"Und stirbt er mindrer Strafe schuldig, als wenn er später stürb'. Es ist," Wie man an einem andern Ort bey dem Ambrosius noch liest, "Denjenigen ihr Leben dann zu ihrem Besten wegge- rissen, "Ob sie es gleich sehr ungern lassen, und wider Willen sterben müssen, "Die mit der Sünd' in Bündniß stehn, "Damit sie nicht noch mehr begehn. Sogar, daß, wie Bernhardus spricht, "solch einer un- glückselgen Seele "Man billig Glück zu wünschen hab', indem es gut, daß ihre Sünde, "Der ihr Will' keine Maaße setzt, die Maaß in einem Zwange finde. "Es nützet dem, der hier im Leben beständig an der Seele stirbt, "Daß er um desto zeitiger dem Körper nach allhier ver- dirbt. Hiemit stimmt auch Chrysostomus recht überzeugend über- ein: "Man muß beym Sterben eines Frommen mit Recht und billig fröhlich seyn, "Noch mehr bey eines Bösen Tod. Denn jener wird nun nicht behindert, "Den Lohn der Werke zu empfangen. Doch dieser hat der Laster Zahl "Und mit derselben seine Quaal "Durch seinen frühern Tod vermindert."
Jch
Anleitung
„Und ſtirbt er mindrer Strafe ſchuldig, als wenn er ſpaͤter ſtuͤrb’. Es iſt,“ Wie man an einem andern Ort bey dem Ambroſius noch lieſt, „Denjenigen ihr Leben dann zu ihrem Beſten wegge- riſſen, „Ob ſie es gleich ſehr ungern laſſen, und wider Willen ſterben muͤſſen, „Die mit der Suͤnd’ in Buͤndniß ſtehn, „Damit ſie nicht noch mehr begehn. Sogar, daß, wie Bernhardus ſpricht, „ſolch einer un- gluͤckſelgen Seele „Man billig Gluͤck zu wuͤnſchen hab’, indem es gut, daß ihre Suͤnde, „Der ihr Will’ keine Maaße ſetzt, die Maaß in einem Zwange finde. „Es nuͤtzet dem, der hier im Leben beſtaͤndig an der Seele ſtirbt, „Daß er um deſto zeitiger dem Koͤrper nach allhier ver- dirbt. Hiemit ſtimmt auch Chryſoſtomus recht uͤberzeugend uͤber- ein: „Man muß beym Sterben eines Frommen mit Recht und billig froͤhlich ſeyn, „Noch mehr bey eines Boͤſen Tod. Denn jener wird nun nicht behindert, „Den Lohn der Werke zu empfangen. Doch dieſer hat der Laſter Zahl „Und mit derſelben ſeine Quaal „Durch ſeinen fruͤhern Tod vermindert.“
Jch
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><lg><l><pbfacs="#f0636"n="616"/><fwplace="top"type="header">Anleitung</fw><lb/>„Und ſtirbt er mindrer Strafe ſchuldig, als wenn er<lb/><hirendition="#et">ſpaͤter ſtuͤrb’. Es iſt,“</hi></l><lb/><l>Wie man an einem andern Ort bey dem Ambroſius noch<lb/><hirendition="#et">lieſt,</hi><lb/>„Denjenigen ihr Leben dann zu ihrem Beſten wegge-<lb/><hirendition="#et">riſſen,</hi></l><lb/><l>„Ob ſie es gleich ſehr ungern laſſen, und wider Willen<lb/><hirendition="#et">ſterben muͤſſen,</hi></l><lb/><l>„Die mit der Suͤnd’ in Buͤndniß ſtehn,<lb/>„Damit ſie nicht noch mehr begehn.</l><lb/><l>Sogar, daß, wie Bernhardus ſpricht, „ſolch einer un-<lb/><hirendition="#et">gluͤckſelgen Seele</hi></l><lb/><l>„Man billig Gluͤck zu wuͤnſchen hab’, indem es gut, daß<lb/><hirendition="#et">ihre Suͤnde,</hi></l><lb/><l>„Der ihr Will’ keine Maaße ſetzt, die Maaß in einem<lb/><hirendition="#et">Zwange finde.</hi></l><lb/><l>„Es nuͤtzet dem, der hier im Leben beſtaͤndig an der Seele<lb/><hirendition="#et">ſtirbt,</hi></l><lb/><l>„Daß er um deſto zeitiger dem Koͤrper nach allhier ver-<lb/><hirendition="#et">dirbt.</hi></l><lb/><l>Hiemit ſtimmt auch Chryſoſtomus recht uͤberzeugend uͤber-<lb/><hirendition="#et">ein:</hi></l><lb/><l>„Man muß beym Sterben eines Frommen mit Recht und<lb/><hirendition="#et">billig froͤhlich ſeyn,</hi></l><lb/><l>„Noch mehr bey eines Boͤſen Tod. Denn jener wird<lb/><hirendition="#et">nun nicht behindert,</hi></l><lb/><l>„Den Lohn der Werke zu empfangen. Doch dieſer hat<lb/><hirendition="#et">der Laſter Zahl</hi></l><lb/><l>„Und mit derſelben ſeine Quaal<lb/>„Durch ſeinen fruͤhern Tod vermindert.“<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Jch</fw><lb/></l></lg></div></div></div></body></text></TEI>
[616/0636]
Anleitung
„Und ſtirbt er mindrer Strafe ſchuldig, als wenn er
ſpaͤter ſtuͤrb’. Es iſt,“
Wie man an einem andern Ort bey dem Ambroſius noch
lieſt,
„Denjenigen ihr Leben dann zu ihrem Beſten wegge-
riſſen,
„Ob ſie es gleich ſehr ungern laſſen, und wider Willen
ſterben muͤſſen,
„Die mit der Suͤnd’ in Buͤndniß ſtehn,
„Damit ſie nicht noch mehr begehn.
Sogar, daß, wie Bernhardus ſpricht, „ſolch einer un-
gluͤckſelgen Seele
„Man billig Gluͤck zu wuͤnſchen hab’, indem es gut, daß
ihre Suͤnde,
„Der ihr Will’ keine Maaße ſetzt, die Maaß in einem
Zwange finde.
„Es nuͤtzet dem, der hier im Leben beſtaͤndig an der Seele
ſtirbt,
„Daß er um deſto zeitiger dem Koͤrper nach allhier ver-
dirbt.
Hiemit ſtimmt auch Chryſoſtomus recht uͤberzeugend uͤber-
ein:
„Man muß beym Sterben eines Frommen mit Recht und
billig froͤhlich ſeyn,
„Noch mehr bey eines Boͤſen Tod. Denn jener wird
nun nicht behindert,
„Den Lohn der Werke zu empfangen. Doch dieſer hat
der Laſter Zahl
„Und mit derſelben ſeine Quaal
„Durch ſeinen fruͤhern Tod vermindert.“
Jch
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Brockes, Barthold Heinrich: Physikalische und moralische Gedanken über die drey Reiche der Natur. Bd. 9. Hamburg u. a., 1748, S. 616. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brockes_vergnuegen09_1748/636>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.