Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Predig.
Dann wenn du zuo einer anderen gast / so bist ein Ehbrecher / haltist dein treüw vnd glauben nicht / vnd bist glüptbrüchig / dann dein leib ist nicht dein / sonder deines weybs. Darumb wenn du den einer anderen gibst / so begast ein Ehbruch. Brichst dann dein Eh mit einer anderen / die auch in der Eh ist / so ist die sünd so vil grösser vnd zwifalt. Vnd sölichs laster ist je vnd je von anfang der wält här zum höchsten gestrafft worden. Pharao der Künig in Egypten ließ Saram die haußfrawen Abrahe an sein hoff füren / das sie sein weib were / dann er meint sie wäre allein Abrahams schwöster / Aber die geschrifft spricht also914 / vnd der Herr plaget Pharaonem vnd sein hauß mit grossen plagen von wegen Sare der haußfrawen Abrahams. Sich da wirt der Künig in Aegypten mit grossen vnd schwären plagen gestrafft von wegen deß Ehbruchs / ob er schon nicht wußt / das Sara Abrahams weyb was. Was straffen vnd plagen sind dann denen bereitet / die wüssenthafft / muottwillig vnnd vnuerschampt die Eh brächend. Es sprach auch der Herr915 zum Abimelech dem Künig der Philister / sihe du wirst deß todts sterben von wegen deß weibs das du vonn jhrem man genommen hast (dann es hat diser Künig auch die Saram hingefürt / doch vnwüssend dz es Abrahams weib wäre.) So sprach auch Joseph einfaltig / do jhn seins herren weyb zuo vnlauterkeit anreitzt916 / wie sölte ich ein sölich grosses übel oder laster begon / vnd wider Gott sündigen? Jn welchen worten ein jedes sein besonderen nachtruck hatt / dann Ehbruch ist freilich ein groß übel vnd ein groß laster. So läsend wir auch im buoch Job / das Job also spricht917 / Jst mein hertz je geneigt gewesen zuo meines nechsten weib / oder hab ich neißwan bey seiner thüren gelußet / ä so werde mein weib auch einem anderen zuo theil / vnnd andere ligind zuo jren / dann das ist ein schalckheit vnnd mißethat / die der straff wärt ist / ja deß fhürs das gar verzeere / vnd all mein hab von der wurtzen auß reüte. Job spricht / er hab nicht nur die Eh nie brochen / sonder er habe nur nie vnderstanden eines anderen weyb zuo überfüren. Er bekennt auch / das der Ehbruch ein sölich groß laster vnd ein söliche schand seye / die da wärt seye / das dem Ehbrecher auch sein weib beschissen vnd gschent werde / Er spricht auch / das der Ehbruch ein feür seye / das gar verzeer vnnd außreüte / vnnd ein söliche sünd die mit höchster straff sölle gestrafft werden. Dann es spricht auch der aller weysest Salomon918 / Mag einer auch fhür inn der schoß tragen / vnd das kleid vnuerseert behalten / oder mag einer auff einer gluot gon / vnd die füß nicht verbrennen / Also mag auch ein jeglicher / der zuo seines nechsten weyb gadt / vnd sie berürt / nitt vnuermaßget bleiben. Dem dieb / der auß hungers not / das er sich spyse stilt / ists nicht verwißlich / dann so er ergriffen / muoß ers sibenfaltig / oder all sein hab wider leggen. Der aber seiner vernunfft also beraubet wirt / das er mit einem anderen weyb Ehbrechet / der bringt eintweders sich selbs vmb / oder aber er rüstet jhm selbs streich vnd schmach zuo / welche schmach nimmermee abgetilcket mag werden / dann der zorn vnd yfer deß Ehmans / wo er fuog hatt zuo rächen / wirt es nit nachlassen / Er laßt sich auch mit bitt nicht abwenden / vnnd ob du jm schon grosse gaben schancktist / so nimpt ers nit an. Jn welchen worten Salomons vil zuo bedencken ist / Erstlich / das wie es nit müglich / das einer das kleid nit verbrennt / wenn er feür darinnen treit / also werde der Ehbruch vngestrafft nicht bleiben. Darnach / so werdend die dieb vnd Ebrecher gegen ein anderen gesetzt / nit das der diebstal geschirmpt werde / sonder das die dieb / wie vneerlich sie joch handlend / doch minder sünden geachtet werdend dann die Ehbrecher / dann der dieb mag mit widergeben / dem gnuog thuon / dem er etwas gestolen hat / der Ehbruch aber mag nicht widerbracht werden. Vnd ist keiner / der nit lieber wölte / das jm von den dieben die kisten suber außgerumpt / dann das jhm sein lieber Ehgmahel geschent wurde. Es wirt auch der Ehbrecher hie von Salomon

914 Gen.12.
915 Gen.20.
916 Gen.39.
917 Job 31.
918 Prou.6.

Predig.
