A) Die Handlung war in der alten, wie in der mittlern Zeit überhaupt keine andre als die von mir B. 3. C. 1 beschriebene Eigene oder Propre-Handlung. Diejenigen Staaten, welche durch Vorteile der Lage oder durch Zeitumstände begünstigt, den Zwischenhan- del an sich gebracht hatten, sezten ihre ganze Wol- fahrt darin, denselben allein im Wege des eigenen Handels zu treiben. So manche Verordnung in den gemeinen Beschlüssen des Hanseatischen Bun- des, und die ganze Handlungs-Politik einzelner Städte sowol, als der Hansa überhaupt, war auf diesen Zwek gerichtet. Durch veränderte Umstände der Zeit, wovon im 4ten Stück meiner kleinen Schriften von der Handlung umständlich und kürzer hier B. 3. C. 2. geredet worden, ist der Com- missionshandel entstanden. Wie aber dennoch ein- zelne Handelsstädte Deutscher Nation oder Deutschen Ursprunges noch an den alten Grundsäzen haften, und den Propre-Handel als den ihnen allein zuträg- lichen zu behaupten suchen, davon giebt mein Gut- achten über die Anmassungen der Stadt Rostock in Ansehung der Handlung in dem 1sten Stück des 3ten Bandes unserer Handlungs- Bibliothek zulängliche Beweise.
C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.
Erſter Abſchnitt.
§. 2.
A) Die Handlung war in der alten, wie in der mittlern Zeit uͤberhaupt keine andre als die von mir B. 3. C. 1 beſchriebene Eigene oder Propre-Handlung. Diejenigen Staaten, welche durch Vorteile der Lage oder durch Zeitumſtaͤnde beguͤnſtigt, den Zwiſchenhan- del an ſich gebracht hatten, ſezten ihre ganze Wol- fahrt darin, denſelben allein im Wege des eigenen Handels zu treiben. So manche Verordnung in den gemeinen Beſchluͤſſen des Hanſeatiſchen Bun- des, und die ganze Handlungs-Politik einzelner Staͤdte ſowol, als der Hanſa uͤberhaupt, war auf dieſen Zwek gerichtet. Durch veraͤnderte Umſtaͤnde der Zeit, wovon im 4ten Stuͤck meiner kleinen Schriften von der Handlung umſtaͤndlich und kuͤrzer hier B. 3. C. 2. geredet worden, iſt der Com- miſſionshandel entſtanden. Wie aber dennoch ein- zelne Handelsſtaͤdte Deutſcher Nation oder Deutſchen Urſprunges noch an den alten Grundſaͤzen haften, und den Propre-Handel als den ihnen allein zutraͤg- lichen zu behaupten ſuchen, davon giebt mein Gut- achten uͤber die Anmaſſungen der Stadt Roſtock in Anſehung der Handlung in dem 1ſten Stuͤck des 3ten Bandes unſerer Handlungs- Bibliothek zulaͤngliche Beweiſe.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0253"n="245"/><fwplace="top"type="header">C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.</fw><lb/><divn="5"><head><hirendition="#g">Erſter Abſchnitt</hi>.</head><lb/><divn="6"><head>§. 2.</head><lb/><p><hirendition="#aq">A</hi>) Die Handlung war in der alten, wie in der<lb/>
mittlern Zeit uͤberhaupt keine andre als die von mir<lb/>
B. 3. C. 1 beſchriebene Eigene oder Propre-Handlung.<lb/>
Diejenigen Staaten, welche durch Vorteile der Lage<lb/>
oder durch Zeitumſtaͤnde beguͤnſtigt, den Zwiſchenhan-<lb/>
del an ſich gebracht hatten, ſezten ihre ganze Wol-<lb/>
fahrt darin, denſelben allein im Wege des eigenen<lb/>
Handels zu treiben. So manche Verordnung in<lb/>
den gemeinen Beſchluͤſſen des Hanſeatiſchen Bun-<lb/>
des, und die ganze Handlungs-Politik einzelner<lb/>
Staͤdte ſowol, als der Hanſa uͤberhaupt, war auf<lb/>
dieſen Zwek gerichtet. Durch veraͤnderte Umſtaͤnde<lb/>
der Zeit, wovon im 4ten Stuͤck meiner <hirendition="#g">kleinen<lb/>
Schriften von der Handlung</hi> umſtaͤndlich und<lb/>
kuͤrzer hier B. 3. C. 2. geredet worden, iſt der Com-<lb/>
miſſionshandel entſtanden. Wie aber dennoch ein-<lb/>
zelne Handelsſtaͤdte Deutſcher Nation oder Deutſchen<lb/>
Urſprunges noch an den alten Grundſaͤzen haften,<lb/>
und den Propre-Handel als den ihnen allein zutraͤg-<lb/>
lichen zu behaupten ſuchen, davon giebt mein <hirendition="#g">Gut-<lb/>
achten uͤber die Anmaſſungen der Stadt<lb/>
Roſtock in Anſehung der Handlung</hi> in dem<lb/>
1ſten Stuͤck des 3ten Bandes unſerer <hirendition="#g">Handlungs-<lb/>
Bibliothek</hi> zulaͤngliche Beweiſe.</p></div><lb/></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[245/0253]
C. 5. In Anſehung des Zwiſchenhandels.
Erſter Abſchnitt.
§. 2.
A) Die Handlung war in der alten, wie in der
mittlern Zeit uͤberhaupt keine andre als die von mir
B. 3. C. 1 beſchriebene Eigene oder Propre-Handlung.
Diejenigen Staaten, welche durch Vorteile der Lage
oder durch Zeitumſtaͤnde beguͤnſtigt, den Zwiſchenhan-
del an ſich gebracht hatten, ſezten ihre ganze Wol-
fahrt darin, denſelben allein im Wege des eigenen
Handels zu treiben. So manche Verordnung in
den gemeinen Beſchluͤſſen des Hanſeatiſchen Bun-
des, und die ganze Handlungs-Politik einzelner
Staͤdte ſowol, als der Hanſa uͤberhaupt, war auf
dieſen Zwek gerichtet. Durch veraͤnderte Umſtaͤnde
der Zeit, wovon im 4ten Stuͤck meiner kleinen
Schriften von der Handlung umſtaͤndlich und
kuͤrzer hier B. 3. C. 2. geredet worden, iſt der Com-
miſſionshandel entſtanden. Wie aber dennoch ein-
zelne Handelsſtaͤdte Deutſcher Nation oder Deutſchen
Urſprunges noch an den alten Grundſaͤzen haften,
und den Propre-Handel als den ihnen allein zutraͤg-
lichen zu behaupten ſuchen, davon giebt mein Gut-
achten uͤber die Anmaſſungen der Stadt
Roſtock in Anſehung der Handlung in dem
1ſten Stuͤck des 3ten Bandes unſerer Handlungs-
Bibliothek zulaͤngliche Beweiſe.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/253>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.