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Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784.

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der beschuldigten Verbrechen schuldig sey, er ihm auf
sein Kaiserliches Wort vergeben wolle. Hierauf ge-
stand der Fürst, daß er aller wider ihn angebrachten
Verbrechen schuldig sey, und übergab dieses Bekennt-
niß schriftlich mit seinem Nahmen unterzeichnet.
Der Senat erhielt nunmehr Befehl, sich den folgen-
den Tag zu versammeln; des Fürsten Gagarins Be-
kenntniß ward vorgeleget und vor dem Senate verle-
sen, worauf der Czar sagte, daß er dem Fürsten,
weil er dieses Geständniß gethan, völlig vergeben ha-
be; und daß er sie in der Absicht zusammen kommen
lassen, ihnen zu zeigen, daß er mehr zur Gelindigkeit
als zur Strenge geneigt sey, weil er dadurch diejeni-
gen, die bisher in ihrer Pflicht nachläßig gewesen, zu
bessern glaube. Nachdem der Fürst hierauf aus der
Festung vor den Senat war gebracht, und ihm sein
schriftliches und von ihm selbst unterschriebenes Be-
kenntniß öffentlich vorgelesen, und er gefraget worden,
ob er eben dieses vor dem Senate eingestehe, so sagte
er, daß er in Ansehung des ihn beschuldigten Ver-
brechens unschuldig sey; allein der Czar habe ihn er-
schreckt und gezwungen, sein Geständniß wider seinen
Willen schriftlich aufzusetzen und zu unterschreiben.
Diese Erklärung setzte den Czar in solches Erstaunen,
daß er einige Augenblicke stille schwieg, und alle Se-
natores waren fast außer sich. Endlich sagte der
Czar, obgleich der Fürst ihn so offenbar einer Un-
wahrheit beschuldige, und so sehr auf seiner Unschuld
bestehe, so solle ihm doch die Vertheidigung seines Le-
bens erlaubt seyn. Hierauf befahl er, daß die Zeu-
gen wider ihn erscheinen sollten, an deren Spitze sein
eigener Secretair war, welcher unleugbare Thatsachen

wider
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der beſchuldigten Verbrechen ſchuldig ſey, er ihm auf
ſein Kaiſerliches Wort vergeben wolle. Hierauf ge-
ſtand der Fuͤrſt, daß er aller wider ihn angebrachten
Verbrechen ſchuldig ſey, und uͤbergab dieſes Bekennt-
niß ſchriftlich mit ſeinem Nahmen unterzeichnet.
Der Senat erhielt nunmehr Befehl, ſich den folgen-
den Tag zu verſammeln; des Fuͤrſten Gagarins Be-
kenntniß ward vorgeleget und vor dem Senate verle-
ſen, worauf der Czar ſagte, daß er dem Fuͤrſten,
weil er dieſes Geſtaͤndniß gethan, voͤllig vergeben ha-
be; und daß er ſie in der Abſicht zuſammen kommen
laſſen, ihnen zu zeigen, daß er mehr zur Gelindigkeit
als zur Strenge geneigt ſey, weil er dadurch diejeni-
gen, die bisher in ihrer Pflicht nachlaͤßig geweſen, zu
beſſern glaube. Nachdem der Fuͤrſt hierauf aus der
Feſtung vor den Senat war gebracht, und ihm ſein
ſchriftliches und von ihm ſelbſt unterſchriebenes Be-
kenntniß oͤffentlich vorgeleſen, und er gefraget worden,
ob er eben dieſes vor dem Senate eingeſtehe, ſo ſagte
er, daß er in Anſehung des ihn beſchuldigten Ver-
brechens unſchuldig ſey; allein der Czar habe ihn er-
ſchreckt und gezwungen, ſein Geſtaͤndniß wider ſeinen
Willen ſchriftlich aufzuſetzen und zu unterſchreiben.
Dieſe Erklaͤrung ſetzte den Czar in ſolches Erſtaunen,
daß er einige Augenblicke ſtille ſchwieg, und alle Se-
natores waren faſt außer ſich. Endlich ſagte der
Czar, obgleich der Fuͤrſt ihn ſo offenbar einer Un-
wahrheit beſchuldige, und ſo ſehr auf ſeiner Unſchuld
beſtehe, ſo ſolle ihm doch die Vertheidigung ſeines Le-
bens erlaubt ſeyn. Hierauf befahl er, daß die Zeu-
gen wider ihn erſcheinen ſollten, an deren Spitze ſein
eigener Secretair war, welcher unleugbare Thatſachen

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[227/0237] der beſchuldigten Verbrechen ſchuldig ſey, er ihm auf ſein Kaiſerliches Wort vergeben wolle. Hierauf ge- ſtand der Fuͤrſt, daß er aller wider ihn angebrachten Verbrechen ſchuldig ſey, und uͤbergab dieſes Bekennt- niß ſchriftlich mit ſeinem Nahmen unterzeichnet. Der Senat erhielt nunmehr Befehl, ſich den folgen- den Tag zu verſammeln; des Fuͤrſten Gagarins Be- kenntniß ward vorgeleget und vor dem Senate verle- ſen, worauf der Czar ſagte, daß er dem Fuͤrſten, weil er dieſes Geſtaͤndniß gethan, voͤllig vergeben ha- be; und daß er ſie in der Abſicht zuſammen kommen laſſen, ihnen zu zeigen, daß er mehr zur Gelindigkeit als zur Strenge geneigt ſey, weil er dadurch diejeni- gen, die bisher in ihrer Pflicht nachlaͤßig geweſen, zu beſſern glaube. Nachdem der Fuͤrſt hierauf aus der Feſtung vor den Senat war gebracht, und ihm ſein ſchriftliches und von ihm ſelbſt unterſchriebenes Be- kenntniß oͤffentlich vorgeleſen, und er gefraget worden, ob er eben dieſes vor dem Senate eingeſtehe, ſo ſagte er, daß er in Anſehung des ihn beſchuldigten Ver- brechens unſchuldig ſey; allein der Czar habe ihn er- ſchreckt und gezwungen, ſein Geſtaͤndniß wider ſeinen Willen ſchriftlich aufzuſetzen und zu unterſchreiben. Dieſe Erklaͤrung ſetzte den Czar in ſolches Erſtaunen, daß er einige Augenblicke ſtille ſchwieg, und alle Se- natores waren faſt außer ſich. Endlich ſagte der Czar, obgleich der Fuͤrſt ihn ſo offenbar einer Un- wahrheit beſchuldige, und ſo ſehr auf ſeiner Unſchuld beſtehe, ſo ſolle ihm doch die Vertheidigung ſeines Le- bens erlaubt ſeyn. Hierauf befahl er, daß die Zeu- gen wider ihn erſcheinen ſollten, an deren Spitze ſein eigener Secretair war, welcher unleugbare Thatſachen wider P 2

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Zitationshilfe: Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruce_reisen_1784/237>, abgerufen am 24.11.2024.