klärt sich sehr einfach aus folgenden zwei Umständen: 1. jeder Beruf wirft unter unserer Wirtschaftsorganisation ein Ein- kommen ab, und nur der Besitzende ist im Stande, sich die bevorzugten Stellen des Einkommenserwerbs innerhalb der allgemeinen Arbeitsgliederung auszusuchen, während der Besitzlose mit den schlechteren Stellen vorlieb nehmen muß; 2. der Besitz selbst liefert vermöge seiner kapitalistischen Natur ein Einkommen und überträgt sich erblich mit dieser Fähigkeit. Soweit unsere Besitzklassen auch soziale Berufs- stände sind, sind sie es nicht deshalb, weil der Beruf Besitz schafft, sondern vielmehr deshalb, weil der Besitz die Be- rufswahl bedingt und weil in der Regel das Einkommen, das der Beruf abwirft, sich in ähnlicher Weise abstuft, wie der Besitz, auf welchen der Beruf sich gründet.
Was ich damit ausspreche, ist durchaus nichts Neues. Ein jeder von uns handelt nach dieser Auffassung, die ihm die tägliche Erfahrung an die Hand gibt, und auch die wissenschaftliche Nationalökonomie hat sie immer anerkannt. Geht doch die ganze Theorie des Arbeitslohns von der Voraussetzung aus, daß der Sohn des Arbeiters nichts anders werden kann als wieder ein Arbeiter, und daß dies eine Folge sei seiner Armut, nicht der ererbten beruflichen Anpassung. Und muß man denn wirklich erst noch beweisen, daß Berufsarten, zu deren Beginn und Betrieb Kapital nötig ist oder deren Erlernung große Auslagen erfordert, dem Besitzlosen so gut als verschlossen sind? Die vielge- rühmte "Freiheit der Berufswahl" besteht also nur zwischen
klärt ſich ſehr einfach aus folgenden zwei Umſtänden: 1. jeder Beruf wirft unter unſerer Wirtſchaftsorganiſation ein Ein- kommen ab, und nur der Beſitzende iſt im Stande, ſich die bevorzugten Stellen des Einkommenserwerbs innerhalb der allgemeinen Arbeitsgliederung auszuſuchen, während der Beſitzloſe mit den ſchlechteren Stellen vorlieb nehmen muß; 2. der Beſitz ſelbſt liefert vermöge ſeiner kapitaliſtiſchen Natur ein Einkommen und überträgt ſich erblich mit dieſer Fähigkeit. Soweit unſere Beſitzklaſſen auch ſoziale Berufs- ſtände ſind, ſind ſie es nicht deshalb, weil der Beruf Beſitz ſchafft, ſondern vielmehr deshalb, weil der Beſitz die Be- rufswahl bedingt und weil in der Regel das Einkommen, das der Beruf abwirft, ſich in ähnlicher Weiſe abſtuft, wie der Beſitz, auf welchen der Beruf ſich gründet.
Was ich damit ausſpreche, iſt durchaus nichts Neues. Ein jeder von uns handelt nach dieſer Auffaſſung, die ihm die tägliche Erfahrung an die Hand gibt, und auch die wiſſenſchaftliche Nationalökonomie hat ſie immer anerkannt. Geht doch die ganze Theorie des Arbeitslohns von der Vorausſetzung aus, daß der Sohn des Arbeiters nichts anders werden kann als wieder ein Arbeiter, und daß dies eine Folge ſei ſeiner Armut, nicht der ererbten beruflichen Anpaſſung. Und muß man denn wirklich erſt noch beweiſen, daß Berufsarten, zu deren Beginn und Betrieb Kapital nötig iſt oder deren Erlernung große Auslagen erfordert, dem Beſitzloſen ſo gut als verſchloſſen ſind? Die vielge- rühmte „Freiheit der Berufswahl“ beſteht alſo nur zwiſchen
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klärt ſich ſehr einfach aus folgenden zwei Umſtänden: 1. jeder
Beruf wirft unter unſerer Wirtſchaftsorganiſation ein Ein-
kommen ab, und nur der Beſitzende iſt im Stande, ſich
die bevorzugten Stellen des Einkommenserwerbs innerhalb
der allgemeinen Arbeitsgliederung auszuſuchen, während der
Beſitzloſe mit den ſchlechteren Stellen vorlieb nehmen muß;
2. der Beſitz ſelbſt liefert vermöge ſeiner kapitaliſtiſchen
Natur ein Einkommen und überträgt ſich erblich mit dieſer
Fähigkeit. Soweit unſere Beſitzklaſſen auch ſoziale Berufs-
ſtände ſind, ſind ſie es nicht deshalb, weil der Beruf Beſitz
ſchafft, ſondern vielmehr deshalb, weil der Beſitz die Be-
rufswahl bedingt und weil in der Regel das Einkommen,
das der Beruf abwirft, ſich in ähnlicher Weiſe abſtuft, wie
der Beſitz, auf welchen der Beruf ſich gründet.
Was ich damit ausſpreche, iſt durchaus nichts Neues.
Ein jeder von uns handelt nach dieſer Auffaſſung, die ihm
die tägliche Erfahrung an die Hand gibt, und auch die
wiſſenſchaftliche Nationalökonomie hat ſie immer anerkannt.
Geht doch die ganze Theorie des Arbeitslohns von der
Vorausſetzung aus, daß der Sohn des Arbeiters nichts
anders werden kann als wieder ein Arbeiter, und daß dies
eine Folge ſei ſeiner Armut, nicht der ererbten beruflichen
Anpaſſung. Und muß man denn wirklich erſt noch beweiſen,
daß Berufsarten, zu deren Beginn und Betrieb Kapital
nötig iſt oder deren Erlernung große Auslagen erfordert,
dem Beſitzloſen ſo gut als verſchloſſen ſind? Die vielge-
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Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buecher_volkswirtschaft_1893/178>, abgerufen am 23.11.2024.
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