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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
Vns sol gnuog sein / das wir auch on dises / allein auß der heiligen geschrifft lernend / das nitt nun die sünd die auß willen geschicht sünd ist / sonder auch die erblich verböserung vnd verderbung.

1735 Disem allem ist nit zuo wider / das der Herr imm Ezechiel spricht / Der sun wirt nit tragen die boßheit deß vatters / sonder ein jeder wirt in seinen sünden sterben. Dann es schüde vnns der fal Ade nüt / wenn dise verkerte die deß vrtheils Gottes wol wärt ist / nicht auß jhm vnns allen anerboren wurde. Dieweil aber alle neigung / alle art / vnnd aller fleiß vnserer natur / auch in einem kind das nun eines tags alt ist / mitt der reinikeyt vnnd dem willen Gottes der allein guot ist / streytet / so wirt zwar niemand von deß vatters / sonder ein yeder von seiner eignen sünd wegen gestraafft / vnnd kömmend straaffen über alle kind / die wir hierinn sehend durch das heilig vnnd gerächt vrtheyl Gottes gestraafft werden.

1736 Also hatt auch das kein hebe / das man fürwirfft / die kind mögind vonn frommen elteren nichts böses an sich ziehen / dann sie kömmind von jhnen / nach der fleischlichen geburt / nit nach der geistlichen widergeburt. Vnnd das der Apostel gesprochen1737 / Der vnglöubig man ist geheiliget durch das weib / vnnd das vnglöubig weib ist geheiliget durch den man / sonst wärind eüwere kinder vnrein / nun aber sind sie heilig. Das ist vnserer meynung nicht zuowider. Dann die kind werdend heilig genennt / nitt das sie deß geschlechts oder der geburt halb etwas fürderligs habind / oder als ob sie on prästen vnd mangel geboren werdind / sonder darumb / das ob sie wol von natur böß geboren / doch durch die krafft deß Pundts vnnd der gnaden rein sind / vnd jnen die vnreinikeyt von Christi oder der verheissung wegen / die also lautet / Jch wil dein vnd deines samens Gott nach dir sein / nit zuogerechnet wirt. Dann es warend auch vor zeiten die kind heilig vnnd benedeyet / die auß dem samen Abrahe warend / welche doch nichts destminder beschnitten wurdend. Was hett es aber der beschneidung vnnd reinigung bedörffen / so sie kein vnreinikeyt von der geburt har gehept hettind?

1738 Darumb ist auch das falsch / das wir doben gehört habend Celestinum den Pelagianer gesagt haben / namlich / Wir habend nit darumb gesagt das man die kind zur vergebung der sünden touffen sölle / das wir die erbsünd bestätigen wöllind / welches veer vom allgemeinen Catholischen vnd Christenlichen verstand ist. Dann das ist allgemein Christenlich vnd Catholisch / das der Juden kind beschnitten sind / nit allein darumb / das sie deß pundts genoß vnd theylhafft warend / sonder das auch alle heilige vätter von alter har damitt bekantend / das etwas in den kinden wäre / das der beschneidung bedörffte / das ist / dz Gott auß gnaden verzige / vnnd nit zum tod rechnete. So ist auch Catholisch vnd Christenlich / das der Christen kind getaufft werdend / nit allein darumb das sie Gottes sind / vnd auß gnaden in den Pundt angenommen / sonder auch darumb das in jhnen von geburt ist / das der Herr mit seiner gnad abwäscht / damit es den tod nit bringe. So kan auch nit Catholisch sein / das so heiter mitt so vil hällen zeügnussen der heiligen gschrifft streytet / die da bezeügend das die sünd erblich vnd durch die einpflantzung in den kinden syge. 1739 Zuo dem dienet auch das der heilig Augustinus lib. 1. contra Iulianum Pelagianum cap. 2. die zeügknussen der aller fürtreffenlichisten Bischoffen vnnd Leereren der kirchen zuosammen zeücht / mit denen er anzeigt / das alle diener der kirchen / von der Apostel zeit an / die erbsünd bekennt vnnd offentlich geleert habind. Ja er fürt yn die zeügknussen Jrenei / Cypriani / Retitij / Olympij / Hilarij / Ambrosij / seines vatters vnd leermeysters in Christo / Jnnocentij / Gregorij / Bastij / Joannis Chrysostomi. Vnnd spricht zum letsten / Wilt du ein sölliche

1735 Von dem / das der sun deß vatters boßheyt nit tragen werde.
1736 Dz von heiligen elteren geboren werden die natur nit rein mache.
1737 1.Cor.7.
1738 Die allgemeyn Christenlich leer von der erbsünd.
1739 Das alle alten leerer die erbsünd bekennind.

Predig.
Vns sol gnuͦg sein / das wir auch on dises / allein auß der heiligen geschrifft lernend / das nitt nun die sünd die auß willen geschicht sünd ist / sonder auch die erblich verboͤserung vnd verderbung.

