Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.3. Buch. Verschiedene Arten der Handl. gelernt; und dies mit der Aussicht, in eben densel-ben sich zu einem reichen Manne zu machen. Fünftes Capitel. Von den öffentlichen Handlungs- Companien. §. 1. Oeffentliche Handlungs-Companien sind 3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl. gelernt; und dies mit der Ausſicht, in eben denſel-ben ſich zu einem reichen Manne zu machen. Fuͤnftes Capitel. Von den oͤffentlichen Handlungs- Companien. §. 1. Oeffentliche Handlungs-Companien ſind <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0272" n="250"/><fw place="top" type="header">3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.</fw><lb/> gelernt; und dies mit der Ausſicht, in eben denſel-<lb/> ben ſich zu einem reichen Manne zu machen.</p> </div> </div><lb/> <div n="4"> <head><hi rendition="#g">Fuͤnftes Capitel</hi>.<lb/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><hi rendition="#g">Von den oͤffentlichen Handlungs-<lb/> Companien</hi>.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="5"> <head>§. 1.</head><lb/> <p><hi rendition="#g"><hi rendition="#in">O</hi>effentliche Handlungs-Companien</hi> ſind<lb/> Geſellſchaften, welche ſich unter der Autoritaͤt und<lb/> den Beguͤnſtigungen der Regenten und Obrigkeiten<lb/> in der Abſicht vereinigen, Handlungsgeſchaͤfte von<lb/> einer beſtimmten Art und Ausdehnung mit den von<lb/> deren Mitgliedern zuſammengetragenen Geldeskraͤf-<lb/> ten zu betreiben. Die gewoͤhnliche Veranlaſſung zu<lb/> denſelben beruht in der Meinung, daß die Geſchaͤfte,<lb/> welche den Gegenſtand der Companie ausmachen<lb/> ſollen, entweder gar nicht oder doch nicht mit hin-<lb/> laͤnglich lebhaftem Betriebe von einzelnen oder weni-<lb/> gen ſich allenfalls vereinigenden Kaufleuten in Gang<lb/> geſezt werden koͤnnen. Freilich macht man dieſe<lb/> Vorausſezung oft zu ſchnell, inſonderheit in ſolchen<lb/> Staaten, wo man die Triebfedern der Privathand-<lb/> lung und Induſtrie nicht gehoͤrig kennt.</p> </div><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [250/0272]
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
gelernt; und dies mit der Ausſicht, in eben denſel-
ben ſich zu einem reichen Manne zu machen.
Fuͤnftes Capitel.
Von den oͤffentlichen Handlungs-
Companien.
§. 1.
Oeffentliche Handlungs-Companien ſind
Geſellſchaften, welche ſich unter der Autoritaͤt und
den Beguͤnſtigungen der Regenten und Obrigkeiten
in der Abſicht vereinigen, Handlungsgeſchaͤfte von
einer beſtimmten Art und Ausdehnung mit den von
deren Mitgliedern zuſammengetragenen Geldeskraͤf-
ten zu betreiben. Die gewoͤhnliche Veranlaſſung zu
denſelben beruht in der Meinung, daß die Geſchaͤfte,
welche den Gegenſtand der Companie ausmachen
ſollen, entweder gar nicht oder doch nicht mit hin-
laͤnglich lebhaftem Betriebe von einzelnen oder weni-
gen ſich allenfalls vereinigenden Kaufleuten in Gang
geſezt werden koͤnnen. Freilich macht man dieſe
Vorausſezung oft zu ſchnell, inſonderheit in ſolchen
Staaten, wo man die Triebfedern der Privathand-
lung und Induſtrie nicht gehoͤrig kennt.
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