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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Sibende
also / das daß einig opffer Christi gnuog thon hat für die sünd der gantzen welt / welchs fürwar die höchst nutzbarkeit vnd die gröst frucht ist des tods Christi / auff welche alle heiligen Apostel Christi allenthalben gar hefftig tringend. Demnach so leert vns auch der todt Christi gedult / vnnd absterbung vnsers fleisches / ja Christus mit seiner gemeinschafft würckt durch seinen heiligen geist inn vns / das die sünd nit in vns regiere vnnd vberhand nemme. Von welchem der heilig Apostel Paulus vil geschriben hat / besonders zun Römern am vj. cap. vnd der Herr im Euangelio spricht / Math. xvj. wer mir nachuolgen wil / der verlaugne sich selber vnd nemme sein creütz auff sich vnnd volge mir nach. Das sind vnder anderen / etliche frücht des leidens vnd sterbens vnsers Herren Jesu Christi.

307 Zum vierdten stat /vnnd begraben. Dann Christus ist am creütz warhafft gstorben / vnd die warheit seines tods ist bewert durch den kriegßman der jm in sein seiten stach. Demnach ist er vom creütz genommen / vnd glegt in ein grab / vnd werdend im Euangelio / die gnamset / die jn begraben / Joseph nemlich vnd Nicodemus. Es wirdt auch angezeigt / wie sie jn begraben habend. Die frucht aber seiner begrebt / legt der Herr selbs auß mit disen worten308 / Warlich warlich sag ich euch / es seye dann das daß weitzenkörnlin in die erden falle vnnd ersterbe / so bleibts allein / wo es aber erstirbt / so bringt es vil frucht. Es ermanet vns auch der heilig Apostel Paulus309 / das wir mit Christo begraben werdind in seinen todt / damit wir in einem newen leben wider aufferstandind / ja das wir ewigklich mit jm läbind vnd regierind. Darumb so vnsere leichnam gleich auch stärbend / sollend wir doch nicht sorgfeltig sein / dann die glöubigen werdend darumb begraben / das sie mit Christo wider aufferstandind. 310 Das fünfft stuck diß iiij. artickels setzend etlich für ein besonderen / vnd namlich für den fünfften artickel des glaubens. Jch gsich aber kein rechtmäßig vrsachen / darumb man das stückli von dem vorgenden absündere / vnnd ein besonderen artickel des glaubens darauß mache. Es lautet also / Jst abgefaren zu den hellen / von disem sind mancherley meinungen der gelerten. S. Augustin inn dem buoch de fide et symbolo / gedenckt der worten nit in der erzelung des glaubens / er legt sie auch nicht auß. S.Cyprianus schreibt ein semmlichs. Man soll wissen das in der bekantnuß des glaubens der Römischen kirchen das nit stat / Jst abgefaren zuo den hellen. So werdend auch die wort nit braucht inn den Orientalischen kirchen. Jch halt aber das die krafft diß wörtlins vergriffen seye / inn dem da man spricht / gstorben vnnd begraben / das sagt Cyprianus. Welche wort sich ansehen lassend als ob deß heiligen Cypriani meinung seye / das daß abfaren Christi zur hellen nichts anders seye dann begraben werden / wie auch der heilig Ertzuatter Jacob spricht / Jr werdend meine grawe har mit schmertzen zur hellen bringen. Dargegen sind aber andere / die da meinend / es habe diser verstand kein ansehen noch rechnung / dann es seye nit wol glaublich / das ein ding / das man einest heiter rede / gleich durch ein duncklere red verfinstere / sonder vil mehr / wenn zwen sententz zuosamen gesetzt werdend / die ein ding heissen vnd außtruckend / so sey allweg der nachgeender sententz heiterer dann der vorgeend / vnd als vil als ein außlegung des vorgeenden. Das sey aber hie nit / dann der vorgeende sententz / Er ist begraben / seye heitterer / dann der nachgend / Jst abgefaren zur hellen / der etwas tünckler seye. S. Augustin in der 99. epistel an Euodium bemühet sich selb hierinn fast. Vnd ad Dardanum de praesentia Dei schreibt er / der Herr seye wol in die hell gangen / habe aber kein pein noch schmertzen gelitten. Es ist aber vil das einfaltiger das wir den artickel also verstandind / das wir glaubind / das die krafft des tods Christi / auch zuo den abgstorbnen kommen seye / vnd die genützt hab / Das ist / das alle heiligen

307 Begraben.
308 Joh.12.
309 Rom.6.
310 Jst abgefaren zuo den hellen.

Die Sibende
also / das daß einig opffer Christi gnuͦg thon hat für die sünd der gantzen welt / welchs fürwar die hoͤchst nutzbarkeit vnd die groͤst frucht ist des tods Christi / auff welche alle heiligen Apostel Christi allenthalben gar hefftig tringend. Demnach so leert vns auch der todt Christi gedult / vnnd absterbung vnsers fleisches / ja Christus mit seiner gemeinschafft würckt durch seinen heiligen geist inn vns / das die sünd nit in vns regiere vnnd vberhand nemme. Von welchem der heilig Apostel Paulus vil geschriben hat / besonders zun Roͤmern am vj. cap. vnd der Herr im Euangelio spricht / Math. xvj. wer mir nachuͦlgen wil / der verlaugne sich selber vnd nemme sein creütz auff sich vnnd volge mir nach. Das sind vnder anderen / etliche frücht des leidens vnd sterbens vnsers Herren Jesu Christi.

