Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Cap. 3. Von den Assecuranzen. sonderbare Vorfälle und Streitigkeiten, die aus derUnkunde inländischer Kaufleute mit den Assecuranz- Geschäften entstehen. Aber auch für diejenigen glaube ich viel nüzliches geschrieben zu haben, welche bekannter mit der Sache sind, aber nicht den Grund aller derer Verfügungen einsehen, welche in Anse- hung der Avereien und Assecuranzen in ältern und neuern Seerechten in einer gewissen Einstimmigkeit festgesezt sind. Zwar gibt es noch viele andere Ge- genstände der Versicherungen als Seegefahr, und be- sondere Bestimmungen, unter welchen Assecuranzen genommen werden: Z. B. auf die Lebensdauer, auf Ranzionsgelder, wenn ein Seemann von den Türken genommen wird, auf Feuersgefahr von Gütern, wie auch Versicherungen von Schiffen und Gütern auf ge- wisse Zeit oder für einen bestimmten Teil ihres Weges. Ich will aber nur von zweien etwas beifügen, nem- lich von Assecuranzen auf Interesse und Non-Inte- resse, und auf imaginären Gewinn. §. 21. Müssige Leute, oder, die einen ernsthaften Zwek 2ter Teil. F
Cap. 3. Von den Aſſecuranzen. ſonderbare Vorfaͤlle und Streitigkeiten, die aus derUnkunde inlaͤndiſcher Kaufleute mit den Aſſecuranz- Geſchaͤften entſtehen. Aber auch fuͤr diejenigen glaube ich viel nuͤzliches geſchrieben zu haben, welche bekannter mit der Sache ſind, aber nicht den Grund aller derer Verfuͤgungen einſehen, welche in Anſe- hung der Avereien und Aſſecuranzen in aͤltern und neuern Seerechten in einer gewiſſen Einſtimmigkeit feſtgeſezt ſind. Zwar gibt es noch viele andere Ge- genſtaͤnde der Verſicherungen als Seegefahr, und be- ſondere Beſtimmungen, unter welchen Aſſecuranzen genommen werden: Z. B. auf die Lebensdauer, auf Ranzionsgelder, wenn ein Seemann von den Tuͤrken genommen wird, auf Feuersgefahr von Guͤtern, wie auch Verſicherungen von Schiffen und Guͤtern auf ge- wiſſe Zeit oder fuͤr einen beſtimmten Teil ihres Weges. Ich will aber nur von zweien etwas beifuͤgen, nem- lich von Aſſecuranzen auf Intereſſe und Non-Inte- reſſe, und auf imaginaͤren Gewinn. §. 21. Muͤſſige Leute, oder, die einen ernſthaften Zwek 2ter Teil. F
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Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.
ſonderbare Vorfaͤlle und Streitigkeiten, die aus der
Unkunde inlaͤndiſcher Kaufleute mit den Aſſecuranz-
Geſchaͤften entſtehen. Aber auch fuͤr diejenigen
glaube ich viel nuͤzliches geſchrieben zu haben, welche
bekannter mit der Sache ſind, aber nicht den Grund
aller derer Verfuͤgungen einſehen, welche in Anſe-
hung der Avereien und Aſſecuranzen in aͤltern und
neuern Seerechten in einer gewiſſen Einſtimmigkeit
feſtgeſezt ſind. Zwar gibt es noch viele andere Ge-
genſtaͤnde der Verſicherungen als Seegefahr, und be-
ſondere Beſtimmungen, unter welchen Aſſecuranzen
genommen werden: Z. B. auf die Lebensdauer, auf
Ranzionsgelder, wenn ein Seemann von den Tuͤrken
genommen wird, auf Feuersgefahr von Guͤtern, wie
auch Verſicherungen von Schiffen und Guͤtern auf ge-
wiſſe Zeit oder fuͤr einen beſtimmten Teil ihres Weges.
Ich will aber nur von zweien etwas beifuͤgen, nem-
lich von Aſſecuranzen auf Intereſſe und Non-Inte-
reſſe, und auf imaginaͤren Gewinn.
§. 21.
Muͤſſige Leute, oder, die einen ernſthaften Zwek
in den Gegenſtand eines Gluͤksſpiels verwandeln, ſo
wie dies in dem B. 3. C. 6. §. 17 beſchriebenen fal-
ſchen Stokshandel geſchieht, haben auch eine Ver-
ſicherung erfunden, welche keinen andern Zwek hat,
als ſich die Hofnung des Gewinns aus einem Verlu-
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