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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
bekümmeren / wirst du sie betrüben / so werdend sie zuo mir schreyen / vnnd ich wird jhr schreyen erhören so wirdt mein zorn ergrimmen / das ich euch mit dem schwärdt ertöde / vnd ewere weiber witwen / vnd ewere kinder weisen werdind. Nun so vil von dem.

Diß gebott aber zeucht S. Paulus in der ersten Epistel zun Ephesern am vj. Cap. an / vnnd braucht es gar fein zuo vnser vnderrichtung. Dann er spricht also / Jr kinder sind gehorsam eweren elteren in dem Herren / dann das ist billich / Eer dein vatter vnd dein muoter (welchs dz erst gebott ist / dz ein verheissung hat) auff das es dir wol gange vnd lang läbist auff erden. Vnd jr vätter reitzend ewere kinder nit zuo zorn / sonder ziehend sie auff in der vnderrichtung vnd züchtigung deß Herren. Mit welchen worten er nit nur den kinderen / sonder auch den elteren jr ampt vorschreibt. Vnd erforderet darin drey ding von den elteren / namlich das sie die kind erziehind / vnderrichtind / vnd züchtigind oder straffind. 683 Dann so vil das erst belanget / so gebürt es sich / das die elteren die kind erziehind / neerind vnnd erhaltind / biß das sie auff jr zimlich alter kommend / das sie jetz sich selbs mit eigner arbeit mögind erneeren / vnd nicht mehr der fürsorg vnnd deß kostens der elteren bedörffend. Demnach aber fürs ander / so stadt auch den elteren zuo / das sie die kind recht leerind vnd vnderrichtind. Dise leer vnnd vnderrichtung aber / stadt in dreyen stucken / namlich das man sie leere vnd vnderrichte inn der religion / inn guoten sitten vnd berden / vnd in eerlicher handarbeit vnnd hantwercken. 684 So vil die religion belanget / so begreifft die selb erstlich etliche anfeng als den Catechismum oder kinderbericht / demnach die gantz heilig geschrifft inn deren vns das wort Gottes fürgestellt wirdt / vnnd aller göttlichen sachen volkomnere außlegung vnd erklärung / darzuo auch der brauch der heiligen zeichen geheimnußen vnnd Sacramenten. Wo nun ein haußuatter bey einem volck ist vnd wonet / das die recht religion / den waaren Gottsdienst / vnd trewe rechte vnd Gottsförchtige diener Christi vnnd leerer hatt / so sol er verschaffen das seine kind fleißig zuo kirchen gangind / vnnd da von dem diener der kirchen den waaren glauben vnd die waar religion lernind. Darnebend aber lasse er es bey dem selben nicht bleiben / sonder frage nichts destminder daheimen auch was sie in den predigen gelernet habind. Vnd ist von nöten / das vatter vnnd muoter daheim fleißig anhaltind / das sie die kind die gebott Gottes leerind / Jtem die artickel deß glaubens / vnnd das vatter vnser. Jtem darbey jhnen auch kurtz vnnd einfaltig auß der heiligen schrifft erleüterind / wie es ein gestalt vmb die heiligen Sacrament habe / was jhr brauch vnd ordnung seye. Das sie auch den kinder bericht vil mit jhnen übind / vnnd mitthinzuo jnen auch einbildind was hüpscher sprüchen sind / die vns glauben vnd rechtgschaffen läben leerend. 685 So es sich aber begäbe / dz ein haußuatter bey eim sölichen volck wäre vnd wonete / dz den glauben vnd die leer Christi verfolgete / vnd den rechten Gottsdienst haßete / vnd kein Christenliche versamlung noch rechtschaffne vnnd waare diener Christi hette / als wie es denen gadt / die vnder dem Türcken gefangen / vnnd auch jetz vilen inn denen grossen vnnd schwären verfolgungen / die zuo vnseren zeyten sind / der sol sich hüten vor aller abgötterey / vnnd zuo keinen vngöttlichen gemeinden vnnd versamlungen nienan gan / auch die seinen nicht darzuo lassen / sonder sol vil mehr selbs sein haußgesind im waaren glauben vnnd religion vnderrichten / erstlich vnnd anfencklich im kinderbericht / darnach auch inn der volkommneren Theology vnnd leer vonn Gott. Darnebend sol er auch so offt es die notturfft vnd die sach erhöuscht / frey vnd offentlich Christum vnd sein heiligs Euangelium bekennen vnnd verjähen. Dann das vil sölicher kirchen vnd versammlungen inn den heüseren hin vnnd wider bey den grossen stetten gewesen seyend / zun zeyten der heiligen Apostlen vnd in den schwären verfolgungen

683 Das ampt der elteren gegen den kinden.
684 Wie man die kind in der religion vnderrichten sölle.
685 Ein getrewer rath für die haußuätter / so vnder den vnglöubigen sind.

