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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
als die selbig nacht ein groß volck das dem werck solt obligen / vnder einem schopf inn der nehe lag vnnd schlieff / fiel gechling das gantz gebeüw yn / vnnd erschluog alle die darunder warend. Vnnd als es tag ward / lüffend sie zuosammen / die zuo suochen / die durch den fal warend vmbkommen. Vnnd als sie sich dise straffen all nicht liessend vonn jhrem fürnemmen abwendig machen / entsprang ein erschrockenlich fhür auß den gegrabnen fundamenten / vnd auß den nechsten heüseren / darinn das eysenwerck vnd anders so zum bauw vonn nöten / behalten ward / vnd schediget vil deren die das werck tribend / die übrigen aber zwang es zuo fliehen. Dann es kam desselbigen tags offt wider / vnd paschget zuo letst deß verstockten volcks fräfenheit. Vnnd damit man nicht meinete das sölichs on gfärt geschehe / so ward die selbig nacht daruor / Jtem auch in der nachgenden nacht / am himmel dz zeichen deß creützes scheinend gesehen / vnd wurdend auch der Juden kleyder voller creützen / aber nit weyßer sonder schwartzer / die auch nienermit kontend vertriben werden. Darumb sie wider jren willen durch die grossen erschrockenlichen gericht vnnd straffen Christi deß Herren gezwungen das werck vnderliessend / vnnd vngeschaffter sach daruon fluhend / bekennende den Jesum Christum den jre vorderen creützget den gwaltigen Gott sein. Wiewol Julianus / vnd der mertheil Juden / mit Pharaone in jrem vnglauben vnd lesterung Christi verharretend. Wie sie aber joch jmmer auch noch auff den heütigen tag in jrer hartneckige fürfarind / so hat doch der Herr gnuogsamm von himmel herab erklärt vnd erzeigt / das er kein gefallen mer an den gsatzlichen dingen oder ceremonien habe / Dieweil er alle die instrument vnnd ding die zum gottsdienst braucht wurdend / Jtem den Tempel selb vnd die statt Jerusalem / als die werckstat deß eusseren gottsdiensts / auff den boden zuogrund gerichtet vnd verderpt hat. Vom Tempel sprach der Herr im Euangelio zuo den jüngeren / als sie jm den selbigen mit verwunderung zeigetend1511 / sehend jr nit das alles? warlich ich sag euch / Es wirt hie nit ein stein auff dem anderen bleiben / der nit zerbrochen werde. Jtem er weinet über die vndanckbar statt / vnd spricht1512 / sie werdend nit einen stein an dir auff dem anderen lassen / darumb das du nicht erkennt hast die zeyt deiner heimsuochung. Das aber diß alles bey eim wort erfüllt seye / zeüget heiter Josephus de bello Iudaico lib. 7. cap. 18. der es alles selb gesehen vnnd darbey gewesen. Wir habend aber erst geredt / das den Juden nun fünfftzehenhundert jar här nie hatt mögen verlangen / das sie den Tempel wider bauwtind. Darumb wenn sie nicht vnsinnig wärend / müßtend sie erkennen / das Meßias in die wält kommen wäre / vnnd alle ceremonien abgethon hätte.

1513 Vnd schirmpt sie nichts / das wir im gsatzt Gottes / nach den beschreibungen der ceremonien / offt läsend hinzuogethon / diß sol euch ein ewiger brauch sein. Dann ewig heißt hie langwirig / vnnd so vil die menschen belanget vnwandelbar. Dann es hat Gott mit schwären tröwungen verbotten / das niemand die heiligen breüch auß menschlicher fräfenheit änderte vnd abthete. Darnebend aber dieweil Gott die breuch allein biß auff die zeyt der verbesserung befolhen / so sündet er nicht / vnd mag der vnstandhaffte nit beschuldiget werden / so er sie also enderet / wie er jms anfencklich zuo änderen fürgenommen hatt. Vber das / dieweil an dem nichts abgat / das durch die eusseren breüch ist bedeütet worden / sonder allein der schatten / vnd das zeytlich hinfalt vnd abgat / so volget / das die breüch in jrer substantz vnnd an jrem wesen selber ewig bleibind. Es läbt je noch auch der gantz mensch in ewigkeit / noch was zeytlichs vnnd zerstörlichs an jm ist / das stirpt im tod / vnd wirt hingenommen in der verklärung.