Dann wenn du zuͦ einer anderen gast / so bist ein Ehbrecher / haltist dein treüw vnd glauben nicht / vnd bist glüptbrüchig / dann dein leib ist nicht dein / sonder deines weybs. Darumb wenn du den einer anderen gibst / so begast ein Ehbruch. Brichst dann dein Eh mit einer anderen / die auch in der Eh ist / so ist die sünd so vil groͤsser vnd zwifalt. Vnd soͤlichs laster ist je vnd je von anfang der waͤlt haͤr zum hoͤchsten gestrafft worden. Pharao der Künig in Egypten ließ Saram die haußfrawen Abrahe an sein hoff fuͤren / das sie sein weib were / dann er meint sie waͤre allein Abrahams schwoͤster / Aber die geschrifft spricht also914 / vnd der Herr plaget Pharaonem vnd sein hauß mit grossen plagen von wegen Sare der haußfrawen Abrahams. Sich da wirt der Künig in Aegypten mit grossen vnd schwaͤren plagen gestrafft von wegen deß Ehbruchs / ob er schon nicht wußt / das Sara Abrahams weyb was. Was straffen vnd plagen sind dann denen bereitet / die wüssenthafft / muͦttwillig vnnd vnuerschampt die Eh braͤchend. Es sprach auch der Herr915 zum Abimelech dem Künig der Philister / sihe du wirst deß todts sterben von wegen deß weibs das du vonn jhrem man genommen hast (dann es hat diser Künig auch die Saram hingefuͤrt / doch vnwüssend dz es Abrahams weib waͤre.) So sprach auch Joseph einfaltig / do jhn seins herren weyb zuͦ vnlauterkeit anreitzt916 / wie soͤlte ich ein soͤlich grosses übel oder laster begon / vnd wider Gott sündigen? Jn welchen worten ein jedes sein besonderen nachtruck hatt / dann Ehbruch ist freilich ein groß übel vnd ein groß laster. So laͤsend wir auch im buͦch Job / das Job also spricht917 / Jst mein hertz je geneigt gewesen zuͦ meines nechsten weib / oder hab ich neißwan bey seiner thüren gelußet / aͤ so werde mein weib auch einem anderen zuͦ theil / vnnd andere ligind zuͦ jren / dann das ist ein schalckheit vnnd mißethat / die der straff waͤrt ist / ja deß fhürs das gar verzeere / vnd all mein hab von der wurtzen auß reüte. Job spricht / er hab nicht nur die Eh nie brochen / sonder er habe nur nie vnderstanden eines anderen weyb zuͦ überfuͤren. Er bekennt auch / das der Ehbruch ein soͤlich groß laster vnd ein soͤliche schand seye / die da waͤrt seye / das dem Ehbrecher auch sein weib beschissen vnd gschent werde / Er spricht auch / das der Ehbruch ein feür seye / das gar verzeer vnnd außreüte / vnnd ein soͤliche sünd die mit hoͤchster straff soͤlle gestrafft werden. Dann es spricht auch der aller weysest Salomon918 / Mag einer auch fhür inn der schoß tragen / vnd das kleid vnuerseert behalten / oder mag einer auff einer gluͦt gon / vnd die fuͤß nicht verbrennen / Also mag auch ein jeglicher / der zuͦ seines nechsten weyb gadt / vnd sie beruͤrt / nitt vnuermaßget bleiben. Dem dieb / der auß hungers not / das er sich spyse stilt / ists nicht verwißlich / dann so er ergriffen / muͦß ers sibenfaltig / oder all sein hab wider leggen. Der aber seiner vernunfft also beraubet wirt / das er mit einem anderen weyb Ehbrechet / der bringt eintweders sich selbs vmb / oder aber er rüstet jhm selbs streich vnd schmach zuͦ / welche schmach nimmermee abgetilcket mag werden / dann der zorn vnd yfer deß Ehmans / wo er fuͦg hatt zuͦ raͤchen / wirt es nit nachlassen / Er laßt sich auch mit bitt nicht abwenden / vnnd ob du jm schon grosse gaben schancktist / so nimpt ers nit an. Jn welchen worten Salomons vil zuͦ bedencken ist / Erstlich / das wie es nit müglich / das einer das kleid nit verbrennt / wenn er feür darinnen treit / also werde der Ehbruch vngestrafft nicht bleiben. Darnach / so werdend die dieb vnd Ebrecher gegen ein anderen gesetzt / nit das der diebstal geschirmpt werde / sonder das die dieb / wie vneerlich sie joch handlend / doch minder sünden geachtet werdend dann die Ehbrecher / dann der dieb mag mit widergeben / dem gnuͦg thuͦn / dem er etwas gestolen hat / der Ehbruch aber mag nicht widerbracht werden. Vnd ist keiner / der nit lieber woͤlte / das jm von den dieben die kisten suber außgerumpt / dann das jhm sein lieber Ehgmahel geschent wurde. Es wirt auch der Ehbrecher hie von Salomon

