tung des vorliegenden Kindestheils, oder durch die Wendung. Zu den letztern hingegen sind folgende Operationen zu rechnen: --
I.Künstliche Entwickelung des Kindes und zwar A)auf dem natürlichen Geburtswege, a) ohne Verletzung und Verkleinerung des Kindes: hierher gehören 1) Extraktion des Kindes an den Füßen, 2) Extraktion des Kindeskopfs mit der Geburtszange; b)Entwickelung des Kindes nach bewerkstelligter Verkleinerung desselben 1) durch Entleerung des Gehirns: Excerebration oder Perfora- tion 2) durch Zerstückung des Kindes. -- B)Entwicke- lung des Kindes auf einem ganz neueröffneten, oder auf dem gewöhnlichen, aber künstlich ver- größerten Geburtswege. Hierher gehört 1) die Er- öffnung der Unterleibs- und Gebärmutterhöhle (der Kaiserschnitt), 2) die Eröffnung der Bauchhöhle allein (die Gastrotomie), 3) die Erweiterung des Bel- kenkanals durch Trennung der Schamfuge (die Synchondrotomie).
II. Künstliche Entwickelung der Nachgeburt, wohin zu rechnen ist 1) künstliche Lösung des Mutterkuchens, 2) künstliches Wegnehmen der gesammten Nachgeburt.
III. Gewaltsame Bewerkstelligung des ge- sammten Geburtsgeschäfts, durch Eröffnung des Mut- termundes, Sprengen der Eihäute, Extraktion des Kindes, Lö- sung und Extraktion der Nachgeburt (Accouchement force).
§. 1137.
Ehe wir jedoch diese Operationen im Einzelnen der Reihe nach zu betrachten anfangen, wird es zweckmäßig seyn, so- wohl einige allgemeine Bemerkungen über das künstliche Be- schleunigen des Geburtsgeschäfts überhaupt vorauszuschicken, als die Beobachtung gewißer allgemeiner Regeln für dieope- rative Kunsthülfe zu empfehlen.
tung des vorliegenden Kindestheils, oder durch die Wendung. Zu den letztern hingegen ſind folgende Operationen zu rechnen: —
I.Kuͤnſtliche Entwickelung des Kindes und zwar A)auf dem natuͤrlichen Geburtswege, a) ohne Verletzung und Verkleinerung des Kindes: hierher gehoͤren 1) Extraktion des Kindes an den Fuͤßen, 2) Extraktion des Kindeskopfs mit der Geburtszange; b)Entwickelung des Kindes nach bewerkſtelligter Verkleinerung deſſelben 1) durch Entleerung des Gehirns: Excerebration oder Perfora- tion 2) durch Zerſtuͤckung des Kindes. — B)Entwicke- lung des Kindes auf einem ganz neueroͤffneten, oder auf dem gewoͤhnlichen, aber kuͤnſtlich ver- groͤßerten Geburtswege. Hierher gehoͤrt 1) die Er- oͤffnung der Unterleibs- und Gebaͤrmutterhoͤhle (der Kaiſerſchnitt), 2) die Eroͤffnung der Bauchhoͤhle allein (die Gaſtrotomie), 3) die Erweiterung des Bel- kenkanals durch Trennung der Schamfuge (die Synchondrotomie).
II. Kuͤnſtliche Entwickelung der Nachgeburt, wohin zu rechnen iſt 1) kuͤnſtliche Loͤſung des Mutterkuchens, 2) kuͤnſtliches Wegnehmen der geſammten Nachgeburt.
III. Gewaltſame Bewerkſtelligung des ge- ſammten Geburtsgeſchaͤfts, durch Eroͤffnung des Mut- termundes, Sprengen der Eihaͤute, Extraktion des Kindes, Loͤ- ſung und Extraktion der Nachgeburt (Accouchement forcé).
§. 1137.
Ehe wir jedoch dieſe Operationen im Einzelnen der Reihe nach zu betrachten anfangen, wird es zweckmaͤßig ſeyn, ſo- wohl einige allgemeine Bemerkungen uͤber das kuͤnſtliche Be- ſchleunigen des Geburtsgeſchaͤfts uͤberhaupt vorauszuſchicken, als die Beobachtung gewißer allgemeiner Regeln fuͤr dieope- rative Kunſthuͤlfe zu empfehlen.
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tung des vorliegenden Kindestheils, oder durch die Wendung.
Zu den letztern hingegen ſind folgende Operationen zu
rechnen: —
I. Kuͤnſtliche Entwickelung des Kindes und
zwar A) auf dem natuͤrlichen Geburtswege, a)
ohne Verletzung und Verkleinerung des Kindes:
hierher gehoͤren 1) Extraktion des Kindes an den
Fuͤßen, 2) Extraktion des Kindeskopfs mit der
Geburtszange; b) Entwickelung des Kindes nach
bewerkſtelligter Verkleinerung deſſelben 1) durch
Entleerung des Gehirns: Excerebration oder Perfora-
tion 2) durch Zerſtuͤckung des Kindes. — B) Entwicke-
lung des Kindes auf einem ganz neueroͤffneten,
oder auf dem gewoͤhnlichen, aber kuͤnſtlich ver-
groͤßerten Geburtswege. Hierher gehoͤrt 1) die Er-
oͤffnung der Unterleibs- und Gebaͤrmutterhoͤhle
(der Kaiſerſchnitt), 2) die Eroͤffnung der Bauchhoͤhle
allein (die Gaſtrotomie), 3) die Erweiterung des Bel-
kenkanals durch Trennung der Schamfuge (die
Synchondrotomie).
II. Kuͤnſtliche Entwickelung der Nachgeburt,
wohin zu rechnen iſt 1) kuͤnſtliche Loͤſung des Mutterkuchens,
2) kuͤnſtliches Wegnehmen der geſammten Nachgeburt.
III. Gewaltſame Bewerkſtelligung des ge-
ſammten Geburtsgeſchaͤfts, durch Eroͤffnung des Mut-
termundes, Sprengen der Eihaͤute, Extraktion des Kindes, Loͤ-
ſung und Extraktion der Nachgeburt (Accouchement forcé).
§. 1137.
Ehe wir jedoch dieſe Operationen im Einzelnen der Reihe
nach zu betrachten anfangen, wird es zweckmaͤßig ſeyn, ſo-
wohl einige allgemeine Bemerkungen uͤber das kuͤnſtliche Be-
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als die Beobachtung gewißer allgemeiner Regeln fuͤr dieope-
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/314>, abgerufen am 23.11.2024.
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