307 Zum vierdten stat /vnnd begraben. Dann Christus ist am creütz warhafft gstorben / vnd die warheit seines tods ist bewert durch den kriegßman der jm in sein seiten stach. Demnach ist er vom creütz genommen / vnd glegt in ein grab / vnd werdend im Euangelio / die gnamset / die jn begraben / Joseph nemlich vnd Nicodemus. Es wirdt auch angezeigt / wie sie jn begraben habend. Die frucht aber seiner begrebt / legt der Herr selbs auß mit disen worten308 / Warlich warlich sag ich euch / es seye dann das daß weitzenkoͤrnlin in die erden falle vnnd ersterbe / so bleibts allein / wo es aber erstirbt / so bringt es vil frucht. Es ermanet vns auch der heilig Apostel Paulus309 / das wir mit Christo begraben werdind in seinen todt / damit wir in einem newen leben wider aufferstandind / ja das wir ewigklich mit jm laͤbind vnd regierind. Darumb so vnsere leichnam gleich auch staͤrbend / sollend wir doch nicht sorgfeltig sein / dann die gloͤubigen werdend darumb begraben / das sie mit Christo wider aufferstandind. 310 Das fünfft stuck diß iiij. artickels setzend etlich für ein besonderen / vnd namlich für den fünfften artickel des glaubens. Jch gsich aber kein rechtmaͤßig vrsachen / darumb man das stückli von dem vorgenden absündere / vnnd ein besonderen artickel des glaubens darauß mache. Es lautet also / Jst abgefaren zu den hellen / von disem sind mancherley meinungen der gelerten. S. Augustin inn dem buͦch de fide et symbolo / gedenckt der worten nit in der erzelung des glaubens / er legt sie auch nicht auß. S.Cyprianus schreibt ein semmlichs. Man soll wissen das in der bekantnuß des glaubens der Roͤmischen kirchen das nit stat / Jst abgefaren zuͦ den hellen. So werdend auch die wort nit braucht inn den Orientalischen kirchen. Jch halt aber das die krafft diß woͤrtlins vergriffen seye / inn dem da man spricht / gstorben vnnd begraben / das sagt Cyprianus. Welche wort sich ansehen lassend als ob deß heiligen Cypriani meinung seye / das daß abfaren Christi zur hellen nichts anders seye dann begraben werden / wie auch der heilig Ertzuatter Jacob spricht / Jr werdend meine grawe har mit schmertzen zur hellen bringen. Dargegen sind aber andere / die da meinend / es habe diser verstand kein ansehen noch rechnung / dann es seye nit wol glaublich / das ein ding / das man einest heiter rede / gleich durch ein duncklere red verfinstere / sonder vil mehr / wenn zwen sententz zuͦsamen gesetzt werdend / die ein ding heissen vnd außtruckend / so sey allweg der nachgeender sententz heiterer dann der vorgeend / vnd als vil als ein außlegung des vorgeenden. Das sey aber hie nit / dann der vorgeende sententz / Er ist begraben / seye heitterer / dann der nachgend / Jst abgefaren zur hellen / der etwas tünckler seye. S. Augustin in der 99. epistel an Euͦdium bemuͤhet sich selb hierinn fast. Vnd ad Dardanum de praesentia Dei schreibt er / der Herr seye wol in die hell gangen / habe aber kein pein noch schmertzen gelitten. Es ist aber vil das einfaltiger das wir den artickel also verstandind / das wir glaubind / das die krafft des tods Christi / auch zuͦ den abgstorbnen kommen seye / vnd die genützt hab / Das ist / das alle heiligen