914 Gen.12.
915 Gen.20.
916 Gen.39.
917 Job 31.
918 Prou.6.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0299" n="CIIII."/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi></hi><lb/></fw>Dann
                   wenn du zu&#x0366; einer anderen gast / so bist ein Ehbrecher / haltist dein treüw vnd
                   glauben nicht / vnd bist glüptbrüchig / dann dein leib ist nicht dein / sonder
                   deines weybs. Darumb wenn du den einer anderen gibst / so begast ein Ehbruch.
                   Brichst dann dein Eh mit einer anderen / die auch in der Eh ist / so ist die sünd
                   so vil gro&#x0364;sser vnd zwifalt. Vnd so&#x0364;lichs laster ist je vnd je von anfang der wa&#x0364;lt
                   ha&#x0364;r zum ho&#x0364;chsten gestrafft worden. Pharao der Künig in Egypten ließ Saram die
                   haußfrawen Abrahe an sein hoff fu&#x0364;ren / das sie sein weib were / dann er meint sie
                   wa&#x0364;re allein Abrahams schwo&#x0364;ster / Aber die geschrifft spricht also<note place="foot" n="914"> Gen.12.</note> / vnd der Herr plaget
                   Pharaonem vnd sein hauß mit grossen plagen von wegen Sare der haußfrawen Abrahams.
                   Sich da wirt der Künig in Aegypten mit grossen vnd schwa&#x0364;ren plagen gestrafft von
                   wegen deß Ehbruchs / ob er schon nicht wußt / das Sara Abrahams weyb was. Was
                   straffen vnd plagen sind dann denen bereitet / die wüssenthafft /
                   mu&#x0366;ttwillig vnnd vnuerschampt die Eh bra&#x0364;chend. Es sprach auch der Herr<note place="foot" n="915"> Gen.20.</note> zum Abimelech dem
                   Künig der Philister / sihe du wirst deß todts sterben von wegen deß weibs das du
                   vonn jhrem man genommen hast (dann es hat diser Künig auch die Saram hingefu&#x0364;rt /
                   doch vnwüssend dz es Abrahams weib wa&#x0364;re.) So sprach auch Joseph einfaltig / do jhn
                   seins herren weyb zu&#x0366; vnlauterkeit anreitzt<note place="foot" n="916"> Gen.39.</note> / wie so&#x0364;lte ich ein so&#x0364;lich grosses übel oder
                   laster begon / vnd wider Gott sündigen? Jn welchen worten ein jedes sein
                   besonderen nachtruck hatt / dann Ehbruch ist freilich ein groß übel vnd ein groß
                   laster. So la&#x0364;send wir auch im bu&#x0366;ch Job / das Job also spricht<note place="foot" n="917"> Job 31.</note> / Jst mein hertz je
                   geneigt gewesen zu&#x0366; meines nechsten weib / oder hab ich neißwan bey
                   seiner thüren gelußet / a&#x0364; so werde mein weib auch einem anderen zu&#x0366;
                   theil / vnnd andere ligind zu&#x0366; jren / dann das ist ein schalckheit vnnd mißethat /
                   die der straff wa&#x0364;rt ist / ja deß fhürs das gar verzeere / vnd all mein hab von der
                   wurtzen auß reüte. Job spricht / er hab nicht nur die Eh nie brochen / sonder er
                   habe nur nie vnderstanden eines anderen weyb zu&#x0366; überfu&#x0364;ren.
