Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

Bild:
<< vorherige Seite

chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligen Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundtIohan. 15. bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.

Züm Beschluss spreche der Kirchendiener.

Der HErr gesegne euch vnd behüte euch.

Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig.

Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen.

Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversammlung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kommen ermanet werden.

chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligẽ Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundtIohan. 15. bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.

Züm Beschluss spreche der Kirchendiener.

Der HErr gesegne euch vnd behüte euch.

Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig.

Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen.

Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversam̃lung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kom̃en ermanet werden.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0021" n="9"/>
chet / in die Kirchen zü                      dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne                      / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen                      Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in                      der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage                      wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken                      vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen                      / in gantzem gehorsam seines heilige&#x0303; Euan gelions: bleibe / vnnd                      lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied                      Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundt<note place="right">Iohan. 15.</note> bleibt / viel frucht / zü dem preiß                      Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Züm Beschluss spreche der Kirchendiener.<lb/></head>
        <p>Der HErr gesegne euch vnd behüte euch.</p>
        <p>Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig.</p>
        <p>Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen.</p>
        <l>Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder                          Kirchenversam&#x0303;lung ein kindt getaufft werden sol / das ein                      zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel                      zü kom&#x0303;en ermanet werden.</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[9/0021] chet / in die Kirchen zü dem Catechismo getrewlich fürdern / Darmit es wol vnnd gründtlich erkennen lerne / was grosser vnaußsprechlicher gnaden vnd gaben / jhm von Gott im heiligen Tauffe / geschenckt vnnd vbergeben seind / vnnd auß dem dann seinen glauben in der gemeyn Gottes selbs gern vnd von hertzen bekenne / vnnd verjehe: Sage wircklich vnd mit der that ab dem Teuffel vnd der Welt / mit allen jren wercken vnd lusten / ergebe vnd stelle sich dar / dem HErrn vnnd seiner heiligen Kirchen / in gantzem gehorsam seines heiligẽ Euan gelions: bleibe / vnnd lebe bey vnserm HErrn Christo / biß ans ende: vnd bringe als ein lebendigs glied Christi / vnd fruchtbare Reben die an dem Rebstock Christi gesundt bleibt / viel frucht / zü dem preiß Gottes vnd besserung seiner heiligen Kirchen / Amen. Iohan. 15. Züm Beschluss spreche der Kirchendiener. Der HErr gesegne euch vnd behüte euch. Der HErr erleuchte sein angesicht vber euch / vnd sey euch gnädig. Der HErr erhebe sein angesicht auff euch / vnnd gebe euch den frieden / Amen. Wir halten auch für nützlich / so ausserhalb der gemeynen Predigt oder Kirchenversam̃lung ein kindt getaufft werden sol / das ein zeichen mit einer Glocken geschehe / damit ander leute dadurch züm Tauff handel zü kom̃en ermanet werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/21
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/21>, abgerufen am 24.11.2024.