einer nach den einzelnen Vermögensobjekten abgestuften veränderlichen Abgabe zusammensetzte, welche bei beweglichem Vermögen 1,3 %, bei liegendem Gute die enorme Höhe von fast 7 % erreichte. Außerdem ist zu beachten, daß ein reichlich bemessener Teil des Vermögens -- eine Art Existenzminimum -- steuerfrei gelassen wurde, nämlich der dritte Teil des Wohnhauses, ein Pferd, eine Kuh, Hausrat und Kleider, zwei silberne Becher für jede Familie, sowie ein Jahresvorrat von Brotfrucht, Wein, Brennholz, Vieh- futter und Stroh.
Unter diesen Umständen waren von 2382 Steuer- pflichtigen im Jahre 1420:
Steuerpflichtige.
Prozent.
Steuerfrei aus Armut oder andern Gründen . . . . . . . .
94
3,9
Besteuert bis zum Betrag von 10 b (= Mk. 3,50) . . . . . .
387
16,3
Besteuert mit über 10 b bis 1 Lb (Mk. 3,50--7) . . . . . .
1219
51,2
Besteuert mit über 1 bis 10 Lb (Mk. 7--70) . . . . . . .
533
22,4
Besteuert mit über 10 bis 50 Lb (Mk. 70--350) . . . . . .
132
5,5
Besteuert mit über 50 Lb (Mk. 350)
17
0,7
Ueber 100 Lb zahlen nur 7 Personen. Den höchsten Steuerbetrag, nämlich 145 Lb oder in unserem Gelde 1015 Mk.
einer nach den einzelnen Vermögensobjekten abgeſtuften veränderlichen Abgabe zuſammenſetzte, welche bei beweglichem Vermögen 1,3 %, bei liegendem Gute die enorme Höhe von faſt 7 % erreichte. Außerdem iſt zu beachten, daß ein reichlich bemeſſener Teil des Vermögens — eine Art Exiſtenzminimum — ſteuerfrei gelaſſen wurde, nämlich der dritte Teil des Wohnhauſes, ein Pferd, eine Kuh, Hausrat und Kleider, zwei ſilberne Becher für jede Familie, ſowie ein Jahresvorrat von Brotfrucht, Wein, Brennholz, Vieh- futter und Stroh.
Unter dieſen Umſtänden waren von 2382 Steuer- pflichtigen im Jahre 1420:
Steuerpflichtige.
Prozent.
Steuerfrei aus Armut oder andern Gründen . . . . . . . .
94
3,9
Beſteuert bis zum Betrag von 10 β (= Mk. 3,50) . . . . . .
387
16,3
Beſteuert mit über 10 β bis 1 ℔ (Mk. 3,50—7) . . . . . .
1219
51,2
Beſteuert mit über 1 bis 10 ℔ (Mk. 7—70) . . . . . . .
533
22,4
Beſteuert mit über 10 bis 50 ℔ (Mk. 70—350) . . . . . .
132
5,5
Beſteuert mit über 50 ℔ (Mk. 350)
17
0,7
Ueber 100 ℔ zahlen nur 7 Perſonen. Den höchſten Steuerbetrag, nämlich 145 ℔ oder in unſerem Gelde 1015 Mk.
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einer nach den einzelnen Vermögensobjekten abgeſtuften
veränderlichen Abgabe zuſammenſetzte, welche bei beweglichem
Vermögen 1,3 %, bei liegendem Gute die enorme Höhe
von faſt 7 % erreichte. Außerdem iſt zu beachten, daß
ein reichlich bemeſſener Teil des Vermögens — eine Art
Exiſtenzminimum — ſteuerfrei gelaſſen wurde, nämlich der
dritte Teil des Wohnhauſes, ein Pferd, eine Kuh, Hausrat
und Kleider, zwei ſilberne Becher für jede Familie, ſowie
ein Jahresvorrat von Brotfrucht, Wein, Brennholz, Vieh-
futter und Stroh.
Unter dieſen Umſtänden waren von 2382 Steuer-
pflichtigen im Jahre 1420:
Steuerpflichtige. Prozent.
Steuerfrei aus Armut oder andern
Gründen . . . . . . . . 94 3,9
Beſteuert bis zum Betrag von 10 β
(= Mk. 3,50) . . . . . . 387 16,3
Beſteuert mit über 10 β bis 1 ℔
(Mk. 3,50—7) . . . . . . 1219 51,2
Beſteuert mit über 1 bis 10 ℔
(Mk. 7—70) . . . . . . . 533 22,4
Beſteuert mit über 10 bis 50 ℔
(Mk. 70—350) . . . . . . 132 5,5
Beſteuert mit über 50 ℔ (Mk. 350) 17 0,7
Ueber 100 ℔ zahlen nur 7 Perſonen. Den höchſten
Steuerbetrag, nämlich 145 ℔ oder in unſerem Gelde 1015 Mk.
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Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buecher_volkswirtschaft_1893/262>, abgerufen am 16.02.2025.
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