                   Er bekennt auch / das der Ehbruch ein so&#x0364;lich groß laster vnd ein so&#x0364;liche schand
                   seye / die da wa&#x0364;rt seye / das dem Ehbrecher auch sein weib beschissen
                   vnd gschent werde / Er spricht auch / das der Ehbruch ein feür seye /
                   das gar verzeer vnnd außreüte / vnnd ein so&#x0364;liche sünd die mit ho&#x0364;chster straff
                   so&#x0364;lle gestrafft werden. Dann es spricht auch der aller weysest Salomon<note place="foot" n="918"> Prou.6.</note> / Mag einer
                   auch fhür inn der schoß tragen / vnd das kleid vnuerseert behalten / oder mag
                   einer auff einer glu&#x0366;t gon / vnd die fu&#x0364;ß nicht verbrennen / Also mag auch ein
                   jeglicher / der zu&#x0366; seines nechsten weyb gadt / vnd sie beru&#x0364;rt / nitt vnuermaßget
                   bleiben. Dem dieb / der auß hungers not / das er
                   sich spyse stilt / ists nicht verwißlich / dann so er ergriffen / mu&#x0366;ß ers
                   sibenfaltig / oder all sein hab wider leggen. Der aber seiner vernunfft also
                   beraubet wirt / das er mit einem anderen weyb Ehbrechet / der bringt eintweders
                   sich selbs vmb / oder aber er rüstet jhm selbs streich vnd schmach zu&#x0366; / welche
                   schmach nimmermee abgetilcket mag werden / dann der zorn vnd yfer deß Ehmans / wo
                   er fu&#x0366;g hatt zu&#x0366; ra&#x0364;chen / wirt es nit nachlassen / Er laßt sich auch mit bitt
                   nicht abwenden / vnnd ob du jm schon grosse gaben schancktist / so nimpt ers nit
                   an. Jn welchen worten Salomons vil zu&#x0366; bedencken ist / Erstlich / das wie es nit
                   müglich / das einer das kleid nit verbrennt / wenn er feür darinnen treit / also
                   werde der Ehbruch vngestrafft nicht bleiben. Darnach / so werdend die dieb vnd
                   Ebrecher gegen ein anderen gesetzt / nit das der diebstal geschirmpt
                   werde / sonder das die dieb / wie vneerlich sie joch handlend / doch minder sünden
                   geachtet werdend dann die Ehbrecher / dann der dieb mag mit widergeben / dem gnu&#x0366;g
                   thu&#x0366;n / dem er etwas gestolen hat / der Ehbruch aber mag nicht widerbracht werden.
