durch Feuer getrübter Sarder, darstellend einen Löwen in kühner Verkürzung mit der Inschrift
[fremdsprachliches Material - fehlt]
F. v. Pulszky sagt nun zwar von dem Camee: "Entweder ist der Stein ganz falsch oder der Name des Künstlers hin- länglich begründet. Ich habe nicht den geringsten Zweifel über die Echtheit des Steins, doch würde ich ihn gern der Untersuchung jedes Hyperkritikers unterwerfen"; und hin- sichtlich des Sards beruft er sich auf das Zeugniss eines an römischen Anschauungen erfahrenen Kunstfreundes (Braun's), welcher an der Echtheit der Gemme sowohl, als der Inschrift keinen Zweifel gehabt habe. Aber, wenn sieben unedirte Steine mit Künstlerinschriften in einer und derselben Samm- lung (s. S. 433) Verdacht erregen müssen, so wird dieser in Betreff des Camee durch den fragmentirten Zustand, in Be- treff des Sards durch die in neuerer Zeit mehrfach wieder- holte Darstellung (vgl. Köhler S. 159) verstärkt. Demnach liegt es in diesem Falle nicht dem Zweifler ob, die Unecht- heit, sondern dem Vertheidiger, die Echtheit nachzuweisen.
Noch mag erwähnt werden, dass auf einem Stoschischen Schwefelabdruck bei Raspe 1440 sich neben einem Serapis- kopf die Inschrift [fremdsprachliches Material - fehlt] findet. Die grossen derben Buch- staben des nachlässig gearbeiteten, wenn auch wahrschein- lich antiken Werkes sollen jedoch an einen Steinschneider- namen gar nicht zu denken erlauben; vgl. Stephani Angebl. Steinschneider S. 227.
Ammonios.
Carneol, jetzt in der Beverley'schen Sammlung; Kopf eines lachenden Satyrs, von vorn gesehen, daneben [fremdsprachliches Material - fehlt]: Raspe 4510, pl. 39; Cades II, A, 100. Sofern die Inschrift echt wäre, stände der Annahme eines Künstlernamens nichts entgegen. Aber die Buchstaben erscheinen etwas schwer im Verhältnisse zum Bilde, und dieses selbst ist im Aus- drucke, so wie in der Behandlung des Haares nicht frei von modernen Anflügen, so dass eine nochmalige Untersuchung des Steines die Annahme Stephani's (Angebl. Steinschn. S. 246) über den modernen Ursprung desselben wahrscheinlich be- stätigen wird. -- Wohl noch mehr bedarf der Prüfung ein Carneol mit einem Medusenkopfe in der Roger'schen Samm-
durch Feuer getrübter Sarder, darstellend einen Löwen in kühner Verkürzung mit der Inschrift
[fremdsprachliches Material – fehlt]
F. v. Pulszky sagt nun zwar von dem Camee: „Entweder ist der Stein ganz falsch oder der Name des Künstlers hin- länglich begründet. Ich habe nicht den geringsten Zweifel über die Echtheit des Steins, doch würde ich ihn gern der Untersuchung jedes Hyperkritikers unterwerfen‟; und hin- sichtlich des Sards beruft er sich auf das Zeugniss eines an römischen Anschauungen erfahrenen Kunstfreundes (Braun’s), welcher an der Echtheit der Gemme sowohl, als der Inschrift keinen Zweifel gehabt habe. Aber, wenn sieben unedirte Steine mit Künstlerinschriften in einer und derselben Samm- lung (s. S. 433) Verdacht erregen müssen, so wird dieser in Betreff des Camee durch den fragmentirten Zustand, in Be- treff des Sards durch die in neuerer Zeit mehrfach wieder- holte Darstellung (vgl. Köhler S. 159) verstärkt. Demnach liegt es in diesem Falle nicht dem Zweifler ob, die Unecht- heit, sondern dem Vertheidiger, die Echtheit nachzuweisen.
Noch mag erwähnt werden, dass auf einem Stoschischen Schwefelabdruck bei Raspe 1440 sich neben einem Serapis- kopf die Inschrift [fremdsprachliches Material – fehlt] findet. Die grossen derben Buch- staben des nachlässig gearbeiteten, wenn auch wahrschein- lich antiken Werkes sollen jedoch an einen Steinschneider- namen gar nicht zu denken erlauben; vgl. Stephani Angebl. Steinschneider S. 227.
Ammonios.
