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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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Dieweil dann die Ordnung der Feyertag / gemeyner Kirchen dahin dienstlich / das sie bestimpte zeit wisse / die Predig vnd die außtheilung der heiligen Sacrament zübesuchen / Vnd die gemeynen weltlichen Recht / zü beweisung jhres gehorsamen Diensts gegen Christo dem Sohn Gottes vnnd seiner Kirchen / jhre besondere freyheit den fürnembsten Feyertagen geben. So wöllen wir das hernach benannte tag / zü Feyertag verkündiget / vnd Christlicher gebür nach / gehalten werden.

Alle Sontag. Der Christag. Der nechst Tag darnach. Der Jars tag. Der öberst Epiphania genannt. Der Ostertag sampt dem nechsten darnach. Die Himmelfart Christi. Der Pfingstag sampt volgendem Montag. Die Liechtmeß Purificationis Mariae. Verkündigung Marie / genannt Annunciationis. Aller Aposteln tag. Joannis Baptiste.
Was an Festen vnd Feyertagen soll fürnemlich geprediget. werden.

Wir wöllen auch / das gleich wie in solchen Tagen ein Ordnung gehalten / also auch die Kirchendiener in

Dieweil dann die Ordnung der Feyertag / gemeyner Kirchen dahin dienstlich / das sie bestimpte zeit wisse / die Predig vnd die außtheilung der heiligen Sacrament zübesuchen / Vñ die gemeynen weltlichen Recht / zü beweisung jhres gehorsamen Diensts gegen Christo dem Sohn Gottes vnnd seiner Kirchen / jhre besondere freyheit den fürnembsten Feyertagen geben. So wöllen wir das hernach benañte tag / zü Feyertag verkündiget / vnd Christlicher gebür nach / gehalten werden.

Alle Sontag. Der Christag. Der nechst Tag darnach. Der Jars tag. Der öberst Epiphania genannt. Der Ostertag sampt dem nechsten darnach. Die Himmelfart Christi. Der Pfingstag sampt volgendem Montag. Die Liechtmeß Purificationis Mariae. Verkündigung Marie / genannt Annunciationis. Aller Aposteln tag. Joannis Baptiste.
Was an Festen vnd Feyertagen soll fürnemlich geprediget. werden.

Wir wöllen auch / das gleich wie in solchen Tagen ein Ordnung gehalten / also auch die Kirchendiener in

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[0084] Dieweil dann die Ordnung der Feyertag / gemeyner Kirchen dahin dienstlich / das sie bestimpte zeit wisse / die Predig vnd die außtheilung der heiligen Sacrament zübesuchen / Vñ die gemeynen weltlichen Recht / zü beweisung jhres gehorsamen Diensts gegen Christo dem Sohn Gottes vnnd seiner Kirchen / jhre besondere freyheit den fürnembsten Feyertagen geben. So wöllen wir das hernach benañte tag / zü Feyertag verkündiget / vnd Christlicher gebür nach / gehalten werden. Alle Sontag. Der Christag. Der nechst Tag darnach. Der Jars tag. Der öberst Epiphania genannt. Der Ostertag sampt dem nechsten darnach. Die Himmelfart Christi. Der Pfingstag sampt volgendem Montag. Die Liechtmeß Purificationis Mariae. Verkündigung Marie / genannt Annunciationis. Aller Aposteln tag. Joannis Baptiste. Was an Festen vnd Feyertagen soll fürnemlich geprediget. werden. Wir wöllen auch / das gleich wie in solchen Tagen ein Ordnung gehalten / also auch die Kirchendiener in

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/84>, abgerufen am 24.11.2024.