nur durch den zu wolseilen Preis der von aussen her eingeführten Producte gestört wird. Dann giebt eine Auflage auf die Einfuhr ein sicheres Mittel ab, die inländischen Producte in ihrer Concurrenz mit den Ausländern zu heben. Z. E. ein Land brauche lauter ausländisches Leder, so wird eine Auflage auf dasselbe den Gebrauch und die Bearbeitung des inländischen Leders schon befördern können.
Wenn jedoch das Land schon Manufacturen hat, die dieses Material, z. B. Wolle, Flachs, lebhaft bearbeiten, so tuht es sehr unrecht, wenn es dessen Einfuhr blindlings durch Zölle beschwert. Am schäd- lichsten ist der Misgrif, wenn man das zur Produ- cirung dieser Materialien nötige Gesäme mit Einfuhr- Zöllen hoch belastet, oder wol gar den Handel damit unter Privilegien oder Monopolien stellt. Und diesen Misgrif taht doch wirklich Friedrich der Grosse in Ansehung des seinem Schlesien und seinen West- phälischen Staaten so höchst nötigen ausländischen Leinsaamens.
§. 8.
Indessen kann durch solche Auflage allein keine Ausfuhr der Producten entstehen, bis andere Ursachen einwirken, welche den Landbau heben und den Vor- raht der Landesproducte so zunehmen machen, daß der
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C. 8. In Anſehung der Zoͤlle.
nur durch den zu wolſeilen Preis der von auſſen her eingefuͤhrten Producte geſtoͤrt wird. Dann giebt eine Auflage auf die Einfuhr ein ſicheres Mittel ab, die inlaͤndiſchen Producte in ihrer Concurrenz mit den Auslaͤndern zu heben. Z. E. ein Land brauche lauter auslaͤndiſches Leder, ſo wird eine Auflage auf daſſelbe den Gebrauch und die Bearbeitung des inlaͤndiſchen Leders ſchon befoͤrdern koͤnnen.
Wenn jedoch das Land ſchon Manufacturen hat, die dieſes Material, z. B. Wolle, Flachs, lebhaft bearbeiten, ſo tuht es ſehr unrecht, wenn es deſſen Einfuhr blindlings durch Zoͤlle beſchwert. Am ſchaͤd- lichſten iſt der Misgrif, wenn man das zur Produ- cirung dieſer Materialien noͤtige Geſaͤme mit Einfuhr- Zoͤllen hoch belaſtet, oder wol gar den Handel damit unter Privilegien oder Monopolien ſtellt. Und dieſen Misgrif taht doch wirklich Friedrich der Groſſe in Anſehung des ſeinem Schleſien und ſeinen Weſt- phaͤliſchen Staaten ſo hoͤchſt noͤtigen auslaͤndiſchen Leinſaamens.
§. 8.
Indeſſen kann durch ſolche Auflage allein keine Ausfuhr der Producten entſtehen, bis andere Urſachen einwirken, welche den Landbau heben und den Vor- raht der Landesproducte ſo zunehmen machen, daß der
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C. 8. In Anſehung der Zoͤlle.
nur durch den zu wolſeilen Preis der von auſſen her
eingefuͤhrten Producte geſtoͤrt wird. Dann giebt eine
Auflage auf die Einfuhr ein ſicheres Mittel ab, die
inlaͤndiſchen Producte in ihrer Concurrenz mit den
Auslaͤndern zu heben. Z. E. ein Land brauche lauter
auslaͤndiſches Leder, ſo wird eine Auflage auf daſſelbe
den Gebrauch und die Bearbeitung des inlaͤndiſchen
Leders ſchon befoͤrdern koͤnnen.
Wenn jedoch das Land ſchon Manufacturen hat,
die dieſes Material, z. B. Wolle, Flachs, lebhaft
bearbeiten, ſo tuht es ſehr unrecht, wenn es deſſen
Einfuhr blindlings durch Zoͤlle beſchwert. Am ſchaͤd-
lichſten iſt der Misgrif, wenn man das zur Produ-
cirung dieſer Materialien noͤtige Geſaͤme mit Einfuhr-
Zoͤllen hoch belaſtet, oder wol gar den Handel damit
unter Privilegien oder Monopolien ſtellt. Und dieſen
Misgrif taht doch wirklich Friedrich der Groſſe in
Anſehung des ſeinem Schleſien und ſeinen Weſt-
phaͤliſchen Staaten ſo hoͤchſt noͤtigen auslaͤndiſchen
Leinſaamens.
§. 8.
Indeſſen kann durch ſolche Auflage allein keine
Ausfuhr der Producten entſtehen, bis andere Urſachen
einwirken, welche den Landbau heben und den Vor-
raht der Landesproducte ſo zunehmen machen, daß der
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/347>, abgerufen am 16.07.2024.
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