1514 Damit es aber alles dest heiterer seye / so wöllend wir die fürnempsten ceremonien ein ander nach überlouffen. Das daß Aaronisch Priesterthumb

1511 Math.24.
1512 Luc.19.
1513 Wie die ceremonienvnd breuch ewig seyend.
1514 Von der auffhebung deß Priesterthumbs.

Predig.
als die selbig nacht ein groß volck das dem werck solt obligen / vnder einem schopf inn der nehe lag vnnd schlieff / fiel gechling das gantz gebeüw yn / vnnd erschluͦg alle die darunder warend. Vnnd als es tag ward / lüffend sie zuͦsammen / die zuͦ suͦchen / die durch den fal warend vmbkommen. Vnnd als sie sich dise straffen all nicht liessend vonn jhrem fürnemmen abwendig machen / entsprang ein erschrockenlich fhür auß den gegrabnen fundamenten / vnd auß den nechsten heüseren / darinn das eysenwerck vnd anders so zum bauw vonn noͤten / behalten ward / vnd schediget vil deren die das werck tribend / die übrigen aber zwang es zuͦ fliehen. Dann es kam desselbigen tags offt wider / vnd paschget zuͦ letst deß verstockten volcks fraͤfenheit. Vnnd damit man nicht meinete das soͤlichs on gfaͤrt geschehe / so ward die selbig nacht daruͦr / Jtem auch in der nachgenden nacht / am himmel dz zeichen deß creützes scheinend gesehen / vnd wurdend auch der Juden kleyder voller creützen / aber nit weyßer sonder schwartzer / die auch nienermit kontend vertriben werden. Darumb sie wider jren willen durch die grossen erschrockenlichen gericht vnnd straffen Christi deß Herren gezwungen das werck vnderliessend / vnnd vngeschaffter sach daruͦn fluhend / bekennende den Jesum Christum den jre vorderen creützget den gwaltigen Gott sein. Wiewol Julianus / vnd der mertheil Juden / mit Pharaone in jrem vnglauben vnd lesterung Christi verharretend. Wie sie aber joch jmmer auch noch auff den heütigen tag in jrer hartneckige fürfarind / so hat doch der Herr gnuͦgsamm von himmel herab erklaͤrt vnd erzeigt / das er kein gefallen mer an den gsatzlichen dingen oder ceremonien habe / Dieweil er alle die instrument vnnd ding die zum gottsdienst braucht wurdend / Jtem den Tempel selb vnd die statt Jerusalem / als die werckstat deß eusseren gottsdiensts / auff den boden zuͦgrund gerichtet vnd verderpt hat. Vom Tempel sprach der Herr im Euangelio zuͦ den jüngeren / als sie jm den selbigen mit verwunderung zeigetend1511 / sehend jr nit das alles? warlich ich sag euch / Es wirt hie nit ein stein auff dem anderen bleiben / der nit zerbrochen werde. Jtem er weinet über die vndanckbar statt / vnd spricht1512 / sie werdend nit einen stein an dir auff dem anderen lassen / darumb das du nicht erkennt hast die zeyt deiner heimsuͦchung. Das aber diß alles bey eim wort erfüllt seye / zeüget heiter Josephus de bello Iudaico lib. 7. cap. 18. der es alles selb gesehen vnnd darbey gewesen. Wir habend aber erst geredt / das den Juden nun fünfftzehenhundert jar haͤr nie hatt moͤgen verlangen / das sie den Tempel wider bauwtind. Darumb wenn sie nicht vnsinnig waͤrend / muͤßtend sie erkennen / das Meßias in die waͤlt kommen waͤre / vnnd alle ceremonien abgethon haͤtte.

1513 Vnd schirmpt sie nichts / das wir im gsatzt Gottes / nach den beschreibungen der ceremonien / offt laͤsend hinzuͦgethon / diß sol euch ein ewiger brauch sein. Dann ewig heißt hie langwirig / vnnd so vil die menschen belanget vnwandelbar. Dann es hat Gott mit schwaͤren troͤwungen verbotten / das niemand die heiligen breüch auß menschlicher fraͤfenheit aͤnderte vnd abthete. Darnebend aber dieweil Gott die breuch allein biß auff die zeyt der verbesserung befolhen / so sündet er nicht / vnd mag der vnstandhaffte nit beschuldiget werden / so er sie also enderet / wie er jms anfencklich zuͦ aͤnderen fürgenommen hatt. Vber das / dieweil an dem nichts abgat / das durch die eusseren breüch ist bedeütet worden / sonder allein der schatten / vnd das zeytlich hinfalt vnd abgat / so volget / das die breüch in jrer substantz vnnd an jrem wesen selber ewig bleibind. Es laͤbt je noch auch der gantz mensch in ewigkeit / noch was zeytlichs vnnd zerstoͤrlichs an jm ist / das stirpt im tod / vnd wirt hingenommen in der verklaͤrung.

