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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
zuonimpt / das jren auch also allweg je lenger je grössere straff verordnet wirt. Darumb ist die tätlich sünd nicht gar übel vnderscheiden worden vonn denen / die da gesprochen / das etliche sünd stande in gedancken / etliche inn worten / ettliche in wercken. Welche sie darnach auch inn etliche stuck vnd gestalten geteilt habend. Vnd die selbigen widerumb vnderscheiden / eins theils in laster / anderstheils in fäler.1763 Laster / sind on allen zweyfel die sünden / die mit fürsetzlichem gemüt / vnnd auß fürgenommner boßheit beschehend. Als wie die fürnemmlich sind / die man schryende sünden nennt / nammlich/ todschlag / wuocher / vndertruckung witwen vnd weysen / Sodomij / vnnd verhaltung deß lons der arbeiteren. Dann1764 vom todschlag redt Gott inn Genesi / Die stimm deß bluots deines bruoders schreyt zuo mir. Exod. am xxij. spricht der Herr / Wirst du witwen vnd weysen bekümmeren / so werdend sie zuo mir schreyen / vnd ich wird jr schreyen erhören vnd euch außmachen. Den wuocher schiltet auch das wort Gottes hefftig / vnd verdampt jhn in allweg. Jtem die sünd der Sodomiteren schreyt in himmel vnd begärt rath. Es spricht auch der Apostel Jacobus1765 / Sihe der lon ewer arbeiteren / die eüwer land yngeärndet habend / vnd von euch verkürtzt ist / der schreyet / vnd das rüffen der ernderen ist kommen für die oren deß Herren Sabaoth. Zuo disen zellend etliche / 1766 die siben haupt laster / hoffart oder ytele eer / zorn / neid vnd haß / hinleßikeit oder faulkeit / gyt / füllery / vnd geilheit. Die haltend sie als ein samen vnnd vrsprung aller üblen vnnd sünden / darumb sie es auch hauptsünd nennend / wie man sölichs fint in den sententzen Lombardi. Durch fäler aber verstond sie das / dz man auß schwachheit vnd vnbesinnte begat / so man nammlich das guot verlaßt / vnd auß faulkeit vnd hinleßikeit deß nicht achtet das man thuon solt / Da villeicht auch hingehört die sünd der vnwüssenheit / Jtem die frömd sünd / vnnd die sünd / so nicht mit willen geschicht / wiewol auch die selbigen offt zuo groben sünden vnd lasteren werdend.

1767 Vnwüssenheit ist zweyerley / Ein ware vnd natürliche / welche auß der erbsünd entspringt / vnnd ein falsche glichßnete / die da kumpt auß fürgenommner boßheit. Die natürlich vnwüssenheit / ist ein prästen fäler vnnd sünd / dann sie kumpt auß dem vergifften vrsprung / vnd ist ein werck der finsternuß / wie doben angezeigt ist worden auß der zeügnuß deß Apostels Pauli. S. Augustin spricht de libero arbitrio lib. 3. cap. 19. Was einer vnwüssend nicht recht thuot / vnnd das einer gern recht thuon wölte aber nicht mag / wirt darumb alles sünd genennt / das es sein vrsprung hatt vonn der sünd deß freyen willens. Dann die selbig vorgend hatt dise nachgende verdienet. Dann wie wir / nicht nun das glid das wir im mund bewegend / so wir redend / zungen nennend / sonnder auch das / so auff die bewegung dises glids volget / nammlich die form vnnd das getön der worten / (wie dann auff dise weyß ettlichs genennt wirdt die Griechisch zungen / ettlichs die Latinisch) Also nennend wir nicht nun das sünd das eigenlich sünd genennt wirt (dann die selb wirdt auß freyem willen mit wüssen begangen) sonnder auch das / das vonn der straff der selbigen volget. Vonn welchem stuck auch doben ist geredt worden. Ettliche wendend jrer vnwüssenheit für den spruch deß Herren auß dem Euangelio / da er spricht / Wenn ich nit kommen wäre / vnd mit jhnen geredt hette / so hettind sie dz sie jrer sünd möchtind fürwenden / oder sie hettind kein sünd. Dann darauß schliessend sie / welchen nichts verkündet seye / die seyend aller sünd vnnd schuld ledig. Das sagt aber der Herr nicht. Dann zum ersten / so redt er von jrem fürwenden / nit von der vnschuld. Es ist auch nicht ein jedes fürwenden recht. Er spricht wol / so hettend sie kein sünd / er setzt aber gleich hinzuo / Nun aber habend sie nicht / das sie jhrer sünd fürwendind. Demnach / so entschuldiget er die vnwüssenden nicht gentzlich vonn allen sünden / sonnder allein

1763 Vnderscheid zwüschend lasteren vnd fäleren.
1764 Von den schreyenden sünden.
1765 Jac.5.
1766 Die siben hauptsünd.
1767 Von der sünd der vnwüssenheit.

