caelatores, aurifices in lateinischen Inschriften von Stephani (S. 257) mit Recht abgewiesen wird.
Ferner wird die Annahme eines Künstlernamens unter- stützt durch die Wiederkehr desselben Namens auf mehreren Gemmen. Die Beschränkung Stephani's (S. 258): sofern "auch der Styl der dargestellten Gegenstände und der Buch- staben auf diesen verschiedenen Steinen so ähnlich ist, dass sie von derselben Hand herrühren können," wird indessen für jetzt nicht zu scharf betont werden dürfen, indem es an sich wenigstens als möglich zugegeben werden muss, dass schon im Alterthum Werke berühmter Steinschneider nebst ihrem Namen copirt oder gar in betrügerischer Absicht gefälscht werden konnten. Ob es wirklich der Fall gewesen, wird sich allerdings erst dann feststellen lassen, wenn eine grössere Reihe als wirklich alt nachgewiesener Gemmen zur Verglei- chung vorliegt.
Die bisher angegebenen Merkmale gewähren indessen bei einer Masse von zweifelhaften Fällen noch keine Entschei- dung und Stephani hat es deshalb nicht unterlassen, auch auf die Abfassung, Stellung und Grösse der Inschriften hin- zuweisen. Soll aber hier dem subjectiven Gefühl nicht ein zu grosser Spielraum gelassen werden, so muss gerade hier der Versuch einer schärferen Formulirung bestimmter Regeln gemacht werden, selbst auf die Gefahr hin, dass dem Zweifel dabei ein zu weites Feld eröffnet wird.
Wir ziehen zuerst die sprachliche Abfassung der Inschriften in Betracht. Es braucht kaum bemerkt zu wer- den, dass das sicherste Kennzeichen eines Künstlernamens in der Hinzufügung des die künstlerische Thätigkeit bezeich- nenden Verbums liegt; wobei nur noch darauf hingewiesen werden mag, dass sich bis jetzt auf Gemmen nur das Imper- fectum [fremdsprachliches Material - fehlt] gefunden hat. Dass aber auch ein Name im Genitiv den Künstler bezeichnen könne, ist nicht nur all- gemein angenommen, sondern wird durch das Beispiel des Dioskurides bestimmt bewiesen; aber ebenso bestimmt wird durch das vereinzelte Vorkommen von [fremdsprachliches Material - fehlt] bewiesen, dass der Genitiv den Künstler nicht bezeichnen muss. In Betreff des Nominativs dagegen ist zunächst ein noch öfter zu betonender Unterschied zwischen erhaben und vertieft ge- schnittenen Inschriften geltend zu machen. Die ersteren
caelatores, aurifices in lateinischen Inschriften von Stephani (S. 257) mit Recht abgewiesen wird.
Ferner wird die Annahme eines Künstlernamens unter- stützt durch die Wiederkehr desselben Namens auf mehreren Gemmen. Die Beschränkung Stephani’s (S. 258): sofern „auch der Styl der dargestellten Gegenstände und der Buch- staben auf diesen verschiedenen Steinen so ähnlich ist, dass sie von derselben Hand herrühren können,‟ wird indessen für jetzt nicht zu scharf betont werden dürfen, indem es an sich wenigstens als möglich zugegeben werden muss, dass schon im Alterthum Werke berühmter Steinschneider nebst ihrem Namen copirt oder gar in betrügerischer Absicht gefälscht werden konnten. Ob es wirklich der Fall gewesen, wird sich allerdings erst dann feststellen lassen, wenn eine grössere Reihe als wirklich alt nachgewiesener Gemmen zur Verglei- chung vorliegt.
Die bisher angegebenen Merkmale gewähren indessen bei einer Masse von zweifelhaften Fällen noch keine Entschei- dung und Stephani hat es deshalb nicht unterlassen, auch auf die Abfassung, Stellung und Grösse der Inschriften hin- zuweisen. Soll aber hier dem subjectiven Gefühl nicht ein zu grosser Spielraum gelassen werden, so muss gerade hier der Versuch einer schärferen Formulirung bestimmter Regeln gemacht werden, selbst auf die Gefahr hin, dass dem Zweifel dabei ein zu weites Feld eröffnet wird.
