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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
§. 3.

Der Bestand des Zwischenhandels beruht haupt-
sächlich darauf, daß eine hinlängliche Menge und
Mannigfaltigkeit von Waaren an Einem Orte zu-
sammen komme, so daß die Nachfrage der Käufer
anderer Gegenden nicht leicht vergeblich wird. Eben
dadurch wird eine Handelsstadt zu einem wahren
Marktplaz; (m. s. zurück auf B. 3. C. 1. §. 5. ff.)
und eben solche Marktpläze sind es, die der Zwi-
schenhandel im Grossen zu seinem Hauptsiz wählt.
Wie insonderheit die geographische Lage einem Orte
diesen Vorteil zuwendet, vorzüglich die Lage an dem-
jenigen Orte eines Flusses, wo die Seefahrt aufhört
und die Flußfahrt anfängt, habe ich B. 3. Cap. 1.
§. 9 gezeigt. In alten Zeiten war es genug, nur
einen mittelmässigen Seehafen zn haben, um einen
Zwischenhandel von einiger Ausdehnung zu treiben.
In den Zeiten der Hansa war so manche Stadt Nie-
derlage, Stapelstadt und Marktplaz zugleich, und
konnte sich lange dabei erhalten. Auch noch jezt
macht manche kleine See- ja manche Landstadt sich
einen gewissen Zwischenhandel eigen, wenn deren
Bürger ein hinlängliches Maas von Tähtigkeit und
Handlungs-Kenntnissen haben, und es ist keine Vor-
aussezung, welche den tähtigen und einsichtsvollen
Kaufmann, er lebe wo er wolle, hindern könnte,

5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
§. 3.

Der Beſtand des Zwiſchenhandels beruht haupt-
ſaͤchlich darauf, daß eine hinlaͤngliche Menge und
Mannigfaltigkeit von Waaren an Einem Orte zu-
ſammen komme, ſo daß die Nachfrage der Kaͤufer
anderer Gegenden nicht leicht vergeblich wird. Eben
dadurch wird eine Handelsſtadt zu einem wahren
Marktplaz; (m. ſ. zuruͤck auf B. 3. C. 1. §. 5. ff.)
und eben ſolche Marktplaͤze ſind es, die der Zwi-
ſchenhandel im Groſſen zu ſeinem Hauptſiz waͤhlt.
Wie inſonderheit die geographiſche Lage einem Orte
dieſen Vorteil zuwendet, vorzuͤglich die Lage an dem-
jenigen Orte eines Fluſſes, wo die Seefahrt aufhoͤrt
und die Flußfahrt anfaͤngt, habe ich B. 3. Cap. 1.
§. 9 gezeigt. In alten Zeiten war es genug, nur
einen mittelmaͤſſigen Seehafen zn haben, um einen
Zwiſchenhandel von einiger Ausdehnung zu treiben.
In den Zeiten der Hanſa war ſo manche Stadt Nie-
derlage, Stapelſtadt und Marktplaz zugleich, und
konnte ſich lange dabei erhalten. Auch noch jezt
macht manche kleine See- ja manche Landſtadt ſich
einen gewiſſen Zwiſchenhandel eigen, wenn deren
Buͤrger ein hinlaͤngliches Maas von Taͤhtigkeit und
Handlungs-Kenntniſſen haben, und es iſt keine Vor-
ausſezung, welche den taͤhtigen und einſichtsvollen
Kaufmann, er lebe wo er wolle, hindern koͤnnte,

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[246/0254] 5. Buch. Von der Handlungs-Politik. §. 3. Der Beſtand des Zwiſchenhandels beruht haupt- ſaͤchlich darauf, daß eine hinlaͤngliche Menge und Mannigfaltigkeit von Waaren an Einem Orte zu- ſammen komme, ſo daß die Nachfrage der Kaͤufer anderer Gegenden nicht leicht vergeblich wird. Eben dadurch wird eine Handelsſtadt zu einem wahren Marktplaz; (m. ſ. zuruͤck auf B. 3. C. 1. §. 5. ff.) und eben ſolche Marktplaͤze ſind es, die der Zwi- ſchenhandel im Groſſen zu ſeinem Hauptſiz waͤhlt. Wie inſonderheit die geographiſche Lage einem Orte dieſen Vorteil zuwendet, vorzuͤglich die Lage an dem- jenigen Orte eines Fluſſes, wo die Seefahrt aufhoͤrt und die Flußfahrt anfaͤngt, habe ich B. 3. Cap. 1. §. 9 gezeigt. In alten Zeiten war es genug, nur einen mittelmaͤſſigen Seehafen zn haben, um einen Zwiſchenhandel von einiger Ausdehnung zu treiben. In den Zeiten der Hanſa war ſo manche Stadt Nie- derlage, Stapelſtadt und Marktplaz zugleich, und konnte ſich lange dabei erhalten. Auch noch jezt macht manche kleine See- ja manche Landſtadt ſich einen gewiſſen Zwiſchenhandel eigen, wenn deren Buͤrger ein hinlaͤngliches Maas von Taͤhtigkeit und Handlungs-Kenntniſſen haben, und es iſt keine Vor- ausſezung, welche den taͤhtigen und einſichtsvollen Kaufmann, er lebe wo er wolle, hindern koͤnnte,

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/254>, abgerufen am 21.11.2024.