Predig.
zuͦnimpt / das jren auch also allweg je lenger je groͤssere straff verordnet wirt. Darumb ist die taͤtlich sünd nicht gar übel vnderscheiden worden vonn denen / die da gesprochen / das etliche sünd stande in gedancken / etliche inn worten / ettliche in wercken. Welche sie darnach auch inn etliche stuck vnd gestalten geteilt habend. Vnd die selbigen widerumb vnderscheiden / eins theils in laster / anderstheils in faͤler.1763 Laster / sind on allen zweyfel die sünden / die mit fürsetzlichem gemuͤt / vnnd auß fürgenommner boßheit beschehend. Als wie die fürnemmlich sind / die man schryende sünden nennt / nammlich/ todschlag / wuͦcher / vndertruckung witwen vnd weysen / Sodomij / vnnd verhaltung deß lons der arbeiteren. Dann1764 vom todschlag redt Gott inn Genesi / Die stimm deß bluͦts deines bruͦders schreyt zuͦ mir. Exod. am xxij. spricht der Herr / Wirst du witwen vnd weysen bekümmeren / so werdend sie zuͦ mir schreyen / vnd ich wird jr schreyen erhoͤren vnd euch außmachen. Den wuͦcher schiltet auch das wort Gottes hefftig / vnd verdampt jhn in allweg. Jtem die sünd der Sodomiteren schreyt in himmel vnd begaͤrt rath. Es spricht auch der Apostel Jacobus1765 / Sihe der lon ewer arbeiteren / die eüwer land yngeaͤrndet habend / vnd von euch verkürtzt ist / der schreyet / vnd das ruͤffen der ernderen ist kommen für die oren deß Herren Sabaoth. Zuͦ disen zellend etliche / 1766 die siben haupt laster / hoffart oder ytele eer / zorn / neid vnd haß / hinleßikeit oder faulkeit / gyt / füllery / vnd geilheit. Die haltend sie als ein samen vnnd vrsprung aller üblen vnnd sünden / darumb sie es auch hauptsünd nennend / wie man soͤlichs fint in den sententzen Lombardi. Durch faͤler aber verstond sie das / dz man auß schwachheit vnd vnbesinnte begat / so man nammlich das guͦt verlaßt / vnd auß faulkeit vnd hinleßikeit deß nicht achtet das man thuͦn solt / Da villeicht auch hingehoͤrt die sünd der vnwüssenheit / Jtem die froͤmd sünd / vnnd die sünd / so nicht mit willen geschicht / wiewol auch die selbigen offt zuͦ groben sünden vnd lasteren werdend.

1767 Vnwüssenheit ist zweyerley / Ein ware vnd natürliche / welche auß der erbsünd entspringt / vnnd ein falsche glichßnete / die da kumpt auß fürgenommner boßheit. Die natürlich vnwüssenheit / ist ein praͤsten faͤler vnnd sünd / dann sie kumpt auß dem vergifften vrsprung / vnd ist ein werck der finsternuß / wie doben angezeigt ist worden auß der zeügnuß deß Apostels Pauli. S. Augustin spricht de libero arbitrio lib. 3. cap. 19. Was einer vnwüssend nicht recht thuͦt / vnnd das einer gern recht thuͦn woͤlte aber nicht mag / wirt darumb alles sünd genennt / das es sein vrsprung hatt vonn der sünd deß freyen willens. Dann die selbig vorgend hatt dise nachgende verdienet. Dann wie wir / nicht nun das glid das wir im mund bewegend / so wir redend / zungen nennend / sonnder auch das / so auff die bewegung dises glids volget / nammlich die form vnnd das getoͤn der worten / (wie dann auff dise weyß ettlichs genennt wirdt die Griechisch zungen / ettlichs die Latinisch) Also nennend wir nicht nun das sünd das eigenlich sünd genennt wirt (dann die selb wirdt auß freyem willen mit wüssen begangen) sonnder auch das / das vonn der straff der selbigen volget. Vonn welchem stuck auch doben ist geredt worden. Ettliche wendend jrer vnwüssenheit für den spruch deß Herren auß dem Euangelio / da er spricht / Wenn ich nit kommen waͤre / vnd mit jhnen geredt hette / so hettind sie dz sie jrer sünd moͤchtind fürwenden / oder sie hettind kein sünd. Dann darauß schliessend sie / welchen nichts verkündet seye / die seyend aller sünd vnnd schuld ledig. Das sagt aber der Herr nicht. Dann zum ersten / so redt er von jrem fürwenden / nit von der vnschuld. Es ist auch nicht ein jedes fürwenden recht. Er spricht wol / so hettend sie kein sünd / er setzt aber gleich hinzuͦ / Nun aber habend sie nicht / das sie jhrer sünd fürwendind. Demnach / so entschuldiget er die vnwüssenden nicht gentzlich vonn allen sünden / sonnder allein