1735 Disem allem ist nit zuͦ wider / das der Herr imm Ezechiel spricht / Der sun wirt nit tragen die boßheit deß vatters / sonder ein jeder wirt in seinen sünden sterben. Dann es schuͤde vnns der fal Ade nüt / wenn dise verkerte die deß vrtheils Gottes wol waͤrt ist / nicht auß jhm vnns allen anerboren wurde. Dieweil aber alle neigung / alle art / vnnd aller fleiß vnserer natur / auch in einem kind das nun eines tags alt ist / mitt der reinikeyt vnnd dem willen Gottes der allein guͦt ist / streytet / so wirt zwar niemand von deß vatters / sonder ein yeder von seiner eignen sünd wegen gestraafft / vnnd koͤmmend straaffen über alle kind / die wir hierinn sehend durch das heilig vnnd geraͤcht vrtheyl Gottes gestraafft werden.

1736 Also hatt auch das kein hebe / das man fürwirfft / die kind moͤgind vonn frommen elteren nichts boͤses an sich ziehen / dann sie koͤmmind von jhnen / nach der fleischlichen geburt / nit nach der geistlichen widergeburt. Vnnd das der Apostel gesprochen1737 / Der vngloͤubig man ist geheiliget durch das weib / vnnd das vngloͤubig weib ist geheiliget durch den man / sonst waͤrind eüwere kinder vnrein / nun aber sind sie heilig. Das ist vnserer meynung nicht zuͦwider. Dann die kind werdend heilig genennt / nitt das sie deß geschlechts oder der geburt halb etwas fürderligs habind / oder als ob sie on praͤsten vnd mangel geboren werdind / sonder darumb / das ob sie wol von natur boͤß geboren / doch durch die krafft deß Pundts vnnd der gnaden rein sind / vnd jnen die vnreinikeyt von Christi oder der verheissung wegen / die also lautet / Jch wil dein vnd deines samens Gott nach dir sein / nit zuͦgerechnet wirt. Dann es warend auch vor zeiten die kind heilig vnnd benedeyet / die auß dem samen Abrahe warend / welche doch nichts destminder beschnitten wurdend. Was hett es aber der beschneidung vnnd reinigung bedoͤrffen / so sie kein vnreinikeyt von der geburt har gehept hettind?

1738 Darumb ist auch das falsch / das wir doben gehoͤrt habend Celestinum den Pelagianer gesagt haben / namlich / Wir habend nit darumb gesagt das man die kind zur vergebung der sünden touffen soͤlle / das wir die erbsünd bestaͤtigen woͤllind / welches veer vom allgemeinen Catholischen vnd Christenlichen verstand ist. Dann das ist allgemein Christenlich vnd Catholisch / das der Juden kind beschnitten sind / nit allein darumb / das sie deß pundts genoß vnd theylhafft warend / sonder das auch alle heilige vaͤtter von alter har damitt bekantend / das etwas in den kinden waͤre / das der beschneidung bedoͤrffte / das ist / dz Gott auß gnaden verzige / vnnd nit zum tod rechnete. So ist auch Catholisch vnd Christenlich / das der Christen kind getaufft werdend / nit allein darumb das sie Gottes sind / vnd auß gnaden in den Pundt angenommen / sonder auch darumb das in jhnen von geburt ist / das der Herr mit seiner gnad abwaͤscht / damit es den tod nit bringe. So kan auch nit Catholisch sein / das so heiter mitt so vil haͤllen zeügnussen der heiligen gschrifft streytet / die da bezeügend das die sünd erblich vnd durch die einpflantzung in den kinden syge. 1739 Zuͦ dem dienet auch das der heilig Augustinus lib. 1. contra Iulianum Pelagianum cap. 2. die zeügknussen der aller fürtreffenlichisten Bischoffen vnnd Leereren der kirchen zuͦsammen zeücht / mit denen er anzeigt / das alle diener der kirchen / von der Apostel zeit an / die erbsünd bekennt vnnd offentlich geleert habind. Ja er fuͤrt yn die zeügknussen Jrenei / Cypriani / Retitij / Olympij / Hilarij / Ambrosij / seines vatters vnd leermeysters in Christo / Jnnocentij / Gregorij / Bastij / Joannis Chrysostomi. Vnnd spricht zum letsten / Wilt du ein soͤlliche