Wir ziehen zuerst die sprachliche Abfassung der Inschriften in Betracht. Es braucht kaum bemerkt zu wer- den, dass das sicherste Kennzeichen eines Künstlernamens in der Hinzufügung des die künstlerische Thätigkeit bezeich- nenden Verbums liegt; wobei nur noch darauf hingewiesen werden mag, dass sich bis jetzt auf Gemmen nur das Imper- fectum [fremdsprachliches Material – fehlt] gefunden hat. Dass aber auch ein Name im Genitiv den Künstler bezeichnen könne, ist nicht nur all- gemein angenommen, sondern wird durch das Beispiel des Dioskurides bestimmt bewiesen; aber ebenso bestimmt wird durch das vereinzelte Vorkommen von [fremdsprachliches Material – fehlt] bewiesen, dass der Genitiv den Künstler nicht bezeichnen muss. In Betreff des Nominativs dagegen ist zunächst ein noch öfter zu betonender Unterschied zwischen erhaben und vertieft ge- schnittenen Inschriften geltend zu machen. Die ersteren
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caelatores, aurifices in lateinischen Inschriften von Stephani
(S. 257) mit Recht abgewiesen wird.
Ferner wird die Annahme eines Künstlernamens unter-
stützt durch die Wiederkehr desselben Namens auf mehreren
Gemmen. Die Beschränkung Stephani’s (S. 258): sofern
„auch der Styl der dargestellten Gegenstände und der Buch-
staben auf diesen verschiedenen Steinen so ähnlich ist, dass
sie von derselben Hand herrühren können,‟ wird indessen für
jetzt nicht zu scharf betont werden dürfen, indem es an sich
wenigstens als möglich zugegeben werden muss, dass schon
im Alterthum Werke berühmter Steinschneider nebst ihrem
Namen copirt oder gar in betrügerischer Absicht gefälscht
werden konnten. Ob es wirklich der Fall gewesen, wird sich
allerdings erst dann feststellen lassen, wenn eine grössere
Reihe als wirklich alt nachgewiesener Gemmen zur Verglei-
chung vorliegt.
Die bisher angegebenen Merkmale gewähren indessen
bei einer Masse von zweifelhaften Fällen noch keine Entschei-
dung und Stephani hat es deshalb nicht unterlassen, auch
auf die Abfassung, Stellung und Grösse der Inschriften hin-
zuweisen. Soll aber hier dem subjectiven Gefühl nicht ein
zu grosser Spielraum gelassen werden, so muss gerade hier
der Versuch einer schärferen Formulirung bestimmter Regeln
gemacht werden, selbst auf die Gefahr hin, dass dem Zweifel
dabei ein zu weites Feld eröffnet wird.
Wir ziehen zuerst die sprachliche Abfassung der
Inschriften in Betracht. Es braucht kaum bemerkt zu wer-
den, dass das sicherste Kennzeichen eines Künstlernamens
in der Hinzufügung des die künstlerische Thätigkeit bezeich-
nenden Verbums liegt; wobei nur noch darauf hingewiesen
werden mag, dass sich bis jetzt auf Gemmen nur das Imper-
fectum _ gefunden hat. Dass aber auch ein Name im
Genitiv den Künstler bezeichnen könne, ist nicht nur all-
gemein angenommen, sondern wird durch das Beispiel des
Dioskurides bestimmt bewiesen; aber ebenso bestimmt
wird durch das vereinzelte Vorkommen von _ bewiesen,
dass der Genitiv den Künstler nicht bezeichnen muss. In
Betreff des Nominativs dagegen ist zunächst ein noch öfter
zu betonender Unterschied zwischen erhaben und vertieft ge-
schnittenen Inschriften geltend zu machen. Die ersteren
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 446. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/463>, abgerufen am 24.11.2024.
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