismus betrachten)
haben wir auf zweierlei vorzüglich Rücksicht zu nehmen,
einmal nämlich: auf die erzeugte Frucht und deren Verän-
derungen, und ein andermal auf den mütterlichen Körper
und dessen Veränderungen, nach welchen beiden Abtheilun-
gen wir denn auch das Specielle der Geschichte der Schwan-
gerschaft abhandeln werden. -- Zuvor ist jedoch noch über
Dauer und Eintheilung der Schwangerschaft einiges zu
erinnern.

§. 651.

Den Zeitraum für die normale Schwangerschaft betref-
fend, so beträgt derselbe in der Regel gerade 40 Wo-
chen oder 280 Tage oder 10 Mondesmonate, welches
denn ziemlich mit neun Kalendermonaten übereintrifft. Zu
bemerken ist hierbei, daß eigentlich der Typus der monat-
lichen Periode das Maaß abgiebt, nach welchem die Schwan-
gerschaft sich richtet, und daß gerade zehnmal der vierwö-
chentliche Typus sich wiederholen muß, um diesen Zeitraum
zu erfüllen.

§. 652.

Uebrigens ist dieses Maaß nicht so feststehend, daß nicht
beträchtliche Abweichungen sehr wohl Statt finden könnten,
welches Theils durch Einwirkung der Menstruationsperioden,
Theils vielleicht auch durch atmosphärische Einflüsse herbei-

Zeichen, da ſie einzig in die Perceptionsſphaͤre des Weibes
ſelbſt fallen, fuͤr den Arzt, namentlich etwa in gerichtlichen
Faͤllen, ſo gut als gar keinen Anhaltungspunkt gewaͤhren.

2. Von der Schwangerſchaft im Allgemeinen.
§. 650.

In der Geſchichte der Schwangerſchaft (wie uͤberhaupt
immer da, wo wir den weiblichen Koͤrper im Verhaͤltniß zu
einem neuen in ihm entſtandenen Organismus betrachten)
haben wir auf zweierlei vorzuͤglich Ruͤckſicht zu nehmen,
einmal naͤmlich: auf die erzeugte Frucht und deren Veraͤn-
derungen, und ein andermal auf den muͤtterlichen Koͤrper
und deſſen Veraͤnderungen, nach welchen beiden Abtheilun-
gen wir denn auch das Specielle der Geſchichte der Schwan-
gerſchaft abhandeln werden. — Zuvor iſt jedoch noch uͤber
Dauer und Eintheilung der Schwangerſchaft einiges zu
erinnern.

§. 651.

Den Zeitraum fuͤr die normale Schwangerſchaft betref-
fend, ſo betraͤgt derſelbe in der Regel gerade 40 Wo-
chen oder 280 Tage oder 10 Mondesmonate, welches
denn ziemlich mit neun Kalendermonaten uͤbereintrifft. Zu
bemerken iſt hierbei, daß eigentlich der Typus der monat-
lichen Periode das Maaß abgiebt, nach welchem die Schwan-
gerſchaft ſich richtet, und daß gerade zehnmal der vierwoͤ-
chentliche Typus ſich wiederholen muß, um dieſen Zeitraum
zu erfuͤllen.

§. 652.

Uebrigens iſt dieſes Maaß nicht ſo feſtſtehend, daß nicht
betraͤchtliche Abweichungen ſehr wohl Statt finden koͤnnten,
welches Theils durch Einwirkung der Menſtruationsperioden,
Theils vielleicht auch durch atmosphaͤriſche Einfluͤſſe herbei-

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[12/0034] Zeichen, da ſie einzig in die Perceptionsſphaͤre des Weibes ſelbſt fallen, fuͤr den Arzt, namentlich etwa in gerichtlichen Faͤllen, ſo gut als gar keinen Anhaltungspunkt gewaͤhren. 2. Von der Schwangerſchaft im Allgemeinen. §. 650. In der Geſchichte der Schwangerſchaft (wie uͤberhaupt immer da, wo wir den weiblichen Koͤrper im Verhaͤltniß zu einem neuen in ihm entſtandenen Organismus betrachten) haben wir auf zweierlei vorzuͤglich Ruͤckſicht zu nehmen, einmal naͤmlich: auf die erzeugte Frucht und deren Veraͤn- derungen, und ein andermal auf den muͤtterlichen Koͤrper und deſſen Veraͤnderungen, nach welchen beiden Abtheilun- gen wir denn auch das Specielle der Geſchichte der Schwan- gerſchaft abhandeln werden. — Zuvor iſt jedoch noch uͤber Dauer und Eintheilung der Schwangerſchaft einiges zu erinnern. §. 651. Den Zeitraum fuͤr die normale Schwangerſchaft betref- fend, ſo betraͤgt derſelbe in der Regel gerade 40 Wo- chen oder 280 Tage oder 10 Mondesmonate, welches denn ziemlich mit neun Kalendermonaten uͤbereintrifft. Zu bemerken iſt hierbei, daß eigentlich der Typus der monat- lichen Periode das Maaß abgiebt, nach welchem die Schwan- gerſchaft ſich richtet, und daß gerade zehnmal der vierwoͤ- chentliche Typus ſich wiederholen muß, um dieſen Zeitraum zu erfuͤllen. §. 652. Uebrigens iſt dieſes Maaß nicht ſo feſtſtehend, daß nicht betraͤchtliche Abweichungen ſehr wohl Statt finden koͤnnten, welches Theils durch Einwirkung der Menſtruationsperioden, Theils vielleicht auch durch atmosphaͤriſche Einfluͤſſe herbei-

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/34>, abgerufen am 24.11.2024.