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Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig, 1887.

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§ 24. Das fränkische Reich.

Die Weltstellung, welche Karl hierdurch errungen hatte, die
Schutzherrschaft, die er in Sachen der römischen Kirche ausübte,
fanden ihren zeitgemässen Ausdruck in der Erneuerung des abend-
ländischen Kaisertums. Zu Weihnachten 800 wurde Karl in Rom
unter Akklamation des Volkes von Papst Leo zum Kaiser gekrönt
und als solcher adoriert. Die Idee des neuen Kaisertums wurzelte
in der Erinnerung an das römische Weltreich, welches ja in die An-
fänge aller germanischen Staatsbildungen hineinragte, hatte aber
ausserdem einen wesentlich kirchlichen Zusatz, indem der Kaiser als
Beschützer der katholischen Christenheit die kirchliche Einheit des
Abendlandes zur staatsrechtlichen Verkörperung bringen sollte, auf
dass der Universalkirche die Universalmonarchie entspreche.

Diesen Tendenzen zum Trotz wurde die Kaiseridee der Todes-
keim des fränkischen Reiches. Der Gedanke der Universalmonarchie
setzte die Unteilbarkeit der Regierungsgewalt voraus. Allein ihr
widersprach die herkömmliche Thronfolgeordnung, nach welcher die
Reichsverwaltung unter mehrere Geschlechtsfolger geteilt wurde. Mit
Aussicht auf Erfolg konnte dieses Herkommen nur dann durchbrochen
werden, wenn in den Völkern und Stämmen des fränkischen Reiches
ein lebendiges Gefühl der Zusammengehörigkeit, ein ausgeprägtes
Einheitsbewusstsein vorhanden gewesen wäre. Aber daran fehlte es,
wenn man absieht von den Kreisen der höheren fränkischen Geistlich-
keit, welche die Reichseinheit in kirchlichem Interesse verfocht, und
von dem Adel jenes Stammes, der die Gründung des Reiches bewerk-
stelligt hatte. Gerade das gesteigerte Tempo, in welchem nach der
Kaiserkrönung Karls regiert und zentralisiert wurde, scheint in der
Bevölkerung jene entgegengesetzte Unterströmung erzeugt zu haben,
welche durch den unter Ludwig I. eintretenden Zwiespalt an die
Oberfläche drang. Als dieser 817 auf einem Aachener Reichstage
Anordnungen über die Thronfolge traf, ernannte er Lothar, seinen
ältesten Sohn, zum Nachfolger in das Gesamtreich, zum Mitregenten
und zum Kaiser, beeinträchtigte dagegen die durch das Herkommen
begründeten Ansprüche seiner jüngeren Söhne, von welchen Pippin
nur Aquitanien, Ludwig nur Baiern, und zwar in der Stellung von
Unterkönigen Lothars erhalten sollten. Nach der Geburt eines vierten
Sohnes, der den Namen Karl erhielt, suchte Ludwig I. das Teilungs-
gesetz von 817 zu modifizieren. Da auch Pippin und der jüngere
Ludwig es als eine Schmälerung ihrer Rechte ansahen, so entstanden
Zwistigkeiten, durch welche das Reich tief zerrüttet, das Ansehen der
Krone arg erschüttert wurde. Ehe sie beigelegt waren, starb Ludwig I.
Lothar, dem sich die Söhne Pippins (+ 838) anschlossen, wurde von

§ 24. Das fränkische Reich.

Die Weltstellung, welche Karl hierdurch errungen hatte, die
Schutzherrschaft, die er in Sachen der römischen Kirche ausübte,
fanden ihren zeitgemäſsen Ausdruck in der Erneuerung des abend-
ländischen Kaisertums. Zu Weihnachten 800 wurde Karl in Rom
unter Akklamation des Volkes von Papst Leo zum Kaiser gekrönt
und als solcher adoriert. Die Idee des neuen Kaisertums wurzelte
in der Erinnerung an das römische Weltreich, welches ja in die An-
fänge aller germanischen Staatsbildungen hineinragte, hatte aber
auſserdem einen wesentlich kirchlichen Zusatz, indem der Kaiser als
Beschützer der katholischen Christenheit die kirchliche Einheit des
Abendlandes zur staatsrechtlichen Verkörperung bringen sollte, auf
daſs der Universalkirche die Universalmonarchie entspreche.

