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Burckhardt, Walther: Die Organisation der Rechtsgemeinschaft. Basel, 1927.

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Zweiter Teil.
Die staatliche Verfassung.

I. Abschnitt.
Der Begriff des Staates.
1. Kapitel.
Die Organisation im Rechtssinne.

Der Begriff des Organismus der Biologie ist, logisch gesprochen,
der eines Mechanismus, gedacht als Mittel zu einem Zweck: der
Erhaltung des Lebens. Die Biologie untersucht die Vorgänge
dieses Mechanismus und kann sie als Vorgänge mechanischer
(und chemischer) Art darstellen, sofern sie sie nur stets darstellt
als Mittel zum Zwecke der Erhaltung des Lebens und in diesem
Ergebnis die Einheit des Zusammenspiels der mechanischen Vor-
gänge erblickt. Mit anderen Worten: für die Biologie sind nur
diese Vorgänge interessant; Organ ist nur, was dazu mitwirkt
oder als mitwirkend gedacht werden kann. Erforscht wird aber,
wie ein sinnlich wahrnehmbarer Vorgang (das Leben) durch äußere
Mittel (Naturvorgänge) hervorgebracht wird. Ob die Erklärung
genügt, ist eine andere Frage; aber jedenfalls kann die Biologie als
Naturwissenschaft sie nur so versuchen. Nimmt sie andere Mittel
der Erklärung zu Hilfe, so ist sie nicht mehr Naturwissenschaft,
und Biologie ist eine zweideutiger Name.

Organisation ist also in der Tat ein teleologischer Begriff. Aber
nicht anders als manches andere Problem der Naturwissenschaft;
ja, jedes Problem, das die Erklärung eines konkreten, tatsäch-
lichen Vorganges zur Frage stellt, z. B. die Veränderungen der
Erdkruste, den Wechsel der Jahreszeiten, lautet im Grunde:
Wie tragen die gegebenen Elemente der Erde, der Natur, zur Her-
vorbringung einer bestimmten Erscheinung bei. Das Planeten-

Zweiter Teil.
Die staatliche Verfassung.

I. Abschnitt.
Der Begriff des Staates.
1. Kapitel.
Die Organisation im Rechtssinne.

Der Begriff des Organismus der Biologie ist, logisch gesprochen,
der eines Mechanismus, gedacht als Mittel zu einem Zweck: der
Erhaltung des Lebens. Die Biologie untersucht die Vorgänge
dieses Mechanismus und kann sie als Vorgänge mechanischer
(und chemischer) Art darstellen, sofern sie sie nur stets darstellt
als Mittel zum Zwecke der Erhaltung des Lebens und in diesem
Ergebnis die Einheit des Zusammenspiels der mechanischen Vor-
gänge erblickt. Mit anderen Worten: für die Biologie sind nur
diese Vorgänge interessant; Organ ist nur, was dazu mitwirkt
oder als mitwirkend gedacht werden kann. Erforscht wird aber,
wie ein sinnlich wahrnehmbarer Vorgang (das Leben) durch äußere
Mittel (Naturvorgänge) hervorgebracht wird. Ob die Erklärung
genügt, ist eine andere Frage; aber jedenfalls kann die Biologie als
Naturwissenschaft sie nur so versuchen. Nimmt sie andere Mittel
der Erklärung zu Hilfe, so ist sie nicht mehr Naturwissenschaft,
und Biologie ist eine zweideutiger Name.

Organisation ist also in der Tat ein teleologischer Begriff. Aber
nicht anders als manches andere Problem der Naturwissenschaft;
ja, jedes Problem, das die Erklärung eines konkreten, tatsäch-
lichen Vorganges zur Frage stellt, z. B. die Veränderungen der
Erdkruste, den Wechsel der Jahreszeiten, lautet im Grunde:
Wie tragen die gegebenen Elemente der Erde, der Natur, zur Her-
vorbringung einer bestimmten Erscheinung bei. Das Planeten-

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[[119]/0134] Zweiter Teil. Die staatliche Verfassung. I. Abschnitt. Der Begriff des Staates. 1. Kapitel. Die Organisation im Rechtssinne. Der Begriff des Organismus der Biologie ist, logisch gesprochen, der eines Mechanismus, gedacht als Mittel zu einem Zweck: der Erhaltung des Lebens. Die Biologie untersucht die Vorgänge dieses Mechanismus und kann sie als Vorgänge mechanischer (und chemischer) Art darstellen, sofern sie sie nur stets darstellt als Mittel zum Zwecke der Erhaltung des Lebens und in diesem Ergebnis die Einheit des Zusammenspiels der mechanischen Vor- gänge erblickt. Mit anderen Worten: für die Biologie sind nur diese Vorgänge interessant; Organ ist nur, was dazu mitwirkt oder als mitwirkend gedacht werden kann. Erforscht wird aber, wie ein sinnlich wahrnehmbarer Vorgang (das Leben) durch äußere Mittel (Naturvorgänge) hervorgebracht wird. Ob die Erklärung genügt, ist eine andere Frage; aber jedenfalls kann die Biologie als Naturwissenschaft sie nur so versuchen. Nimmt sie andere Mittel der Erklärung zu Hilfe, so ist sie nicht mehr Naturwissenschaft, und Biologie ist eine zweideutiger Name. Organisation ist also in der Tat ein teleologischer Begriff. Aber nicht anders als manches andere Problem der Naturwissenschaft; ja, jedes Problem, das die Erklärung eines konkreten, tatsäch- lichen Vorganges zur Frage stellt, z. B. die Veränderungen der Erdkruste, den Wechsel der Jahreszeiten, lautet im Grunde: Wie tragen die gegebenen Elemente der Erde, der Natur, zur Her- vorbringung einer bestimmten Erscheinung bei. Das Planeten-

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Zitationshilfe: Burckhardt, Walther: Die Organisation der Rechtsgemeinschaft. Basel, 1927, S. [119]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burckhardt_rechtsgemeinschaft_1927/134>, abgerufen am 24.11.2024.