Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 6. Von den Wechseln. Verpflichtung gelten kann. Müller hat eine Schuld(denn dies ist die Voraussezzung) des Schmidt an Meier verkauft, das Geld dafür empfangen, und ver- langt nun von Schmidt, daß er das ihm schuldige Geld an Meier, oder jeden andern, den dieser in seine Rechte sezt, bezahlen soll. Schmidt kan bei einer reellen Schuld nichts dawider haben. Nun sezt Meier auf der hintern Seite (in dorso) den Namen Samuel Schneider, wird der erste Indossant und schafft den ersten Indossaten, der, wenn Meier mit dem Zusaz: an die Ordre, indossirt hat, wieder einen andern in seine Stelle sezzen kann. Was aus dem allen folge, ist bereits in §. 5 und 6 gesagt. In diesem Wechsel hat allein ein vollkommener Tausch oder Wechsel der Schulden Statt, worin ohne Zwei- fel die Benennung sich gründet. II. 2000 Fl. Bco.Hamb. den 18. Oct. 1791. Zwei Monat nach Dato zahlen E. E. gegen Meinhard Müller. An Herrn Stephan Pfeiffer in Amsterdam. Cap. 6. Von den Wechſeln. Verpflichtung gelten kann. Muͤller hat eine Schuld(denn dies iſt die Vorausſezzung) des Schmidt an Meier verkauft, das Geld dafuͤr empfangen, und ver- langt nun von Schmidt, daß er das ihm ſchuldige Geld an Meier, oder jeden andern, den dieſer in ſeine Rechte ſezt, bezahlen ſoll. Schmidt kan bei einer reellen Schuld nichts dawider haben. Nun ſezt Meier auf der hintern Seite (in dorſo) den Namen Samuel Schneider, wird der erſte Indoſſant und ſchafft den erſten Indoſſaten, der, wenn Meier mit dem Zuſaz: an die Ordre, indoſſirt hat, wieder einen andern in ſeine Stelle ſezzen kann. Was aus dem allen folge, iſt bereits in §. 5 und 6 geſagt. In dieſem Wechſel hat allein ein vollkommener Tauſch oder Wechſel der Schulden Statt, worin ohne Zwei- fel die Benennung ſich gruͤndet. II. 2000 Fl. Bco.Hamb. den 18. Oct. 1791. Zwei Monat nach Dato zahlen E. E. gegen Meinhard Muͤller. An Herrn Stephan Pfeiffer in Amſterdam. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <p><pb facs="#f0085" n="63"/><fw place="top" type="header">Cap. 6. Von den Wechſeln.</fw><lb/> Verpflichtung gelten kann. Muͤller hat eine Schuld<lb/> (denn dies iſt die Vorausſezzung) des Schmidt an<lb/> Meier verkauft, das Geld dafuͤr empfangen, und ver-<lb/> langt nun von Schmidt, daß er das ihm ſchuldige<lb/> Geld an Meier, oder jeden andern, den dieſer in<lb/> ſeine Rechte ſezt, bezahlen ſoll. Schmidt kan bei<lb/> einer reellen Schuld nichts dawider haben. Nun ſezt<lb/> Meier auf der hintern Seite (<hi rendition="#aq">in dorſo</hi>) den Namen<lb/> Samuel Schneider, wird der erſte Indoſſant und<lb/> ſchafft den erſten Indoſſaten, der, wenn Meier mit<lb/> dem Zuſaz: an die Ordre, indoſſirt hat, wieder<lb/> einen andern in ſeine Stelle ſezzen kann. Was<lb/> aus dem allen folge, iſt bereits in §. 5 und 6 geſagt.<lb/> In dieſem Wechſel hat allein ein vollkommener Tauſch<lb/> oder <hi rendition="#g">Wechſel</hi> der Schulden Statt, worin ohne Zwei-<lb/> fel die Benennung ſich gruͤndet.</p> </div> </div><lb/> <div n="6"> <head> <hi rendition="#aq">II.</hi> </head><lb/> <div n="7"> <opener>2000 Fl. Bco.<dateline>Hamb. den 18. Oct. 1791.</dateline></opener><lb/> <p>Zwei Monat nach Dato zahlen E. E. gegen<lb/> dieſen meinen prima Wechſel, an die Ordre von Herrn<lb/> Hieronymus Dreier, zwei Tauſend Gulden Banco,<lb/> Valuta in Rechnung, und ſtellen es a Conto, laut<lb/> Advis von</p><lb/> <closer> <salute><hi rendition="#et">Meinhard Muͤller.</hi><lb/> An Herrn Stephan Pfeiffer<lb/> in Amſterdam.</salute> </closer> </div><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [63/0085]
Cap. 6. Von den Wechſeln.
Verpflichtung gelten kann. Muͤller hat eine Schuld
(denn dies iſt die Vorausſezzung) des Schmidt an
Meier verkauft, das Geld dafuͤr empfangen, und ver-
langt nun von Schmidt, daß er das ihm ſchuldige
Geld an Meier, oder jeden andern, den dieſer in
ſeine Rechte ſezt, bezahlen ſoll. Schmidt kan bei
einer reellen Schuld nichts dawider haben. Nun ſezt
Meier auf der hintern Seite (in dorſo) den Namen
Samuel Schneider, wird der erſte Indoſſant und
ſchafft den erſten Indoſſaten, der, wenn Meier mit
dem Zuſaz: an die Ordre, indoſſirt hat, wieder
einen andern in ſeine Stelle ſezzen kann. Was
aus dem allen folge, iſt bereits in §. 5 und 6 geſagt.
In dieſem Wechſel hat allein ein vollkommener Tauſch
oder Wechſel der Schulden Statt, worin ohne Zwei-
fel die Benennung ſich gruͤndet.
II.
2000 Fl. Bco.Hamb. den 18. Oct. 1791.
Zwei Monat nach Dato zahlen E. E. gegen
dieſen meinen prima Wechſel, an die Ordre von Herrn
Hieronymus Dreier, zwei Tauſend Gulden Banco,
Valuta in Rechnung, und ſtellen es a Conto, laut
Advis von
Meinhard Muͤller.
An Herrn Stephan Pfeiffer
in Amſterdam.
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