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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
oder kätzer nach einer oder zweyen vermanungen töden vnd am leben straffen / sonder allein meyden sölle. Jtem es seye der glaub ein gaab Gottes / die mit dem schwärt niemand gegeben oder ynpflantzet möge werden / darzuo so sölle man niemand zwingen / wär einen zwinge der mache jhn nur zum gleichßner / aber nit glöubig / So habind auch die Apostel kein hilff begärt von den künigen vnnd oberkeyten die religion Christi weder zuo schützen / noch zuo fürderen / oder die lesterer vnnd feyend deß glaubens zuo straffen. Auff welche gegenwürff ich kurtz also antworten. Sanct Paul da er zum Tito schreibt / da schreibt er an jhn / als an einen Apostel / vnd leert deßhalb was eines Apostels ampt seye / vnnd wie sich der gegen eim kätzer vnd verfürer an dem kein besserung zuo verhoffen ist halten solle. Hette er aber an Sergium Paulum / oder an ein anderen Landtuogt oder oberen geschriben / so wurde er auch ohn zweiffel dem selben sein ampt vorgeschriben haben. Dann do äben er Sanct Paulus vor Sergio Paulo dem landtuogt in Syrien stuond / do zeigt er gedachtem Sergio an mit seiner that / was der oberkeit zuostünde / Dann er beschalt Elyman den falschen Propheten nit nur mit rauhen worten / item er meydet vnd floch sein gesellschafft nit nur / wie S. Johans der Apostel den Cerinthum / sonder er schluog jn auch mit leiblicher blindtheit.

836 So vil dann den glauben belanget / so bekenn ich auch das der selbig ein gab Gottes seye in dem hertzen deß menschen / dessen ergründer allein Gott ist. Die menschen werdend aber gerichtet vnd gestrafft von wegen der worten oder werchen die da außbrechend. Darumb seye gleich / das ein jrrende meinung deß hertzens vnd gemüts nit zuo straffen seye / so ist doch ein gottlose verfürische vnd verderpliche leer vnd profeßion nicht zuo leiden. Niemand strafft hie inn diser zeit an jemand böse gottlose vnd schantliche gedancken / so aber die in offne gottslesterung außbrechend / so werdend jetz jre gottslesterische wort vonn frommen oberen gestrafft. Vnd machet dennocht ein oberkeit niemand fromm oder glöubig. Also ist gerechtigkeit ein eigne gab Gottes / die allein von Gott geben wirt. Wär wil aber so tolpecht sein das er darauß schliessen wölle / man sölle darumb die vngerechten röuber / todschleger / vergiffter vnd zauberer nit straffen / dann ein oberkeit mache mit dem straffen den vngerechten nit gerecht? Darumb muoß man vnderscheiden zwüschend dem glauben / wie der ein gab Gottes inn dem gemüt vnd hertzen deß menschens ist / vnd wie er dargegen ein eussere profeßion ist / die sich vor den menschen auffthuot vnnd außbricht. Dann dieweil falscher glaub im hertzen drinnen verborgen ligt / vnd niemand weiter vergifftet / dann allein die vnglöubigen selb / so mag er nicht gestrafft werden. Wenn aber der verborgen falsch glaub jetzund in gottßlesterung außbricht vnd Gott offentlich schmecht vnd lesteret / auch ander leüth vergifftet / da sol ein sölicher lesterer vnd verfürer von stund an paschget werden / damit das übel nit weiter vmb sich frässe / vnd so man ein sölichen nit zwingen vnd paschgen wölte / das wäre gleich gehandlet / als wenn man einem vnsinnigen menschen ein schwärt in die händ gäbe / das er die schwachen vnd die so sich sein nit versähind / damit außmachte. Der glaub ist wol ein gab Gottes / aber Gott gibt dise sein gaab auch durch mittel / vnd wil das die nit verachtet werdind. Es weißt auch ein haußuatter das der glaub ein gaab Gottes ist / nichts dester minder so vnderrichtet er seine kind in dem wort deß glaubens / vnd heißt sie zuo predig gan / vnd Gott vmb glauben anrüffen / vnd den glauben auß dem wort deß leerers lernen. Vnnd wurde es ein guoter vatter nit verguot haben / ja nicht leiden / wenn der sun sagen wölte / vatter leer mich nit / schick mich nit zuor predige / schlach mich nicht wenn ich schon hinleßig bin / dann der glaub ist ein gaab Gottes die man mit der ruoten nicht ynschlagen wirdt. Wär wolt dann die mögen leyden / oder vonn denen verguot

