Manufacturen in Aachen und Eupen wird durch das Landvolk von wenigstens zehn verschiedenen Gebieten vorgearbeitet.
§. 21.
Wenn eine Manufactur unter jenen mißlichen Umständen angelegt ist, so kann freilich kein Bestand derselben bei freier Handlung erwartet werden. Die Mittel sie zu erhalten sind alsdann:
Auflagen auf die fremden Manufacturen gleicher Art, oder gänzliches Verbot.
Das erste von diesen Mitteln ist als billig anzu- sehen. Wenn der Ausländer durch seine Manufactu- ren in einem Lande verdienen will, so ist es gerecht, daß er im Lande etwas dafür lasse. Die inländische Manufactur, wenn sie diese Abgabe nicht mit bezahlt, wird dadurch in den Stand gesezt, gegen die auslän- dische zu bestehen, wenn diese so viel, als sie wol- feiler arbeitet, abgeben muß. Allein sie muß sich doch immer bestreben, ihre Waare gut zu liefern, weil sonst der Einwohner, wenn er Freiheit dazu hat, lieber das mehrere für die bessere fremde Waare geben wird. Man hat auch an diesen Auflagen ein Mittel der Beurteilung, ob eine Manufactur sich für ein Land schicke oder nicht. Man seze z. B. der fremde raffinirte Zucker werde in einem Lande, wo
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
Manufacturen in Aachen und Eupen wird durch das Landvolk von wenigſtens zehn verſchiedenen Gebieten vorgearbeitet.
§. 21.
Wenn eine Manufactur unter jenen mißlichen Umſtaͤnden angelegt iſt, ſo kann freilich kein Beſtand derſelben bei freier Handlung erwartet werden. Die Mittel ſie zu erhalten ſind alsdann:
Auflagen auf die fremden Manufacturen gleicher Art, oder gaͤnzliches Verbot.
Das erſte von dieſen Mitteln iſt als billig anzu- ſehen. Wenn der Auslaͤnder durch ſeine Manufactu- ren in einem Lande verdienen will, ſo iſt es gerecht, daß er im Lande etwas dafuͤr laſſe. Die inlaͤndiſche Manufactur, wenn ſie dieſe Abgabe nicht mit bezahlt, wird dadurch in den Stand geſezt, gegen die auslaͤn- diſche zu beſtehen, wenn dieſe ſo viel, als ſie wol- feiler arbeitet, abgeben muß. Allein ſie muß ſich doch immer beſtreben, ihre Waare gut zu liefern, weil ſonſt der Einwohner, wenn er Freiheit dazu hat, lieber das mehrere fuͤr die beſſere fremde Waare geben wird. Man hat auch an dieſen Auflagen ein Mittel der Beurteilung, ob eine Manufactur ſich fuͤr ein Land ſchicke oder nicht. Man ſeze z. B. der fremde raffinirte Zucker werde in einem Lande, wo
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5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
Manufacturen in Aachen und Eupen wird durch das
Landvolk von wenigſtens zehn verſchiedenen Gebieten
vorgearbeitet.
§. 21.
Wenn eine Manufactur unter jenen mißlichen
Umſtaͤnden angelegt iſt, ſo kann freilich kein Beſtand
derſelben bei freier Handlung erwartet werden. Die
Mittel ſie zu erhalten ſind alsdann:
Auflagen auf die fremden Manufacturen gleicher
Art, oder gaͤnzliches Verbot.
Das erſte von dieſen Mitteln iſt als billig anzu-
ſehen. Wenn der Auslaͤnder durch ſeine Manufactu-
ren in einem Lande verdienen will, ſo iſt es gerecht,
daß er im Lande etwas dafuͤr laſſe. Die inlaͤndiſche
Manufactur, wenn ſie dieſe Abgabe nicht mit bezahlt,
wird dadurch in den Stand geſezt, gegen die auslaͤn-
diſche zu beſtehen, wenn dieſe ſo viel, als ſie wol-
feiler arbeitet, abgeben muß. Allein ſie muß ſich
doch immer beſtreben, ihre Waare gut zu liefern,
weil ſonſt der Einwohner, wenn er Freiheit dazu
hat, lieber das mehrere fuͤr die beſſere fremde Waare
geben wird. Man hat auch an dieſen Auflagen ein
Mittel der Beurteilung, ob eine Manufactur ſich
fuͤr ein Land ſchicke oder nicht. Man ſeze z. B. der
fremde raffinirte Zucker werde in einem Lande, wo
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/240>, abgerufen am 24.11.2024.
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