Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Cap. 5. Von der Makelei. dieselbe unerwartet schnell vor zehn Jahren sich er-weiterte. Es ist also wol nicht ganz überflüssig, wenn ich um mancher Leser willen von diesen Hüfs- männern bei der Handlung etwas sage, welches frei- lich den Einwohnern grosser Handelsstädte nicht be- lehrend sein kann. Die Benennung eines solchen Unterhändlers ist H 2
Cap. 5. Von der Makelei. dieſelbe unerwartet ſchnell vor zehn Jahren ſich er-weiterte. Es iſt alſo wol nicht ganz uͤberfluͤſſig, wenn ich um mancher Leſer willen von dieſen Huͤfs- maͤnnern bei der Handlung etwas ſage, welches frei- lich den Einwohnern groſſer Handelsſtaͤdte nicht be- lehrend ſein kann. Die Benennung eines ſolchen Unterhaͤndlers iſt H 2
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Cap. 5. Von der Makelei.
dieſelbe unerwartet ſchnell vor zehn Jahren ſich er-
weiterte. Es iſt alſo wol nicht ganz uͤberfluͤſſig,
wenn ich um mancher Leſer willen von dieſen Huͤfs-
maͤnnern bei der Handlung etwas ſage, welches frei-
lich den Einwohnern groſſer Handelsſtaͤdte nicht be-
lehrend ſein kann.
Die Benennung eines ſolchen Unterhaͤndlers iſt
Makler, im Italieniſchen Senſale, welche Be-
nennung in Ober-Deutſchland faſt die einzige ge-
braͤuchliche iſt, im Franzoͤſiſchen Courtier, im En-
gliſchen Broker. So viele andere Kunſtwoͤrter in
der Handlung haben ſich von der Zeit an, da die
Sache bei irgend einer Nation entſtand, aus deren
Sprache in die Sprachen anderer mit dem Geſchaͤfte
ſelbſt verpflanzt. Die Benennung dieſes Gehuͤlfen
der Handlung hat keine Nation von der andern an-
genommen. Ein nicht ſchwacher Beweis, das je-
des handelnde Volk das Beduͤrfnis ſolcher Huͤlfs-
Maͤnner fruͤh erkannt, nicht aus Nachahmung ſie
ſich habe gefallen laſſen, und folglich mit dem Ent-
ſtehen ihrer Geſchaͤfte den Namen fuͤr ſie ſelbſt er-
funden habe! Doch auch das Altertuhm kannte ſie
ſchon unter der Benennung Proxeneta, welches
Wort ſeiner Ableitung aus dem Griechiſchen zufolge
einen Mann bedeutet, der den Willen oder die Mei-
nungen zweier oder mehrerer Perſonen vereiniget.
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