Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Burckhardt, Walther: Die Organisation der Rechtsgemeinschaft. Basel, 1927.

Bild:
<< vorherige Seite

I. Teil. Das Privatrecht und das öffentliche Recht.
normen erforderlicher Satz. Überall aber entsteht die Lücke da-
durch, daß das Recht eine geschlossene Totalität von Fragen
aufwirft, ohne sie alle zu beantworten1. Die Antwort des Gesetz-
gebers muß dem Umfang der Frage entsprechen, die er sich ge-
stellt hat.

Eine letzte Art solcher Lücken entsteht aus der Unvollständig-
keit der Rechtssätze selbst. Jeder Rechtssatz, sei es eine Norm
des Verhaltens oder des Verfahrens, muß, um anwendbar zu sein,
notwendig gewisse Angaben enthalten; enthält er sie nicht, so
mißachtet er ein logisches Postulat und ist lückenhaft. Darüber
soll im Zusammenhang mit der Aufgabe der Rechtssetzung ge-
sprochen werden2.



1 Ebd. 54 f.
2 Vgl. unten S. 244.

I. Teil. Das Privatrecht und das öffentliche Recht.
normen erforderlicher Satz. Überall aber entsteht die Lücke da-
durch, daß das Recht eine geschlossene Totalität von Fragen
aufwirft, ohne sie alle zu beantworten1. Die Antwort des Gesetz-
gebers muß dem Umfang der Frage entsprechen, die er sich ge-
stellt hat.

Eine letzte Art solcher Lücken entsteht aus der Unvollständig-
keit der Rechtssätze selbst. Jeder Rechtssatz, sei es eine Norm
des Verhaltens oder des Verfahrens, muß, um anwendbar zu sein,
notwendig gewisse Angaben enthalten; enthält er sie nicht, so
mißachtet er ein logisches Postulat und ist lückenhaft. Darüber
soll im Zusammenhang mit der Aufgabe der Rechtssetzung ge-
sprochen werden2.



1 Ebd. 54 f.
2 Vgl. unten S. 244.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0133" n="118"/><fw place="top" type="header">I. Teil. Das Privatrecht und das öffentliche Recht.</fw><lb/>
normen erforderlicher Satz. Überall aber entsteht die Lücke da-<lb/>
durch, daß das Recht eine geschlossene Totalität von Fragen<lb/>
aufwirft, ohne sie alle zu beantworten<note place="foot" n="1">Ebd. 54 f.</note>. Die Antwort des Gesetz-<lb/>
gebers muß dem Umfang der Frage entsprechen, die er sich ge-<lb/>
stellt hat.</p><lb/>
            <p>Eine letzte Art solcher Lücken entsteht aus der Unvollständig-<lb/>
keit der Rechtssätze selbst. Jeder Rechtssatz, sei es eine Norm<lb/>
des Verhaltens oder des Verfahrens, muß, um anwendbar zu sein,<lb/>
notwendig gewisse Angaben enthalten; enthält er sie nicht, so<lb/>
mißachtet er ein logisches Postulat und ist lückenhaft. Darüber<lb/>
soll im Zusammenhang mit der Aufgabe der Rechtssetzung ge-<lb/>
sprochen werden<note place="foot" n="2">Vgl. unten S. 244.</note>.</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[118/0133] I. Teil. Das Privatrecht und das öffentliche Recht. normen erforderlicher Satz. Überall aber entsteht die Lücke da- durch, daß das Recht eine geschlossene Totalität von Fragen aufwirft, ohne sie alle zu beantworten 1. Die Antwort des Gesetz- gebers muß dem Umfang der Frage entsprechen, die er sich ge- stellt hat. Eine letzte Art solcher Lücken entsteht aus der Unvollständig- keit der Rechtssätze selbst. Jeder Rechtssatz, sei es eine Norm des Verhaltens oder des Verfahrens, muß, um anwendbar zu sein, notwendig gewisse Angaben enthalten; enthält er sie nicht, so mißachtet er ein logisches Postulat und ist lückenhaft. Darüber soll im Zusammenhang mit der Aufgabe der Rechtssetzung ge- sprochen werden 2. 1 Ebd. 54 f. 2 Vgl. unten S. 244.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/burckhardt_rechtsgemeinschaft_1927
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/burckhardt_rechtsgemeinschaft_1927/133
Zitationshilfe: Burckhardt, Walther: Die Organisation der Rechtsgemeinschaft. Basel, 1927, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burckhardt_rechtsgemeinschaft_1927/133>, abgerufen am 24.11.2024.