gegen anheischig, den König von Schweden zu nöthi- gen, die Türkischen Länder zu verlassen. Nachdem die Sachen so weit waren zu Stande gebracht worden, wurde ich nach Petersburg abgeschickt, wo ich den 13ten anlangte; allein unsere Truppen hatten, ehe ich noch daselbst ankam, Pohlen bereits verlassen. Dieser Friede, der auf 25 Jahre war gemacht wor- den, wurde hernach von dem Czar genehm gehalten, und als sich der König von Schweden weigerte, in des Großherrn Verlangen zu willigen, und die Türki- schen Länder zu verlassen, so erhielten der Chan und der Bassa Befehl, ihn dazu zu zwingen. Dieses veranlaßte denn das berühmte Gefecht bey Bender, wovon die Umstände so bekannt sind, daß ich es für unnöthig halte, sie zu wiederholen.
Drittes
gegen anheiſchig, den Koͤnig von Schweden zu noͤthi- gen, die Tuͤrkiſchen Laͤnder zu verlaſſen. Nachdem die Sachen ſo weit waren zu Stande gebracht worden, wurde ich nach Petersburg abgeſchickt, wo ich den 13ten anlangte; allein unſere Truppen hatten, ehe ich noch daſelbſt ankam, Pohlen bereits verlaſſen. Dieſer Friede, der auf 25 Jahre war gemacht wor- den, wurde hernach von dem Czar genehm gehalten, und als ſich der Koͤnig von Schweden weigerte, in des Großherrn Verlangen zu willigen, und die Tuͤrki- ſchen Laͤnder zu verlaſſen, ſo erhielten der Chan und der Baſſa Befehl, ihn dazu zu zwingen. Dieſes veranlaßte denn das beruͤhmte Gefecht bey Bender, wovon die Umſtaͤnde ſo bekannt ſind, daß ich es fuͤr unnoͤthig halte, ſie zu wiederholen.
Drittes
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0088"n="78"/>
gegen anheiſchig, den Koͤnig von Schweden zu noͤthi-<lb/>
gen, die Tuͤrkiſchen Laͤnder zu verlaſſen. Nachdem<lb/>
die Sachen ſo weit waren zu Stande gebracht worden,<lb/>
wurde ich nach Petersburg abgeſchickt, wo ich den<lb/>
13ten anlangte; allein unſere Truppen hatten, ehe<lb/>
ich noch daſelbſt ankam, Pohlen bereits verlaſſen.<lb/>
Dieſer Friede, der auf 25 Jahre war gemacht wor-<lb/>
den, wurde hernach von dem Czar genehm gehalten,<lb/>
und als ſich der Koͤnig von Schweden weigerte, in<lb/>
des Großherrn Verlangen zu willigen, und die Tuͤrki-<lb/>ſchen Laͤnder zu verlaſſen, ſo erhielten der Chan und<lb/>
der Baſſa Befehl, ihn dazu zu zwingen. Dieſes<lb/>
veranlaßte denn das beruͤhmte Gefecht bey Bender,<lb/>
wovon die Umſtaͤnde ſo bekannt ſind, daß ich es fuͤr<lb/>
unnoͤthig halte, ſie zu wiederholen.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">Drittes</hi></fw><lb/></body></text></TEI>
[78/0088]
gegen anheiſchig, den Koͤnig von Schweden zu noͤthi-
gen, die Tuͤrkiſchen Laͤnder zu verlaſſen. Nachdem
die Sachen ſo weit waren zu Stande gebracht worden,
wurde ich nach Petersburg abgeſchickt, wo ich den
13ten anlangte; allein unſere Truppen hatten, ehe
ich noch daſelbſt ankam, Pohlen bereits verlaſſen.
Dieſer Friede, der auf 25 Jahre war gemacht wor-
den, wurde hernach von dem Czar genehm gehalten,
und als ſich der Koͤnig von Schweden weigerte, in
des Großherrn Verlangen zu willigen, und die Tuͤrki-
ſchen Laͤnder zu verlaſſen, ſo erhielten der Chan und
der Baſſa Befehl, ihn dazu zu zwingen. Dieſes
veranlaßte denn das beruͤhmte Gefecht bey Bender,
wovon die Umſtaͤnde ſo bekannt ſind, daß ich es fuͤr
unnoͤthig halte, ſie zu wiederholen.
Drittes
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruce_reisen_1784/88>, abgerufen am 01.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.