Carneol, jetzt in der Beverley’schen Sammlung; Kopf eines lachenden Satyrs, von vorn gesehen, daneben [fremdsprachliches Material – fehlt]: Raspe 4510, pl. 39; Cades II, A, 100. Sofern die Inschrift echt wäre, stände der Annahme eines Künstlernamens nichts entgegen. Aber die Buchstaben erscheinen etwas schwer im Verhältnisse zum Bilde, und dieses selbst ist im Aus- drucke, so wie in der Behandlung des Haares nicht frei von modernen Anflügen, so dass eine nochmalige Untersuchung des Steines die Annahme Stephani’s (Angebl. Steinschn. S. 246) über den modernen Ursprung desselben wahrscheinlich be- stätigen wird. — Wohl noch mehr bedarf der Prüfung ein Carneol mit einem Medusenkopfe in der Roger’schen Samm-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0561"n="544"/>
durch Feuer getrübter Sarder, darstellend einen Löwen in<lb/>
kühner Verkürzung mit der Inschrift</p><lb/><p><hirendition="#c"><foreignxml:lang="gre"><gapreason="fm"unit="words"/></foreign></hi></p><lb/><p>F. v. Pulszky sagt nun zwar von dem Camee: „Entweder<lb/>
ist der Stein ganz falsch oder der Name des Künstlers hin-<lb/>
länglich begründet. Ich habe nicht den geringsten Zweifel<lb/>
über die Echtheit des Steins, doch würde ich ihn gern der<lb/>
Untersuchung jedes Hyperkritikers unterwerfen‟; und hin-<lb/>
sichtlich des Sards beruft er sich auf das Zeugniss eines an<lb/>
römischen Anschauungen erfahrenen Kunstfreundes (Braun’s),<lb/>
welcher an der Echtheit der Gemme sowohl, als der Inschrift<lb/>
keinen Zweifel gehabt habe. Aber, wenn sieben unedirte<lb/>
Steine mit Künstlerinschriften in einer und derselben Samm-<lb/>
lung (s. S. 433) Verdacht erregen müssen, so wird dieser in<lb/>
Betreff des Camee durch den fragmentirten Zustand, in Be-<lb/>
treff des Sards durch die in neuerer Zeit mehrfach wieder-<lb/>
holte Darstellung (vgl. Köhler S. 159) verstärkt. Demnach<lb/>
liegt es in diesem Falle nicht dem Zweifler ob, die Unecht-<lb/>
heit, sondern dem Vertheidiger, die Echtheit nachzuweisen.</p><lb/><p>Noch mag erwähnt werden, dass auf einem Stoschischen<lb/>
Schwefelabdruck bei Raspe 1440 sich neben einem Serapis-<lb/>
kopf die Inschrift <foreignxml:lang="gre"><gapreason="fm"unit="words"/></foreign> findet. Die grossen derben Buch-<lb/>
staben des nachlässig gearbeiteten, wenn auch wahrschein-<lb/>
lich antiken Werkes sollen jedoch an einen Steinschneider-<lb/>
namen gar nicht zu denken erlauben; vgl. Stephani Angebl.<lb/>
Steinschneider S. 227.</p><lb/><p><hirendition="#g">Ammonios</hi>.</p><lb/><p>Carneol, jetzt in der Beverley’schen Sammlung; Kopf eines<lb/>
lachenden Satyrs, von vorn gesehen, daneben <foreignxml:lang="gre"><gapreason="fm"unit="words"/></foreign>:<lb/>
Raspe 4510, pl. 39; Cades II, A, 100. Sofern die Inschrift<lb/>
echt wäre, stände der Annahme eines Künstlernamens nichts<lb/>
entgegen. Aber die Buchstaben erscheinen etwas schwer<lb/>
im Verhältnisse zum Bilde, und dieses selbst ist im Aus-<lb/>
drucke, so wie in der Behandlung des Haares nicht frei von<lb/>
modernen Anflügen, so dass eine nochmalige Untersuchung<lb/>
des Steines die Annahme Stephani’s (Angebl. Steinschn. S. 246)<lb/>
über den modernen Ursprung desselben wahrscheinlich be-<lb/>
stätigen wird. — Wohl noch mehr bedarf der Prüfung ein<lb/>
Carneol mit einem Medusenkopfe in der Roger’schen Samm-<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[544/0561]
durch Feuer getrübter Sarder, darstellend einen Löwen in
kühner Verkürzung mit der Inschrift
_
F. v. Pulszky sagt nun zwar von dem Camee: „Entweder
ist der Stein ganz falsch oder der Name des Künstlers hin-
länglich begründet. Ich habe nicht den geringsten Zweifel
über die Echtheit des Steins, doch würde ich ihn gern der
Untersuchung jedes Hyperkritikers unterwerfen‟; und hin-
sichtlich des Sards beruft er sich auf das Zeugniss eines an
römischen Anschauungen erfahrenen Kunstfreundes (Braun’s),
welcher an der Echtheit der Gemme sowohl, als der Inschrift
keinen Zweifel gehabt habe. Aber, wenn sieben unedirte
Steine mit Künstlerinschriften in einer und derselben Samm-
lung (s. S. 433) Verdacht erregen müssen, so wird dieser in
Betreff des Camee durch den fragmentirten Zustand, in Be-
treff des Sards durch die in neuerer Zeit mehrfach wieder-
holte Darstellung (vgl. Köhler S. 159) verstärkt. Demnach
liegt es in diesem Falle nicht dem Zweifler ob, die Unecht-
heit, sondern dem Vertheidiger, die Echtheit nachzuweisen.
Noch mag erwähnt werden, dass auf einem Stoschischen
Schwefelabdruck bei Raspe 1440 sich neben einem Serapis-
kopf die Inschrift _ findet. Die grossen derben Buch-
staben des nachlässig gearbeiteten, wenn auch wahrschein-
lich antiken Werkes sollen jedoch an einen Steinschneider-
namen gar nicht zu denken erlauben; vgl. Stephani Angebl.
Steinschneider S. 227.
Ammonios.
Carneol, jetzt in der Beverley’schen Sammlung; Kopf eines
lachenden Satyrs, von vorn gesehen, daneben _ :
Raspe 4510, pl. 39; Cades II, A, 100. Sofern die Inschrift
echt wäre, stände der Annahme eines Künstlernamens nichts
entgegen. Aber die Buchstaben erscheinen etwas schwer
im Verhältnisse zum Bilde, und dieses selbst ist im Aus-
drucke, so wie in der Behandlung des Haares nicht frei von
modernen Anflügen, so dass eine nochmalige Untersuchung
des Steines die Annahme Stephani’s (Angebl. Steinschn. S. 246)
über den modernen Ursprung desselben wahrscheinlich be-
stätigen wird. — Wohl noch mehr bedarf der Prüfung ein
Carneol mit einem Medusenkopfe in der Roger’schen Samm-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 544. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/561>, abgerufen am 28.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.