Predig.
bekümmeren / wirst du sie betruͤben / so werdend sie zuͦ mir schreyen / vnnd ich wird jhr schreyen erhoͤren so wirdt mein zorn ergrimmen / das ich euch mit dem schwaͤrdt ertoͤde / vnd ewere weiber witwen / vnd ewere kinder weisen werdind. Nun so vil von dem.

Diß gebott aber zeucht S. Paulus in der ersten Epistel zun Ephesern am vj. Cap. an / vnnd braucht es gar fein zuͦ vnser vnderrichtung. Dann er spricht also / Jr kinder sind gehorsam eweren elteren in dem Herren / dann das ist billich / Eer dein vatter vnd dein muͦter (welchs dz erst gebott ist / dz ein verheissung hat) auff das es dir wol gange vnd lang laͤbist auff erden. Vnd jr vaͤtter reitzend ewere kinder nit zuͦ zorn / sonder ziehend sie auff in der vnderrichtung vnd züchtigung deß Herren. Mit welchen worten er nit nur den kinderen / sonder auch den elteren jr ampt vorschreibt. Vnd erforderet darin drey ding von den elteren / namlich das sie die kind erziehind / vnderrichtind / vnd züchtigind oder straffind. 683 Dann so vil das erst belanget / so gebürt es sich / das die elteren die kind erziehind / neerind vnnd erhaltind / biß das sie auff jr zimlich alter kommend / das sie jetz sich selbs mit eigner arbeit moͤgind erneeren / vnd nicht mehr der fürsorg vnnd deß kostens der elteren bedoͤrffend. Demnach aber fürs ander / so stadt auch den elteren zuͦ / das sie die kind recht leerind vnd vnderrichtind. Dise leer vnnd vnderrichtung aber / stadt in dreyen stucken / namlich das man sie leere vnd vnderrichte inn der religion / inn guͦten sitten vnd berden / vnd in eerlicher handarbeit vnnd hantwercken. 684 So vil die religion belanget / so begreifft die selb erstlich etliche anfeng als den Catechismum oder kinderbericht / demnach die gantz heilig geschrifft inn deren vns das wort Gottes fürgestellt wirdt / vnnd aller goͤttlichen sachen volkomnere außlegung vnd erklaͤrung / darzuͦ auch der brauch der heiligen zeichen geheimnußen vnnd Sacramenten. Wo nun ein haußuatter bey einem volck ist vnd wonet / das die recht religion / den waaren Gottsdienst / vnd trewe rechte vnd Gottsfoͤrchtige diener Christi vnnd leerer hatt / so sol er verschaffen das seine kind fleißig zuͦ kirchen gangind / vnnd da von dem diener der kirchen den waaren glauben vnd die waar religion lernind. Darnebend aber lasse er es bey dem selben nicht bleiben / sonder frage nichts destminder daheimen auch was sie in den predigen gelernet habind. Vnd ist von noͤten / das vatter vnnd muͦter daheim fleißig anhaltind / das sie die kind die gebott Gottes leerind / Jtem die artickel deß glaubens / vnnd das vatter vnser. Jtem darbey jhnen auch kurtz vnnd einfaltig auß der heiligen schrifft erleüterind / wie es ein gestalt vmb die heiligen Sacrament habe / was jhr brauch vnd ordnung seye. Das sie auch den kinder bericht vil mit jhnen uͤbind / vnnd mitthinzuͦ jnen auch einbildind was hüpscher sprüchen sind / die vns glauben vnd rechtgschaffen laͤben leerend. 685 So es sich aber begaͤbe / dz ein haußuatter bey eim soͤlichen volck waͤre vnd wonete / dz den glauben vnd die leer Christi verfolgete / vnd den rechten Gottsdienst haßete / vnd kein Christenliche versamlung noch rechtschaffne vnnd waare diener Christi hette / als wie es denen gadt / die vnder dem Türcken gefangen / vnnd auch jetz vilen inn denen grossen vnnd schwaͤren verfolgungen / die zuͦ vnseren zeyten sind / der sol sich huͤten vor aller abgoͤtterey / vnnd zuͦ keinen vngoͤttlichen gemeinden vnnd versamlungen nienan gan / auch die seinen nicht darzuͦ lassen / sonder sol vil mehr selbs sein haußgesind im waaren glauben vnnd religion vnderrichten / erstlich vnnd anfencklich im kinderbericht / darnach auch inn der volkommneren Theology vnnd leer vonn Gott. Darnebend sol er auch so offt es die notturfft vnd die sach erhoͤuscht / frey vnd offentlich Christum vnd sein heiligs Euangelium bekennen vnnd verjaͤhen. Dann das vil soͤlicher kirchen vnd versammlungen inn den heüseren hin vnnd wider bey den grossen stetten gewesen seyend / zun zeyten der heiligen Apostlen vnd in den schwaͤren verfolgungen