Diesen Tendenzen zum Trotz wurde die Kaiseridee der Todes-
keim des fränkischen Reiches. Der Gedanke der Universalmonarchie
setzte die Unteilbarkeit der Regierungsgewalt voraus. Allein ihr
widersprach die herkömmliche Thronfolgeordnung, nach welcher die
Reichsverwaltung unter mehrere Geschlechtsfolger geteilt wurde. Mit
Aussicht auf Erfolg konnte dieses Herkommen nur dann durchbrochen
werden, wenn in den Völkern und Stämmen des fränkischen Reiches
ein lebendiges Gefühl der Zusammengehörigkeit, ein ausgeprägtes
Einheitsbewuſstsein vorhanden gewesen wäre. Aber daran fehlte es,
wenn man absieht von den Kreisen der höheren fränkischen Geistlich-
keit, welche die Reichseinheit in kirchlichem Interesse verfocht, und
von dem Adel jenes Stammes, der die Gründung des Reiches bewerk-
stelligt hatte. Gerade das gesteigerte Tempo, in welchem nach der
Kaiserkrönung Karls regiert und zentralisiert wurde, scheint in der
Bevölkerung jene entgegengesetzte Unterströmung erzeugt zu haben,
welche durch den unter Ludwig I. eintretenden Zwiespalt an die
Oberfläche drang. Als dieser 817 auf einem Aachener Reichstage
Anordnungen über die Thronfolge traf, ernannte er Lothar, seinen
ältesten Sohn, zum Nachfolger in das Gesamtreich, zum Mitregenten
und zum Kaiser, beeinträchtigte dagegen die durch das Herkommen
begründeten Ansprüche seiner jüngeren Söhne, von welchen Pippin
nur Aquitanien, Ludwig nur Baiern, und zwar in der Stellung von
Unterkönigen Lothars erhalten sollten. Nach der Geburt eines vierten
Sohnes, der den Namen Karl erhielt, suchte Ludwig I. das Teilungs-
gesetz von 817 zu modifizieren. Da auch Pippin und der jüngere
Ludwig es als eine Schmälerung ihrer Rechte ansahen, so entstanden
Zwistigkeiten, durch welche das Reich tief zerrüttet, das Ansehen der
Krone arg erschüttert wurde. Ehe sie beigelegt waren, starb Ludwig I.
Lothar, dem sich die Söhne Pippins († 838) anschlossen, wurde von

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[192/0210] § 24. Das fränkische Reich. Die Weltstellung, welche Karl hierdurch errungen hatte, die Schutzherrschaft, die er in Sachen der römischen Kirche ausübte, fanden ihren zeitgemäſsen Ausdruck in der Erneuerung des abend- ländischen Kaisertums. Zu Weihnachten 800 wurde Karl in Rom unter Akklamation des Volkes von Papst Leo zum Kaiser gekrönt und als solcher adoriert. Die Idee des neuen Kaisertums wurzelte in der Erinnerung an das römische Weltreich, welches ja in die An- fänge aller germanischen Staatsbildungen hineinragte, hatte aber auſserdem einen wesentlich kirchlichen Zusatz, indem der Kaiser als Beschützer der katholischen Christenheit die kirchliche Einheit des Abendlandes zur staatsrechtlichen Verkörperung bringen sollte, auf daſs der Universalkirche die Universalmonarchie entspreche. Diesen Tendenzen zum Trotz wurde die Kaiseridee der Todes- keim des fränkischen Reiches. Der Gedanke der Universalmonarchie setzte die Unteilbarkeit der Regierungsgewalt voraus. Allein ihr widersprach die herkömmliche Thronfolgeordnung, nach welcher die Reichsverwaltung unter mehrere Geschlechtsfolger geteilt wurde. Mit Aussicht auf Erfolg konnte dieses Herkommen nur dann durchbrochen werden, wenn in den Völkern und Stämmen des fränkischen Reiches ein lebendiges Gefühl der Zusammengehörigkeit, ein ausgeprägtes Einheitsbewuſstsein vorhanden gewesen wäre. Aber daran fehlte es, wenn man absieht von den Kreisen der höheren fränkischen Geistlich- keit, welche die Reichseinheit in kirchlichem Interesse verfocht, und von dem Adel jenes Stammes, der die Gründung des Reiches bewerk- stelligt hatte. Gerade das gesteigerte Tempo, in welchem nach der Kaiserkrönung Karls regiert und zentralisiert wurde, scheint in der Bevölkerung jene entgegengesetzte Unterströmung erzeugt zu haben, welche durch den unter Ludwig I. eintretenden Zwiespalt an die Oberfläche drang. Als dieser 817 auf einem Aachener Reichstage Anordnungen über die Thronfolge traf, ernannte er Lothar, seinen ältesten Sohn, zum Nachfolger in das Gesamtreich, zum Mitregenten und zum Kaiser, beeinträchtigte dagegen die durch das Herkommen begründeten Ansprüche seiner jüngeren Söhne, von welchen Pippin nur Aquitanien, Ludwig nur Baiern, und zwar in der Stellung von Unterkönigen Lothars erhalten sollten. Nach der Geburt eines vierten Sohnes, der den Namen Karl erhielt, suchte Ludwig I. das Teilungs- gesetz von 817 zu modifizieren. Da auch Pippin und der jüngere Ludwig es als eine Schmälerung ihrer Rechte ansahen, so entstanden Zwistigkeiten, durch welche das Reich tief zerrüttet, das Ansehen der Krone arg erschüttert wurde. Ehe sie beigelegt waren, starb Ludwig I. Lothar, dem sich die Söhne Pippins († 838) anschlossen, wurde von

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Zitationshilfe: Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig, 1887, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunner_rechtsgeschichte01_1887/210>, abgerufen am 08.05.2024.