307 Begraben.
308 Joh.12.
309 Rom.6.
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                gemeinschafft würckt durch seinen heiligen geist inn vns / das die sünd nit in vns
                regiere vnnd vberhand nemme. Von welchem der heilig Apostel Paulus vil geschriben hat
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                   ansehen lassend als ob deß heiligen Cypriani meinung seye / das daß abfaren
                   Christi zur hellen nichts anders seye dann begraben werden / wie auch der heilig
                   Ertzuatter Jacob spricht / Jr werdend meine grawe har mit schmertzen zur hellen
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[[29]/0150] Die Sibende also / das daß einig opffer Christi gnuͦg thon hat für die sünd der gantzen welt / welchs fürwar die hoͤchst nutzbarkeit vnd die groͤst frucht ist des tods Christi / auff welche alle heiligen Apostel Christi allenthalben gar hefftig tringend. Demnach so leert vns auch der todt Christi gedult / vnnd absterbung vnsers fleisches / ja Christus mit seiner gemeinschafft würckt durch seinen heiligen geist inn vns / das die sünd nit in vns regiere vnnd vberhand nemme. Von welchem der heilig Apostel Paulus vil geschriben hat / besonders zun Roͤmern am vj. cap. vnd der Herr im Euangelio spricht / Math. xvj. wer mir nachuͦlgen wil / der verlaugne sich selber vnd nemme sein creütz auff sich vnnd volge mir nach. Das sind vnder anderen / etliche frücht des leidens vnd sterbens vnsers Herren Jesu Christi. 307 Zum vierdten stat /vnnd begraben. Dann Christus ist am creütz warhafft gstorben / vnd die warheit seines tods ist bewert durch den kriegßman der jm in sein seiten stach. Demnach ist er vom creütz genommen / vnd glegt in ein grab / vnd werdend im Euangelio / die gnamset / die jn begraben / Joseph nemlich vnd Nicodemus. Es wirdt auch angezeigt / wie sie jn begraben habend. Die frucht aber seiner begrebt / legt der Herr selbs auß mit disen worten 308 / Warlich warlich sag ich euch / es seye dann das daß weitzenkoͤrnlin in die erden falle vnnd ersterbe / so bleibts allein / wo es aber erstirbt / so bringt es vil frucht. Es ermanet vns auch der heilig Apostel Paulus 309 / das wir mit Christo begraben werdind in seinen todt / damit wir in einem newen leben wider aufferstandind / ja das wir ewigklich mit jm laͤbind vnd regierind. Darumb so vnsere leichnam gleich auch staͤrbend / sollend wir doch nicht sorgfeltig sein / dann die gloͤubigen werdend darumb begraben / das sie mit Christo wider aufferstandind. 310 Das fünfft stuck diß iiij. artickels setzend etlich für ein besonderen / vnd namlich für den fünfften artickel des glaubens. Jch gsich aber kein rechtmaͤßig vrsachen / darumb man das stückli von dem vorgenden absündere / vnnd ein besonderen artickel des glaubens darauß mache. Es lautet also / Jst abgefaren zu den hellen / von disem sind mancherley meinungen der gelerten. S. Augustin inn dem buͦch de fide et symbolo / gedenckt der worten nit in der erzelung des glaubens / er legt sie auch nicht auß. S.Cyprianus schreibt ein semmlichs. Man soll wissen das in der bekantnuß des glaubens der Roͤmischen kirchen das nit stat / Jst abgefaren zuͦ den hellen. So werdend auch die wort nit braucht inn den Orientalischen kirchen. Jch halt aber das die krafft diß woͤrtlins vergriffen seye / inn dem da man spricht / gstorben vnnd begraben / das sagt Cyprianus. Welche wort sich ansehen lassend als ob deß heiligen Cypriani meinung seye / das daß abfaren Christi zur hellen nichts anders seye dann begraben werden / wie auch der heilig Ertzuatter Jacob spricht / Jr werdend meine grawe har mit schmertzen zur hellen bringen. Dargegen sind aber andere / die da meinend / es habe diser verstand kein ansehen noch rechnung / dann es seye nit wol glaublich / das ein ding / das man einest heiter rede / gleich durch ein duncklere red verfinstere / sonder vil mehr / wenn zwen sententz zuͦsamen gesetzt werdend / die ein ding heissen vnd außtruckend / so sey allweg der nachgeender sententz heiterer dann der vorgeend / vnd als vil als ein außlegung des vorgeenden. Das sey aber hie nit / dann der vorgeende sententz / Er ist begraben / seye heitterer / dann der nachgend / Jst abgefaren zur hellen / der etwas tünckler seye. S. Augustin in der 99. epistel an Euͦdium bemuͤhet sich selb hierinn fast. Vnd ad Dardanum de praesentia Dei schreibt er / der Herr seye wol in die hell gangen / habe aber kein pein noch schmertzen gelitten. Es ist aber vil das einfaltiger das wir den artickel also verstandind / das wir glaubind / das die krafft des tods Christi / auch zuͦ den abgstorbnen kommen seye / vnd die genützt hab / Das ist / das alle heiligen 307 Begraben. 308 Joh.12. 309 Rom.6. 310 Jst abgefaren zuͦ den hellen.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [29]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/150>, abgerufen am 22.11.2024.