1514 Damit es aber alles dest heiterer seye / so woͤllend wir die fürnempsten ceremonien ein ander nach überlouffen. Das daß Aaronisch Priesterthumb

1511 Math.24.
1512 Luc.19.
1513 Wie die ceremonienvnd breuch ewig seyend.
1514 Von der auffhebung deß Priesterthumbs.
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                   noch auff den heütigen tag in jrer hartneckige fürfarind /
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[CLXXIIII./0439] Predig. als die selbig nacht ein groß volck das dem werck solt obligen / vnder einem schopf inn der nehe lag vnnd schlieff / fiel gechling das gantz gebeüw yn / vnnd erschluͦg alle die darunder warend. Vnnd als es tag ward / lüffend sie zuͦsammen / die zuͦ suͦchen / die durch den fal warend vmbkommen. Vnnd als sie sich dise straffen all nicht liessend vonn jhrem fürnemmen abwendig machen / entsprang ein erschrockenlich fhür auß den gegrabnen fundamenten / vnd auß den nechsten heüseren / darinn das eysenwerck vnd anders so zum bauw vonn noͤten / behalten ward / vnd schediget vil deren die das werck tribend / die übrigen aber zwang es zuͦ fliehen. Dann es kam desselbigen tags offt wider / vnd paschget zuͦ letst deß verstockten volcks fraͤfenheit. Vnnd damit man nicht meinete das soͤlichs on gfaͤrt geschehe / so ward die selbig nacht daruͦr / Jtem auch in der nachgenden nacht / am himmel dz zeichen deß creützes scheinend gesehen / vnd wurdend auch der Juden kleyder voller creützen / aber nit weyßer sonder schwartzer / die auch nienermit kontend vertriben werden. Darumb sie wider jren willen durch die grossen erschrockenlichen gericht vnnd straffen Christi deß Herren gezwungen das werck vnderliessend / vnnd vngeschaffter sach daruͦn fluhend / bekennende den Jesum Christum den jre vorderen creützget den gwaltigen Gott sein. Wiewol Julianus / vnd der mertheil Juden / mit Pharaone in jrem vnglauben vnd lesterung Christi verharretend. Wie sie aber joch jmmer auch noch auff den heütigen tag in jrer hartneckige fürfarind / so hat doch der Herr gnuͦgsamm von himmel herab erklaͤrt vnd erzeigt / das er kein gefallen mer an den gsatzlichen dingen oder ceremonien habe / Dieweil er alle die instrument vnnd ding die zum gottsdienst braucht wurdend / Jtem den Tempel selb vnd die statt Jerusalem / als die werckstat deß eusseren gottsdiensts / auff den boden zuͦgrund gerichtet vnd verderpt hat. Vom Tempel sprach der Herr im Euangelio zuͦ den jüngeren / als sie jm den selbigen mit verwunderung zeigetend 1511 / sehend jr nit das alles? warlich ich sag euch / Es wirt hie nit ein stein auff dem anderen bleiben / der nit zerbrochen werde. Jtem er weinet über die vndanckbar statt / vnd spricht 1512 / sie werdend nit einen stein an dir auff dem anderen lassen / darumb das du nicht erkennt hast die zeyt deiner heimsuͦchung. Das aber diß alles bey eim wort erfüllt seye / zeüget heiter Josephus de bello Iudaico lib. 7. cap. 18. der es alles selb gesehen vnnd darbey gewesen. Wir habend aber erst geredt / das den Juden nun fünfftzehenhundert jar haͤr nie hatt moͤgen verlangen / das sie den Tempel wider bauwtind. Darumb wenn sie nicht vnsinnig waͤrend / muͤßtend sie erkennen / das Meßias in die waͤlt kommen waͤre / vnnd alle ceremonien abgethon haͤtte. 1513 Vnd schirmpt sie nichts / das wir im gsatzt Gottes / nach den beschreibungen der ceremonien / offt laͤsend hinzuͦgethon / diß sol euch ein ewiger brauch sein. Dann ewig heißt hie langwirig / vnnd so vil die menschen belanget vnwandelbar. Dann es hat Gott mit schwaͤren troͤwungen verbotten / das niemand die heiligen breüch auß menschlicher fraͤfenheit aͤnderte vnd abthete. Darnebend aber dieweil Gott die breuch allein biß auff die zeyt der verbesserung befolhen / so sündet er nicht / vnd mag der vnstandhaffte nit beschuldiget werden / so er sie also enderet / wie er jms anfencklich zuͦ aͤnderen fürgenommen hatt. Vber das / dieweil an dem nichts abgat / das durch die eusseren breüch ist bedeütet worden / sonder allein der schatten / vnd das zeytlich hinfalt vnd abgat / so volget / das die breüch in jrer substantz vnnd an jrem wesen selber ewig bleibind. Es laͤbt je noch auch der gantz mensch in ewigkeit / noch was zeytlichs vnnd zerstoͤrlichs an jm ist / das stirpt im tod / vnd wirt hingenommen in der verklaͤrung. 1514 Damit es aber alles dest heiterer seye / so woͤllend wir die fürnempsten ceremonien ein ander nach überlouffen. Das daß Aaronisch Priesterthumb 1511 Math.24. 1512 Luc.19. 1513 Wie die ceremonienvnd breuch ewig seyend. 1514 Von der auffhebung deß Priesterthumbs.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CLXXIIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/439>, abgerufen am 22.11.2024.