836 Der glaub ein gaab Gottes.

Predig.
oder kaͤtzer nach einer oder zweyen vermanungen toͤden vnd am leben straffen / sonder allein meyden soͤlle. Jtem es seye der glaub ein gaab Gottes / die mit dem schwaͤrt niemand gegeben oder ynpflantzet moͤge werden / darzuͦ so soͤlle man niemand zwingen / waͤr einen zwinge der mache jhn nur zum gleichßner / aber nit gloͤubig / So habind auch die Apostel kein hilff begaͤrt von den künigen vnnd oberkeyten die religion Christi weder zuͦ schützen / noch zuͦ fürderen / oder die lesterer vnnd feyend deß glaubens zuͦ straffen. Auff welche gegenwürff ich kurtz also antworten. Sanct Paul da er zum Tito schreibt / da schreibt er an jhn / als an einen Apostel / vnd leert deßhalb was eines Apostels ampt seye / vnnd wie sich der gegen eim kaͤtzer vnd verfuͤrer an dem kein besserung zuͦ verhoffen ist halten solle. Hette er aber an Sergium Paulum / oder an ein anderen Landtuͦgt oder oberen geschriben / so wurde er auch ohn zweiffel dem selben sein ampt vorgeschriben haben. Dann do aͤben er Sanct Paulus vor Sergio Paulo dem landtuͦgt in Syrien stuͦnd / do zeigt er gedachtem Sergio an mit seiner that / was der oberkeit zuͦstuͤnde / Dann er beschalt Elyman den falschen Propheten nit nur mit rauhen worten / item er meydet vnd floch sein gesellschafft nit nur / wie S. Johans der Apostel den Cerinthum / sonder er schluͦg jn auch mit leiblicher blindtheit.

836 So vil dann den glauben belanget / so bekenn ich auch das der selbig ein gab Gottes seye in dem hertzen deß menschen / dessen ergründer allein Gott ist. Die menschen werdend aber gerichtet vnd gestrafft von wegen der worten oder werchen die da außbrechend. Darumb seye gleich / das ein jrrende meinung deß hertzens vnd gemuͤts nit zuͦ straffen seye / so ist doch ein gottlose verfuͤrische vnd verderpliche leer vnd profeßion nicht zuͦ leiden. Niemand strafft hie inn diser zeit an jemand boͤse gottlose vnd schantliche gedancken / so aber die in offne gottslesterung außbrechend / so werdend jetz jre gottslesterische wort vonn frommen oberen gestrafft. Vnd machet dennocht ein oberkeit niemand fromm oder gloͤubig. Also ist gerechtigkeit ein eigne gab Gottes / die allein von Gott geben wirt. Waͤr wil aber so tolpecht sein das er darauß schliessen woͤlle / man soͤlle darumb die vngerechten roͤuber / todschleger / vergiffter vnd zauberer nit straffen / dann ein oberkeit mache mit dem straffen den vngerechten nit gerecht? Darumb muͦß man vnderscheiden zwüschend dem glauben / wie der ein gab Gottes inn dem gemuͤt vnd hertzen deß menschens ist / vnd wie er dargegen ein eussere profeßion ist / die sich vor den menschen auffthuͦt vnnd außbricht. Dann dieweil falscher glaub im hertzen drinnen verborgen ligt / vnd niemand weiter vergifftet / dann allein die vngloͤubigen selb / so mag er nicht gestrafft werden. Wenn aber der verborgen falsch glaub jetzund in gottßlesterung außbricht vnd Gott offentlich schmecht vnd lesteret / auch ander leüth vergifftet / da sol ein soͤlicher lesterer vnd verfuͤrer von stund an paschget werden / damit das übel nit weiter vmb sich fraͤsse / vnd so man ein soͤlichen nit zwingen vnd paschgen woͤlte / das waͤre gleich gehandlet / als wenn man einem vnsinnigen menschen ein schwaͤrt in die haͤnd gaͤbe / das er die schwachen vnd die so sich sein nit versaͤhind / damit außmachte. Der glaub ist wol ein gab Gottes / aber Gott gibt dise sein gaab auch durch mittel / vnd wil das die nit verachtet werdind. Es weißt auch ein haußuatter das der glaub ein gaab Gottes ist / nichts dester minder so vnderrichtet er seine kind in dem wort deß glaubens / vnd heißt sie zuͦ predig gan / vnd Gott vmb glauben anruͤffen / vnd den glauben auß dem wort deß leerers lernen. Vnnd wurde es ein guͦter vatter nit verguͦt haben / ja nicht leiden / wenn der sun sagen woͤlte / vatter leer mich nit / schick mich nit zuͦr predige / schlach mich nicht wenn ich schon hinleßig bin / dann der glaub ist ein gaab Gottes die man mit der ruͦten nicht ynschlagen wirdt. Waͤr wolt dann die moͤgen leyden / oder vonn denen verguͦt

