Hierher gehören: 1) Injectionen von Abkochungen der Sal- via, des Serpillum, Absinthium, der Eichen-, Ulmen- oder Weidenrinde, auch wohl mit etwas rothem Wein oder Alaun- auflösung versetzt; 2) Einreibung spirituöser Mittel auf den Unterleib, Tragen des aromatischen Pflasters auf der regio hypogastrica u. s. w.; 3) Einbringung eines Schwammes in die Vagina, welcher mit den genannten bittern und ad- stringirenden Mitteln befeuchtet wird, oder eines Säckchens mit Eichenrindenpulver gefüllt und mit rothem Weine be- sprengt.
§. 483.
Kann man nun hoffen, daß durch diese Maaßregeln die Erschlaffung der Gebärmutterbänder und Scheidenwände gehoben sey, so erlaubt man der Kranken etwas aufzustehen, und achtet darauf, ob bey aufrechter Stellung und bey ge- linder willkührlicher Pressung der Bauchmuskeln der Vorfall nicht von neuem erscheint. Ist dies nun nicht der Fall, so läßt man die Kranke allmählig länger auf seyn, warnt in- deß vor allen heftigen und anstrengenden Bewegungen, nimmt Rücksicht auf Erhaltung leichter und natürlicher Harn- und Stuhlausleerungen (bey denen alles Pressen streng zu unter- sagen ist), und fährt noch einige Zeit mit Anwendung des örtlich die Contraktilität erhöhenden Apparats fort.
§. 484.
Wo dagegen der Vorfall überhaupt zu veraltet ist, als daß man auf dem angegebenen Wege dessen Heilung erwar- ten dürfte, oder auch die angezeigte Methode fruchtlos ge- blieben ist, fordert das Uebel ein Mittel, welches wenigstens die mit der tief herabgetretenen Gebärmutter nothwendig ver- bundenen Beschwerden etwas mindert. Dieses wird bewirkt durch eine mechanische Unterstützung des Uterus, zu deren Ausführung man sehr verschiedene Mittel in Vorschlag ge- bracht hat. Eins der zweckmäßigsten zu diesem Behuf ist die schon erwähnte Einbringung eines hinlänglich großen Schwammes in die Vagina, bey welchem alle nachtheilige
Hierher gehoͤren: 1) Injectionen von Abkochungen der Sal- via, des Serpillum, Abſinthium, der Eichen-, Ulmen- oder Weidenrinde, auch wohl mit etwas rothem Wein oder Alaun- aufloͤſung verſetzt; 2) Einreibung ſpirituoͤſer Mittel auf den Unterleib, Tragen des aromatiſchen Pflaſters auf der regio hypogastrica u. ſ. w.; 3) Einbringung eines Schwammes in die Vagina, welcher mit den genannten bittern und ad- ſtringirenden Mitteln befeuchtet wird, oder eines Saͤckchens mit Eichenrindenpulver gefuͤllt und mit rothem Weine be- ſprengt.
§. 483.
Kann man nun hoffen, daß durch dieſe Maaßregeln die Erſchlaffung der Gebaͤrmutterbaͤnder und Scheidenwaͤnde gehoben ſey, ſo erlaubt man der Kranken etwas aufzuſtehen, und achtet darauf, ob bey aufrechter Stellung und bey ge- linder willkuͤhrlicher Preſſung der Bauchmuſkeln der Vorfall nicht von neuem erſcheint. Iſt dies nun nicht der Fall, ſo laͤßt man die Kranke allmaͤhlig laͤnger auf ſeyn, warnt in- deß vor allen heftigen und anſtrengenden Bewegungen, nimmt Ruͤckſicht auf Erhaltung leichter und natuͤrlicher Harn- und Stuhlausleerungen (bey denen alles Preſſen ſtreng zu unter- ſagen iſt), und faͤhrt noch einige Zeit mit Anwendung des oͤrtlich die Contraktilitaͤt erhoͤhenden Apparats fort.
§. 484.
Wo dagegen der Vorfall uͤberhaupt zu veraltet iſt, als daß man auf dem angegebenen Wege deſſen Heilung erwar- ten duͤrfte, oder auch die angezeigte Methode fruchtlos ge- blieben iſt, fordert das Uebel ein Mittel, welches wenigſtens die mit der tief herabgetretenen Gebaͤrmutter nothwendig ver- bundenen Beſchwerden etwas mindert. Dieſes wird bewirkt durch eine mechaniſche Unterſtuͤtzung des Uterus, zu deren Ausfuͤhrung man ſehr verſchiedene Mittel in Vorſchlag ge- bracht hat. Eins der zweckmaͤßigſten zu dieſem Behuf iſt die ſchon erwaͤhnte Einbringung eines hinlaͤnglich großen Schwammes in die Vagina, bey welchem alle nachtheilige
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Hierher gehoͤren: 1) Injectionen von Abkochungen der Sal-
via, des Serpillum, Abſinthium, der Eichen-, Ulmen- oder
Weidenrinde, auch wohl mit etwas rothem Wein oder Alaun-
aufloͤſung verſetzt; 2) Einreibung ſpirituoͤſer Mittel auf den
Unterleib, Tragen des aromatiſchen Pflaſters auf der regio
hypogastrica u. ſ. w.; 3) Einbringung eines Schwammes
in die Vagina, welcher mit den genannten bittern und ad-
ſtringirenden Mitteln befeuchtet wird, oder eines Saͤckchens
mit Eichenrindenpulver gefuͤllt und mit rothem Weine be-
ſprengt.
§. 483.
Kann man nun hoffen, daß durch dieſe Maaßregeln
die Erſchlaffung der Gebaͤrmutterbaͤnder und Scheidenwaͤnde
gehoben ſey, ſo erlaubt man der Kranken etwas aufzuſtehen,
und achtet darauf, ob bey aufrechter Stellung und bey ge-
linder willkuͤhrlicher Preſſung der Bauchmuſkeln der Vorfall
nicht von neuem erſcheint. Iſt dies nun nicht der Fall, ſo
laͤßt man die Kranke allmaͤhlig laͤnger auf ſeyn, warnt in-
deß vor allen heftigen und anſtrengenden Bewegungen, nimmt
Ruͤckſicht auf Erhaltung leichter und natuͤrlicher Harn- und
Stuhlausleerungen (bey denen alles Preſſen ſtreng zu unter-
ſagen iſt), und faͤhrt noch einige Zeit mit Anwendung des
oͤrtlich die Contraktilitaͤt erhoͤhenden Apparats fort.
§. 484.
Wo dagegen der Vorfall uͤberhaupt zu veraltet iſt, als
daß man auf dem angegebenen Wege deſſen Heilung erwar-
ten duͤrfte, oder auch die angezeigte Methode fruchtlos ge-
blieben iſt, fordert das Uebel ein Mittel, welches wenigſtens
die mit der tief herabgetretenen Gebaͤrmutter nothwendig ver-
bundenen Beſchwerden etwas mindert. Dieſes wird bewirkt
durch eine mechaniſche Unterſtuͤtzung des Uterus, zu deren
Ausfuͤhrung man ſehr verſchiedene Mittel in Vorſchlag ge-
bracht hat. Eins der zweckmaͤßigſten zu dieſem Behuf iſt
die ſchon erwaͤhnte Einbringung eines hinlaͤnglich großen
Schwammes in die Vagina, bey welchem alle nachtheilige
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/391>, abgerufen am 23.11.2024.
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