1763 Vnderscheid zwüschend lasteren vnd faͤleren.
1764 Von den schreyenden sünden.
1765 Jac.5.
1766 Die siben hauptsünd.
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                   Ettliche wendend jrer vnwüssenheit für den spruch deß Herren auß dem Euangelio /
                   da er spricht / Wenn ich nit kommen wa&#x0364;re / vnd mit jhnen geredt hette / so hettind
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[CCXII./0515] Predig. zuͦnimpt / das jren auch also allweg je lenger je groͤssere straff verordnet wirt. Darumb ist die taͤtlich sünd nicht gar übel vnderscheiden worden vonn denen / die da gesprochen / das etliche sünd stande in gedancken / etliche inn worten / ettliche in wercken. Welche sie darnach auch inn etliche stuck vnd gestalten geteilt habend. Vnd die selbigen widerumb vnderscheiden / eins theils in laster / anderstheils in faͤler. 1763 Laster / sind on allen zweyfel die sünden / die mit fürsetzlichem gemuͤt / vnnd auß fürgenommner boßheit beschehend. Als wie die fürnemmlich sind / die man schryende sünden nennt / nammlich/ todschlag / wuͦcher / vndertruckung witwen vnd weysen / Sodomij / vnnd verhaltung deß lons der arbeiteren. Dann 1764 vom todschlag redt Gott inn Genesi / Die stimm deß bluͦts deines bruͦders schreyt zuͦ mir. Exod. am xxij. spricht der Herr / Wirst du witwen vnd weysen bekümmeren / so werdend sie zuͦ mir schreyen / vnd ich wird jr schreyen erhoͤren vnd euch außmachen. Den wuͦcher schiltet auch das wort Gottes hefftig / vnd verdampt jhn in allweg. Jtem die sünd der Sodomiteren schreyt in himmel vnd begaͤrt rath. Es spricht auch der Apostel Jacobus 1765 / Sihe der lon ewer arbeiteren / die eüwer land yngeaͤrndet habend / vnd von euch verkürtzt ist / der schreyet / vnd das ruͤffen der ernderen ist kommen für die oren deß Herren Sabaoth. Zuͦ disen zellend etliche / 1766 die siben haupt laster / hoffart oder ytele eer / zorn / neid vnd haß / hinleßikeit oder faulkeit / gyt / füllery / vnd geilheit. Die haltend sie als ein samen vnnd vrsprung aller üblen vnnd sünden / darumb sie es auch hauptsünd nennend / wie man soͤlichs fint in den sententzen Lombardi. Durch faͤler aber verstond sie das / dz man auß schwachheit vnd vnbesinnte begat / so man nammlich das guͦt verlaßt / vnd auß faulkeit vnd hinleßikeit deß nicht achtet das man thuͦn solt / Da villeicht auch hingehoͤrt die sünd der vnwüssenheit / Jtem die froͤmd sünd / vnnd die sünd / so nicht mit willen geschicht / wiewol auch die selbigen offt zuͦ groben sünden vnd lasteren werdend. 1767 Vnwüssenheit ist zweyerley / Ein ware vnd natürliche / welche auß der erbsünd entspringt / vnnd ein falsche glichßnete / die da kumpt auß fürgenommner boßheit. Die natürlich vnwüssenheit / ist ein praͤsten faͤler vnnd sünd / dann sie kumpt auß dem vergifften vrsprung / vnd ist ein werck der finsternuß / wie doben angezeigt ist worden auß der zeügnuß deß Apostels Pauli. S. Augustin spricht de libero arbitrio lib. 3. cap. 19. Was einer vnwüssend nicht recht thuͦt / vnnd das einer gern recht thuͦn woͤlte aber nicht mag / wirt darumb alles sünd genennt / das es sein vrsprung hatt vonn der sünd deß freyen willens. Dann die selbig vorgend hatt dise nachgende verdienet. Dann wie wir / nicht nun das glid das wir im mund bewegend / so wir redend / zungen nennend / sonnder auch das / so auff die bewegung dises glids volget / nammlich die form vnnd das getoͤn der worten / (wie dann auff dise weyß ettlichs genennt wirdt die Griechisch zungen / ettlichs die Latinisch) Also nennend wir nicht nun das sünd das eigenlich sünd genennt wirt (dann die selb wirdt auß freyem willen mit wüssen begangen) sonnder auch das / das vonn der straff der selbigen volget. Vonn welchem stuck auch doben ist geredt worden. Ettliche wendend jrer vnwüssenheit für den spruch deß Herren auß dem Euangelio / da er spricht / Wenn ich nit kommen waͤre / vnd mit jhnen geredt hette / so hettind sie dz sie jrer sünd moͤchtind fürwenden / oder sie hettind kein sünd. Dann darauß schliessend sie / welchen nichts verkündet seye / die seyend aller sünd vnnd schuld ledig. Das sagt aber der Herr nicht. Dann zum ersten / so redt er von jrem fürwenden / nit von der vnschuld. Es ist auch nicht ein jedes fürwenden recht. Er spricht wol / so hettend sie kein sünd / er setzt aber gleich hinzuͦ / Nun aber habend sie nicht / das sie jhrer sünd fürwendind. Demnach / so entschuldiget er die vnwüssenden nicht gentzlich vonn allen sünden / sonnder allein 1763 Vnderscheid zwüschend lasteren vnd faͤleren. 1764 Von den schreyenden sünden. 1765 Jac.5. 1766 Die siben hauptsünd. 1767 Von der sünd der vnwüssenheit.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCXII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/515>, abgerufen am 22.11.2024.