836 Der glaub ein gaab Gottes.
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[XCI./0273] Predig. oder kaͤtzer nach einer oder zweyen vermanungen toͤden vnd am leben straffen / sonder allein meyden soͤlle. Jtem es seye der glaub ein gaab Gottes / die mit dem schwaͤrt niemand gegeben oder ynpflantzet moͤge werden / darzuͦ so soͤlle man niemand zwingen / waͤr einen zwinge der mache jhn nur zum gleichßner / aber nit gloͤubig / So habind auch die Apostel kein hilff begaͤrt von den künigen vnnd oberkeyten die religion Christi weder zuͦ schützen / noch zuͦ fürderen / oder die lesterer vnnd feyend deß glaubens zuͦ straffen. Auff welche gegenwürff ich kurtz also antworten. Sanct Paul da er zum Tito schreibt / da schreibt er an jhn / als an einen Apostel / vnd leert deßhalb was eines Apostels ampt seye / vnnd wie sich der gegen eim kaͤtzer vnd verfuͤrer an dem kein besserung zuͦ verhoffen ist halten solle. Hette er aber an Sergium Paulum / oder an ein anderen Landtuͦgt oder oberen geschriben / so wurde er auch ohn zweiffel dem selben sein ampt vorgeschriben haben. Dann do aͤben er Sanct Paulus vor Sergio Paulo dem landtuͦgt in Syrien stuͦnd / do zeigt er gedachtem Sergio an mit seiner that / was der oberkeit zuͦstuͤnde / Dann er beschalt Elyman den falschen Propheten nit nur mit rauhen worten / item er meydet vnd floch sein gesellschafft nit nur / wie S. Johans der Apostel den Cerinthum / sonder er schluͦg jn auch mit leiblicher blindtheit. 836 So vil dann den glauben belanget / so bekenn ich auch das der selbig ein gab Gottes seye in dem hertzen deß menschen / dessen ergründer allein Gott ist. Die menschen werdend aber gerichtet vnd gestrafft von wegen der worten oder werchen die da außbrechend. Darumb seye gleich / das ein jrrende meinung deß hertzens vnd gemuͤts nit zuͦ straffen seye / so ist doch ein gottlose verfuͤrische vnd verderpliche leer vnd profeßion nicht zuͦ leiden. Niemand strafft hie inn diser zeit an jemand boͤse gottlose vnd schantliche gedancken / so aber die in offne gottslesterung außbrechend / so werdend jetz jre gottslesterische wort vonn frommen oberen gestrafft. Vnd machet dennocht ein oberkeit niemand fromm oder gloͤubig. Also ist gerechtigkeit ein eigne gab Gottes / die allein von Gott geben wirt. Waͤr wil aber so tolpecht sein das er darauß schliessen woͤlle / man soͤlle darumb die vngerechten roͤuber / todschleger / vergiffter vnd zauberer nit straffen / dann ein oberkeit mache mit dem straffen den vngerechten nit gerecht? Darumb muͦß man vnderscheiden zwüschend dem glauben / wie der ein gab Gottes inn dem gemuͤt vnd hertzen deß menschens ist / vnd wie er dargegen ein eussere profeßion ist / die sich vor den menschen auffthuͦt vnnd außbricht. Dann dieweil falscher glaub im hertzen drinnen verborgen ligt / vnd niemand weiter vergifftet / dann allein die vngloͤubigen selb / so mag er nicht gestrafft werden. Wenn aber der verborgen falsch glaub jetzund in gottßlesterung außbricht vnd Gott offentlich schmecht vnd lesteret / auch ander leüth vergifftet / da sol ein soͤlicher lesterer vnd verfuͤrer von stund an paschget werden / damit das übel nit weiter vmb sich fraͤsse / vnd so man ein soͤlichen nit zwingen vnd paschgen woͤlte / das waͤre gleich gehandlet / als wenn man einem vnsinnigen menschen ein schwaͤrt in die haͤnd gaͤbe / das er die schwachen vnd die so sich sein nit versaͤhind / damit außmachte. Der glaub ist wol ein gab Gottes / aber Gott gibt dise sein gaab auch durch mittel / vnd wil das die nit verachtet werdind. Es weißt auch ein haußuatter das der glaub ein gaab Gottes ist / nichts dester minder so vnderrichtet er seine kind in dem wort deß glaubens / vnd heißt sie zuͦ predig gan / vnd Gott vmb glauben anruͤffen / vnd den glauben auß dem wort deß leerers lernen. Vnnd wurde es ein guͦter vatter nit verguͦt haben / ja nicht leiden / wenn der sun sagen woͤlte / vatter leer mich nit / schick mich nit zuͦr predige / schlach mich nicht wenn ich schon hinleßig bin / dann der glaub ist ein gaab Gottes die man mit der ruͦten nicht ynschlagen wirdt. Waͤr wolt dann die moͤgen leyden / oder vonn denen verguͦt 836 Der glaub ein gaab Gottes.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. XCI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/273>, abgerufen am 28.11.2024.