machen einen weit bestimmteren Anspruch, unmittelbar und für sich als selbständige Kunstwerke zu gelten, während an dem zweiten die Darstellung sehr häufig eine symbolische Bedeutung nach Art der Wappen haben kann. Dass der Name des Besitzers auf einem Camee erhaben geschnitten sei, ist daher wenig wahrscheinlich; und es wird daher niemand darauf verfallen, z. B. den Namen des Athenion in den zwei bekannten Beispielen auch im Nominativ für etwas anderes als den Künstlernamen zu erklären. Anders scheint es sich bei den vertieft geschnittenen Steinen zu verhalten. Unter den sicheren Künstlerinschriften findet sich ein einziges Bei- spiel im Nominativ, [fremdsprachliches Material - fehlt]; aber die horizontal vor das Brustbild einer Bacchantin gestellte Inschrift endigt am Rande, und da wir es hier mit einem antiken Glasflusse zu thun ha- ben, so ist es wenigstens als möglich zuzugeben, dass das Feld am Original etwas breiter gewesen und die Genitiv- endung nur im Abdrucke weggefallen sei, wie es offenbar mit der Endung OY am Namen des Dioskurides in der In- schrift des Herophilos der Fall gewesen ist. Als echt habe ich im zweiten Abschnitte des Catalogs unter anderen die Namen [fremdsprachliches Material - fehlt] gelten lassen, zugleich aber andere Zweifel geäussert, welche gegen ihre Bedeutung als Künstlernamen sprechen. Ob endlich einfache römische Vornamen, wie [fremdsprachliches Material - fehlt], auf Künstler bezogen wer- den dürfen, ist eine schwierige, noch keineswegs entschiedene Frage, ganz abgesehen von anderweitigen Bedenken gegen die hier in Betracht kommenden Fälle. Hiernach wird es gerechtfertigt sein, wenn es zunächst als zweifelhaft hin- gestellt wird, ob ein Name im Nominativ auf vertieft geschnit- tenen Steinen für einen Künstlernamen gelten darf.
Die Inschriften, welche die Namen sonst bekannter Künst- ler abgekürzt zeigen, sind fast ohne Ausnahme auch aus anderen Gründen verdächtig; und da unter den übrigen an- tiken Steinen mit abgekürzter Namensinschrift keiner ist, wel- cher durch Vorzüglichkeit oder sonst die Beziehung auf einen Künstler nothwendig machte oder auch nur genügend recht- fertigte, so werden für jetzt alle abgekürzten Namen von der Liste der Künstler gänzlich ausgeschlossen werden müssen.
In Betreff der Grösse und Stellung der Inschrift dür- fen wir davon ausgehen, dass eine gewisse Anspruchslosig-
machen einen weit bestimmteren Anspruch, unmittelbar und für sich als selbständige Kunstwerke zu gelten, während an dem zweiten die Darstellung sehr häufig eine symbolische Bedeutung nach Art der Wappen haben kann. Dass der Name des Besitzers auf einem Camee erhaben geschnitten sei, ist daher wenig wahrscheinlich; und es wird daher niemand darauf verfallen, z. B. den Namen des Athenion in den zwei bekannten Beispielen auch im Nominativ für etwas anderes als den Künstlernamen zu erklären. Anders scheint es sich bei den vertieft geschnittenen Steinen zu verhalten. Unter den sicheren Künstlerinschriften findet sich ein einziges Bei- spiel im Nominativ, [fremdsprachliches Material – fehlt]; aber die horizontal vor das Brustbild einer Bacchantin gestellte Inschrift endigt am Rande, und da wir es hier mit einem antiken Glasflusse zu thun ha- ben, so ist es wenigstens als möglich zuzugeben, dass das Feld am Original etwas breiter gewesen und die Genitiv- endung nur im Abdrucke weggefallen sei, wie es offenbar mit der Endung OY am Namen des Dioskurides in der In- schrift des Herophilos der Fall gewesen ist. Als echt habe ich im zweiten Abschnitte des Catalogs unter anderen die Namen [fremdsprachliches Material – fehlt] gelten lassen, zugleich aber andere Zweifel geäussert, welche gegen ihre Bedeutung als Künstlernamen sprechen. Ob endlich einfache römische Vornamen, wie [fremdsprachliches Material – fehlt], auf Künstler bezogen wer- den dürfen, ist eine schwierige, noch keineswegs entschiedene Frage, ganz abgesehen von anderweitigen Bedenken gegen die hier in Betracht kommenden Fälle. Hiernach wird es gerechtfertigt sein, wenn es zunächst als zweifelhaft hin- gestellt wird, ob ein Name im Nominativ auf vertieft geschnit- tenen Steinen für einen Künstlernamen gelten darf.
Die Inschriften, welche die Namen sonst bekannter Künst- ler abgekürzt zeigen, sind fast ohne Ausnahme auch aus anderen Gründen verdächtig; und da unter den übrigen an- tiken Steinen mit abgekürzter Namensinschrift keiner ist, wel- cher durch Vorzüglichkeit oder sonst die Beziehung auf einen Künstler nothwendig machte oder auch nur genügend recht- fertigte, so werden für jetzt alle abgekürzten Namen von der Liste der Künstler gänzlich ausgeschlossen werden müssen.
In Betreff der Grösse und Stellung der Inschrift dür- fen wir davon ausgehen, dass eine gewisse Anspruchslosig-
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machen einen weit bestimmteren Anspruch, unmittelbar und
für sich als selbständige Kunstwerke zu gelten, während
an dem zweiten die Darstellung sehr häufig eine symbolische
Bedeutung nach Art der Wappen haben kann. Dass der
Name des Besitzers auf einem Camee erhaben geschnitten sei,
ist daher wenig wahrscheinlich; und es wird daher niemand
darauf verfallen, z. B. den Namen des Athenion in den zwei
bekannten Beispielen auch im Nominativ für etwas anderes
als den Künstlernamen zu erklären. Anders scheint es sich
bei den vertieft geschnittenen Steinen zu verhalten. Unter
den sicheren Künstlerinschriften findet sich ein einziges Bei-
spiel im Nominativ, _ ; aber die horizontal vor das
Brustbild einer Bacchantin gestellte Inschrift endigt am Rande,
und da wir es hier mit einem antiken Glasflusse zu thun ha-
ben, so ist es wenigstens als möglich zuzugeben, dass das
Feld am Original etwas breiter gewesen und die Genitiv-
endung nur im Abdrucke weggefallen sei, wie es offenbar
mit der Endung OY am Namen des Dioskurides in der In-
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die hier in Betracht kommenden Fälle. Hiernach wird es
gerechtfertigt sein, wenn es zunächst als zweifelhaft hin-
gestellt wird, ob ein Name im Nominativ auf vertieft geschnit-
tenen Steinen für einen Künstlernamen gelten darf.
Die Inschriften, welche die Namen sonst bekannter Künst-
ler abgekürzt zeigen, sind fast ohne Ausnahme auch aus
anderen Gründen verdächtig; und da unter den übrigen an-
tiken Steinen mit abgekürzter Namensinschrift keiner ist, wel-
cher durch Vorzüglichkeit oder sonst die Beziehung auf einen
Künstler nothwendig machte oder auch nur genügend recht-
fertigte, so werden für jetzt alle abgekürzten Namen von der
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/464>, abgerufen am 24.11.2024.
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