                   Vnd ist keiner / der nit lieber wo&#x0364;lte / das jm von den dieben die kisten suber
                   außgerumpt / dann das jhm sein lieber Ehgmahel geschent wurde. Es wirt auch der
                   Ehbrecher hie von Salomon<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[CIIII./0299] Predig. Dann wenn du zuͦ einer anderen gast / so bist ein Ehbrecher / haltist dein treüw vnd glauben nicht / vnd bist glüptbrüchig / dann dein leib ist nicht dein / sonder deines weybs. Darumb wenn du den einer anderen gibst / so begast ein Ehbruch. Brichst dann dein Eh mit einer anderen / die auch in der Eh ist / so ist die sünd so vil groͤsser vnd zwifalt. Vnd soͤlichs laster ist je vnd je von anfang der waͤlt haͤr zum hoͤchsten gestrafft worden. Pharao der Künig in Egypten ließ Saram die haußfrawen Abrahe an sein hoff fuͤren / das sie sein weib were / dann er meint sie waͤre allein Abrahams schwoͤster / Aber die geschrifft spricht also 914 / vnd der Herr plaget Pharaonem vnd sein hauß mit grossen plagen von wegen Sare der haußfrawen Abrahams. Sich da wirt der Künig in Aegypten mit grossen vnd schwaͤren plagen gestrafft von wegen deß Ehbruchs / ob er schon nicht wußt / das Sara Abrahams weyb was. Was straffen vnd plagen sind dann denen bereitet / die wüssenthafft / muͦttwillig vnnd vnuerschampt die Eh braͤchend. Es sprach auch der Herr 915 zum Abimelech dem Künig der Philister / sihe du wirst deß todts sterben von wegen deß weibs das du vonn jhrem man genommen hast (dann es hat diser Künig auch die Saram hingefuͤrt / doch vnwüssend dz es Abrahams weib waͤre.) So sprach auch Joseph einfaltig / do jhn seins herren weyb zuͦ vnlauterkeit anreitzt 916 / wie soͤlte ich ein soͤlich grosses übel oder laster begon / vnd wider Gott sündigen? Jn welchen worten ein jedes sein besonderen nachtruck hatt / dann Ehbruch ist freilich ein groß übel vnd ein groß laster. So laͤsend wir auch im buͦch Job / das Job also spricht 917 / Jst mein hertz je geneigt gewesen zuͦ meines nechsten weib / oder hab ich neißwan bey seiner thüren gelußet / aͤ so werde mein weib auch einem anderen zuͦ theil / vnnd andere ligind zuͦ jren / dann das ist ein schalckheit vnnd mißethat / die der straff waͤrt ist / ja deß fhürs das gar verzeere / vnd all mein hab von der wurtzen auß reüte. Job spricht / er hab nicht nur die Eh nie brochen / sonder er habe nur nie vnderstanden eines anderen weyb zuͦ überfuͤren. Er bekennt auch / das der Ehbruch ein soͤlich groß laster vnd ein soͤliche schand seye / die da waͤrt seye / das dem Ehbrecher auch sein weib beschissen vnd gschent werde / Er spricht auch / das der Ehbruch ein feür seye / das gar verzeer vnnd außreüte / vnnd ein soͤliche sünd die mit hoͤchster straff soͤlle gestrafft werden. Dann es spricht auch der aller weysest Salomon 918 / Mag einer auch fhür inn der schoß tragen / vnd das kleid vnuerseert behalten / oder mag einer auff einer gluͦt gon / vnd die fuͤß nicht verbrennen / Also mag auch ein jeglicher / der zuͦ seines nechsten weyb gadt / vnd sie beruͤrt / nitt vnuermaßget bleiben. Dem dieb / der auß hungers not / das er sich spyse stilt / ists nicht verwißlich / dann so er ergriffen / muͦß ers sibenfaltig / oder all sein hab wider leggen. Der aber seiner vernunfft also beraubet wirt / das er mit einem anderen weyb Ehbrechet / der bringt eintweders sich selbs vmb / oder aber er rüstet jhm selbs streich vnd schmach zuͦ / welche schmach nimmermee abgetilcket mag werden / dann der zorn vnd yfer deß Ehmans / wo er fuͦg hatt zuͦ raͤchen / wirt es nit nachlassen / Er laßt sich auch mit bitt nicht abwenden / vnnd ob du jm schon grosse gaben schancktist / so nimpt ers nit an. Jn welchen worten Salomons vil zuͦ bedencken ist / Erstlich / das wie es nit müglich / das einer das kleid nit verbrennt / wenn er feür darinnen treit / also werde der Ehbruch vngestrafft nicht bleiben. Darnach / so werdend die dieb vnd Ebrecher gegen ein anderen gesetzt / nit das der diebstal geschirmpt werde / sonder das die dieb / wie vneerlich sie joch handlend / doch minder sünden geachtet werdend dann die Ehbrecher / dann der dieb mag mit widergeben / dem gnuͦg thuͦn / dem er etwas gestolen hat / der Ehbruch aber mag nicht widerbracht werden. Vnd ist keiner / der nit lieber woͤlte / das jm von den dieben die kisten suber außgerumpt / dann das jhm sein lieber Ehgmahel geschent wurde. Es wirt auch der Ehbrecher hie von Salomon 914 Gen.12. 915 Gen.20. 916 Gen.39. 917 Job 31. 918 Prou.6.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/299
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CIIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/299>, abgerufen am 24.11.2024.