683 Das ampt der elteren gegen den kinden.
684 Wie man die kind in der religion vnderrichten soͤlle.
685 Ein getrewer rath für die haußuaͤtter / so vnder den vngloͤubigen sind.
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[LXXI./0233] Predig. bekümmeren / wirst du sie betruͤben / so werdend sie zuͦ mir schreyen / vnnd ich wird jhr schreyen erhoͤren so wirdt mein zorn ergrimmen / das ich euch mit dem schwaͤrdt ertoͤde / vnd ewere weiber witwen / vnd ewere kinder weisen werdind. Nun so vil von dem. Diß gebott aber zeucht S. Paulus in der ersten Epistel zun Ephesern am vj. Cap. an / vnnd braucht es gar fein zuͦ vnser vnderrichtung. Dann er spricht also / Jr kinder sind gehorsam eweren elteren in dem Herren / dann das ist billich / Eer dein vatter vnd dein muͦter (welchs dz erst gebott ist / dz ein verheissung hat) auff das es dir wol gange vnd lang laͤbist auff erden. Vnd jr vaͤtter reitzend ewere kinder nit zuͦ zorn / sonder ziehend sie auff in der vnderrichtung vnd züchtigung deß Herren. Mit welchen worten er nit nur den kinderen / sonder auch den elteren jr ampt vorschreibt. Vnd erforderet darin drey ding von den elteren / namlich das sie die kind erziehind / vnderrichtind / vnd züchtigind oder straffind. 683 Dann so vil das erst belanget / so gebürt es sich / das die elteren die kind erziehind / neerind vnnd erhaltind / biß das sie auff jr zimlich alter kommend / das sie jetz sich selbs mit eigner arbeit moͤgind erneeren / vnd nicht mehr der fürsorg vnnd deß kostens der elteren bedoͤrffend. Demnach aber fürs ander / so stadt auch den elteren zuͦ / das sie die kind recht leerind vnd vnderrichtind. Dise leer vnnd vnderrichtung aber / stadt in dreyen stucken / namlich das man sie leere vnd vnderrichte inn der religion / inn guͦten sitten vnd berden / vnd in eerlicher handarbeit vnnd hantwercken. 684 So vil die religion belanget / so begreifft die selb erstlich etliche anfeng als den Catechismum oder kinderbericht / demnach die gantz heilig geschrifft inn deren vns das wort Gottes fürgestellt wirdt / vnnd aller goͤttlichen sachen volkomnere außlegung vnd erklaͤrung / darzuͦ auch der brauch der heiligen zeichen geheimnußen vnnd Sacramenten. Wo nun ein haußuatter bey einem volck ist vnd wonet / das die recht religion / den waaren Gottsdienst / vnd trewe rechte vnd Gottsfoͤrchtige diener Christi vnnd leerer hatt / so sol er verschaffen das seine kind fleißig zuͦ kirchen gangind / vnnd da von dem diener der kirchen den waaren glauben vnd die waar religion lernind. Darnebend aber lasse er es bey dem selben nicht bleiben / sonder frage nichts destminder daheimen auch was sie in den predigen gelernet habind. Vnd ist von noͤten / das vatter vnnd muͦter daheim fleißig anhaltind / das sie die kind die gebott Gottes leerind / Jtem die artickel deß glaubens / vnnd das vatter vnser. Jtem darbey jhnen auch kurtz vnnd einfaltig auß der heiligen schrifft erleüterind / wie es ein gestalt vmb die heiligen Sacrament habe / was jhr brauch vnd ordnung seye. Das sie auch den kinder bericht vil mit jhnen uͤbind / vnnd mitthinzuͦ jnen auch einbildind was hüpscher sprüchen sind / die vns glauben vnd rechtgschaffen laͤben leerend. 685 So es sich aber begaͤbe / dz ein haußuatter bey eim soͤlichen volck waͤre vnd wonete / dz den glauben vnd die leer Christi verfolgete / vnd den rechten Gottsdienst haßete / vnd kein Christenliche versamlung noch rechtschaffne vnnd waare diener Christi hette / als wie es denen gadt / die vnder dem Türcken gefangen / vnnd auch jetz vilen inn denen grossen vnnd schwaͤren verfolgungen / die zuͦ vnseren zeyten sind / der sol sich huͤten vor aller abgoͤtterey / vnnd zuͦ keinen vngoͤttlichen gemeinden vnnd versamlungen nienan gan / auch die seinen nicht darzuͦ lassen / sonder sol vil mehr selbs sein haußgesind im waaren glauben vnnd religion vnderrichten / erstlich vnnd anfencklich im kinderbericht / darnach auch inn der volkommneren Theology vnnd leer vonn Gott. Darnebend sol er auch so offt es die notturfft vnd die sach erhoͤuscht / frey vnd offentlich Christum vnd sein heiligs Euangelium bekennen vnnd verjaͤhen. Dann das vil soͤlicher kirchen vnd versammlungen inn den heüseren hin vnnd wider bey den grossen stetten gewesen seyend / zun zeyten der heiligen Apostlen vnd in den schwaͤren verfolgungen 683 Das ampt der elteren gegen den kinden. 684 Wie man die kind in der religion vnderrichten soͤlle. 685 Ein getrewer rath für die haußuaͤtter / so vnder den vngloͤubigen sind.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. LXXI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/233>, abgerufen am 24.11.2024.