1735 Von dem / das der sun deß vatters boßheyt nit tragen werde.
1736 Dz von heiligen elteren geboren werden die natur nit rein mache.
1737 1.Cor.7.
1738 Die allgemeyn Christenlich leer von der erbsünd.
1739 Das alle alten leerer die erbsünd bekennind.
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[CCVII./0505] Predig. Vns sol gnuͦg sein / das wir auch on dises / allein auß der heiligen geschrifft lernend / das nitt nun die sünd die auß willen geschicht sünd ist / sonder auch die erblich verboͤserung vnd verderbung. 1735 Disem allem ist nit zuͦ wider / das der Herr imm Ezechiel spricht / Der sun wirt nit tragen die boßheit deß vatters / sonder ein jeder wirt in seinen sünden sterben. Dann es schuͤde vnns der fal Ade nüt / wenn dise verkerte die deß vrtheils Gottes wol waͤrt ist / nicht auß jhm vnns allen anerboren wurde. Dieweil aber alle neigung / alle art / vnnd aller fleiß vnserer natur / auch in einem kind das nun eines tags alt ist / mitt der reinikeyt vnnd dem willen Gottes der allein guͦt ist / streytet / so wirt zwar niemand von deß vatters / sonder ein yeder von seiner eignen sünd wegen gestraafft / vnnd koͤmmend straaffen über alle kind / die wir hierinn sehend durch das heilig vnnd geraͤcht vrtheyl Gottes gestraafft werden. 1736 Also hatt auch das kein hebe / das man fürwirfft / die kind moͤgind vonn frommen elteren nichts boͤses an sich ziehen / dann sie koͤmmind von jhnen / nach der fleischlichen geburt / nit nach der geistlichen widergeburt. Vnnd das der Apostel gesprochen 1737 / Der vngloͤubig man ist geheiliget durch das weib / vnnd das vngloͤubig weib ist geheiliget durch den man / sonst waͤrind eüwere kinder vnrein / nun aber sind sie heilig. Das ist vnserer meynung nicht zuͦwider. Dann die kind werdend heilig genennt / nitt das sie deß geschlechts oder der geburt halb etwas fürderligs habind / oder als ob sie on praͤsten vnd mangel geboren werdind / sonder darumb / das ob sie wol von natur boͤß geboren / doch durch die krafft deß Pundts vnnd der gnaden rein sind / vnd jnen die vnreinikeyt von Christi oder der verheissung wegen / die also lautet / Jch wil dein vnd deines samens Gott nach dir sein / nit zuͦgerechnet wirt. Dann es warend auch vor zeiten die kind heilig vnnd benedeyet / die auß dem samen Abrahe warend / welche doch nichts destminder beschnitten wurdend. Was hett es aber der beschneidung vnnd reinigung bedoͤrffen / so sie kein vnreinikeyt von der geburt har gehept hettind? 1738 Darumb ist auch das falsch / das wir doben gehoͤrt habend Celestinum den Pelagianer gesagt haben / namlich / Wir habend nit darumb gesagt das man die kind zur vergebung der sünden touffen soͤlle / das wir die erbsünd bestaͤtigen woͤllind / welches veer vom allgemeinen Catholischen vnd Christenlichen verstand ist. Dann das ist allgemein Christenlich vnd Catholisch / das der Juden kind beschnitten sind / nit allein darumb / das sie deß pundts genoß vnd theylhafft warend / sonder das auch alle heilige vaͤtter von alter har damitt bekantend / das etwas in den kinden waͤre / das der beschneidung bedoͤrffte / das ist / dz Gott auß gnaden verzige / vnnd nit zum tod rechnete. So ist auch Catholisch vnd Christenlich / das der Christen kind getaufft werdend / nit allein darumb das sie Gottes sind / vnd auß gnaden in den Pundt angenommen / sonder auch darumb das in jhnen von geburt ist / das der Herr mit seiner gnad abwaͤscht / damit es den tod nit bringe. So kan auch nit Catholisch sein / das so heiter mitt so vil haͤllen zeügnussen der heiligen gschrifft streytet / die da bezeügend das die sünd erblich vnd durch die einpflantzung in den kinden syge. 1739 Zuͦ dem dienet auch das der heilig Augustinus lib. 1. contra Iulianum Pelagianum cap. 2. die zeügknussen der aller fürtreffenlichisten Bischoffen vnnd Leereren der kirchen zuͦsammen zeücht / mit denen er anzeigt / das alle diener der kirchen / von der Apostel zeit an / die erbsünd bekennt vnnd offentlich geleert habind. Ja er fuͤrt yn die zeügknussen Jrenei / Cypriani / Retitij / Olympij / Hilarij / Ambrosij / seines vatters vnd leermeysters in Christo / Jnnocentij / Gregorij / Bastij / Joannis Chrysostomi. Vnnd spricht zum letsten / Wilt du ein soͤlliche 1735 Von dem / das der sun deß vatters boßheyt nit tragen werde. 1736 Dz von heiligen elteren geboren werden die natur nit rein mache. 1737 1.Cor.7. 1738 Die allgemeyn Christenlich leer von der erbsünd. 1739 Das alle alten leerer die erbsünd bekennind.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCVII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/505>, abgerufen am 22.11.2024.