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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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was grosser vnd vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jm von Gott im heiligen Tauffgeschenckt vnd vbergeben seind / vnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes / selbs gern bekenne vnd verjehe: sage ab dem Teuffel vnd der Welt mit allen jren Wercken vnd lüsten: ergebe vnd stelle sich dar dem Herrn / vnd seiner heiligen Kirchen / inn gantzem gehorsam seins heiligen Euangelions: bleibe vnd lebe in vnserm HErrn Christo biß an das ende: bring als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reb / die an dem Rebstock Christo gesundt bleibt / vil frucht zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen.

Hierauff lassend vns also betten.

ALlmechtiger Gott vnd Vatter vnsers lieben Herren Ihesu Christi / der du diß Kindt durchs Wasser vnd heiligen Geist anderwerts geboren / vnd jm alle seine Sünd vergeben hast / stercke es nün mit deiner gnaden / mehre inn jhm deinen heiligen Geist / das es an leib vnd seel seligklich auffwachse / vnd in dem neuwen Göttlichen leben / dar zü du es new geborn hast zünemme / vnnd gib seinen Eltern vnd vns allen / das wir dir hiezü an diesem Kind getrewlich vnd seligklich dienen / darmit auch durch es vnd vns alle dein Göttlicher name jmmermehr geheiliget / vnnd dein Reich erweitert werde / durch vnsern Herrn Ihesum Christum.

Vnd züm Beschluss sage er.

Der frid des Herrn sey mit dir vnd mit vns allen / Amen.

was grosser vnd vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jm von Gott im heiligen Tauffgeschenckt vnd vbergeben seind / vnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes / selbs gern bekenne vnd verjehe: sage ab dem Teuffel vnd der Welt mit allen jren Wercken vnd lüsten: ergebe vnd stelle sich dar dem Herrn / vnd seiner heiligen Kirchen / inn gantzem gehorsam seins heiligen Euangelions: bleibe vnd lebe in vnserm HErrn Christo biß an das ende: bring als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reb / die an dem Rebstock Christo gesundt bleibt / vil frucht zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen.

Hierauff lassend vns also betten.

ALlmechtiger Gott vnd Vatter vnsers lieben Herren Ihesu Christi / der du diß Kindt durchs Wasser vnd heiligen Geist anderwerts geboren / vñ jm alle seine Sünd vergeben hast / stercke es nün mit deiner gnaden / mehre inn jhm deinen heiligen Geist / das es an leib vnd seel seligklich auffwachse / vnd in dem neuwen Göttlichen leben / dar zü du es new geborn hast zünemme / vnnd gib seinen Eltern vnd vns allen / das wir dir hiezü an diesem Kind getrewlich vnd seligklich dienen / darmit auch durch es vnd vns alle dein Göttlicher name jmmermehr geheiliget / vnnd dein Reich erweitert werde / durch vnsern Herrn Ihesum Christum.

Vnd züm Beschluss sage er.

Der frid des Herrn sey mit dir vñ mit vns allen / Amen.

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[11/0025] was grosser vnd vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jm von Gott im heiligen Tauffgeschenckt vnd vbergeben seind / vnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes / selbs gern bekenne vnd verjehe: sage ab dem Teuffel vnd der Welt mit allen jren Wercken vnd lüsten: ergebe vnd stelle sich dar dem Herrn / vnd seiner heiligen Kirchen / inn gantzem gehorsam seins heiligen Euangelions: bleibe vnd lebe in vnserm HErrn Christo biß an das ende: bring als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reb / die an dem Rebstock Christo gesundt bleibt / vil frucht zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen. Hierauff lassend vns also betten. ALlmechtiger Gott vnd Vatter vnsers lieben Herren Ihesu Christi / der du diß Kindt durchs Wasser vnd heiligen Geist anderwerts geboren / vñ jm alle seine Sünd vergeben hast / stercke es nün mit deiner gnaden / mehre inn jhm deinen heiligen Geist / das es an leib vnd seel seligklich auffwachse / vnd in dem neuwen Göttlichen leben / dar zü du es new geborn hast zünemme / vnnd gib seinen Eltern vnd vns allen / das wir dir hiezü an diesem Kind getrewlich vnd seligklich dienen / darmit auch durch es vnd vns alle dein Göttlicher name jmmermehr geheiliget / vnnd dein Reich erweitert werde / durch vnsern Herrn Ihesum Christum. Vnd züm Beschluss sage er. Der frid des Herrn sey mit dir vñ mit vns allen / Amen.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/25>, abgerufen am 24.11.2024.