Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.N. vnd N. vnd wöllen in Gottes Nammen jr Eheliche pflicht vor der Christlichen Kirchen bestätigen lassen / vnd den Segen Göttlichs Worts empfahen. Hierauff das sie den heiligen Stand nit mit vnuerstandt Göttlichs Worts / wie die Vnglaubigen / anfahen / so sollen sie züm ersten auß der heiligen schrifft vernemmen / wie der Ehelich Stand von Gott ist eingesetzt worden. Gott der Herr sprach / es ist nit güt / das der Mensch allein sey / ich wil jm ein gehülffen machen / die vmb jhn 1. Mose 2.sey / da ließ Gott der HERR / ein tieffen Schlaaff fallen Gene. 2.auff den menschen / vnd er entschlieff / vnd name seiner Rippen eine / vnd schloß die stat zü mit fleysch / vnd Gott der Herr erschüff ein Weib auß der Ripp / die er von dem Menschen name / vnnd bracht sie zü jhm / da sprach der Mensch / das ist einmal Beyn von meinen Beynen / vnnd ein Fleysch von meinem Fleysch / man wirdt sie nach dem Mann heyssen / darumb das sie vom Mann genommen ist / darumb wirdt ein Mann sein Vatter vnd Mütter lassen / vnnd an seinem Weib hangen / vnd werden sein zwey ein Leib. Züm andern sollen sie auch hören das heilige Euangelion / wie sie einander verpflicht vnnd verbunden Matt. 19.sein sollen / Matth. 19. Die Phariseer tratten züm Herren Ihesu / versuchten jn vnd sprachen zü jhm / ists auch recht das sich ein Mann scheyde von seinem Weib vmb jrgent einer vrsach willen. Er antwort vnd sprach: Habt jr nicht gelesen / das / der im anfang den Menschen geschaffen hat / der macht das ein Mann vnnd Weib sein solt / vnnd sprach: Darumb wirdt ein Mensch Vatter vnd Mütter lassen / vnd an seinem Weib hangen / vnnd werden zwey ein Leib / Was nün Gott züsammen ge- N. vnd N. vnd wöllen in Gottes Nam̃en jr Eheliche pflicht vor der Christlichen Kirchen bestätigen lassen / vnd den Segen Göttlichs Worts empfahen. Hierauff das sie den heiligen Stand nit mit vnuerstandt Göttlichs Worts / wie die Vnglaubigen / anfahen / so sollen sie züm ersten auß der heiligen schrifft vernemmen / wie der Ehelich Stand von Gott ist eingesetzt worden. Gott der Herr sprach / es ist nit güt / das der Mensch allein sey / ich wil jm ein gehülffen machen / die vmb jhn 1. Mose 2.sey / da ließ Gott der HERR / ein tieffen Schlaaff fallen Gene. 2.auff den menschen / vnd er entschlieff / vnd name seiner Rippen eine / vnd schloß die stat zü mit fleysch / vnd Gott der Herr erschüff ein Weib auß der Ripp / die er von dem Menschen name / vnnd bracht sie zü jhm / da sprach der Mensch / das ist einmal Beyn von meinen Beynen / vnnd ein Fleysch von meinem Fleysch / man wirdt sie nach dem Mann heyssen / darumb das sie vom Mann genom̃en ist / darumb wirdt ein Mañ sein Vatter vnd Mütter lassen / vnnd an seinem Weib hangen / vnd werden sein zwey ein Leib. Züm andern sollen sie auch hören das heilige Euangelion / wie sie einander verpflicht vnnd verbunden Matt. 19.sein sollen / Matth. 19. Die Phariseer tratten züm Herren Ihesu / versuchten jn vnd sprachen zü jhm / ists auch recht das sich ein Mann scheyde von seinem Weib vmb jrgent einer vrsach willen. Er antwort vñ sprach: Habt jr nicht gelesen / das / der im anfang den Menschen geschaffen hat / der macht das ein Mann vnnd Weib sein solt / vnnd sprach: Darumb wirdt ein Mensch Vatter vnd Mütter lassen / vnd an seinem Weib hangen / vnnd werden zwey ein Leib / Was nün Gott züsammen ge- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0092"/> N. vnd N. vnd wöllen in Gottes Nam̃en jr Eheliche pflicht vor der Christlichen Kirchen bestätigen lassen / vnd den Segen Göttlichs Worts empfahen. Hierauff das sie den heiligen Stand nit mit vnuerstandt Göttlichs Worts / wie die Vnglaubigen / anfahen / so sollen sie züm ersten auß der heiligen schrifft vernemmen / wie der Ehelich Stand von Gott ist eingesetzt worden.</p> <p>Gott der Herr sprach / es ist nit güt / das der Mensch allein sey / ich wil jm ein gehülffen machen / die vmb jhn <note place="left">1. 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N. vnd N. vnd wöllen in Gottes Nam̃en jr Eheliche pflicht vor der Christlichen Kirchen bestätigen lassen / vnd den Segen Göttlichs Worts empfahen. Hierauff das sie den heiligen Stand nit mit vnuerstandt Göttlichs Worts / wie die Vnglaubigen / anfahen / so sollen sie züm ersten auß der heiligen schrifft vernemmen / wie der Ehelich Stand von Gott ist eingesetzt worden.
Gott der Herr sprach / es ist nit güt / das der Mensch allein sey / ich wil jm ein gehülffen machen / die vmb jhn sey / da ließ Gott der HERR / ein tieffen Schlaaff fallen auff den menschen / vnd er entschlieff / vnd name seiner Rippen eine / vnd schloß die stat zü mit fleysch / vnd Gott der Herr erschüff ein Weib auß der Ripp / die er von dem Menschen name / vnnd bracht sie zü jhm / da sprach der Mensch / das ist einmal Beyn von meinen Beynen / vnnd ein Fleysch von meinem Fleysch / man wirdt sie nach dem Mann heyssen / darumb das sie vom Mann genom̃en ist / darumb wirdt ein Mañ sein Vatter vnd Mütter lassen / vnnd an seinem Weib hangen / vnd werden sein zwey ein Leib.
1. Mose 2.
Gene. 2. Züm andern sollen sie auch hören das heilige Euangelion / wie sie einander verpflicht vnnd verbunden sein sollen / Matth. 19. Die Phariseer tratten züm Herren Ihesu / versuchten jn vnd sprachen zü jhm / ists auch recht das sich ein Mann scheyde von seinem Weib vmb jrgent einer vrsach willen. Er antwort vñ sprach: Habt jr nicht gelesen / das / der im anfang den Menschen geschaffen hat / der macht das ein Mann vnnd Weib sein solt / vnnd sprach: Darumb wirdt ein Mensch Vatter vnd Mütter lassen / vnd an seinem Weib hangen / vnnd werden zwey ein Leib / Was nün Gott züsammen ge-
Matt. 19.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/92>, abgerufen am 28.07.2024. |