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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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dancken gehabt haben / Nach dem aber dieselben von dem Herrn Christo der Kirchen nicht aufferlegt / vnd in ein mercklichen mißbrauch gerathen / auch züm mehrertheil von jnen selbs gefallen seind: So wöllen wir hiemit niemands beschwerdt haben / sonder bei der weiß / so bißanher in den Kirchen / darnin das heilig Euangelion rein geprediget / breüchig gewesen / bleiben lassen. Vnd sollen die Pfarher / vnd andere Kirchendiener / die Sünder zür rechtgschaffner Christlicher Büß / auff das fleissigst vnd ernstlichst / in dem Predigen vermanen / Nämlich das ein jetlicher / so in schwäre Sünd gefallen / sein Sünd vor Gott erkenne / lasse sie jm von hertzen leid sein / als dardurch / er in Gottes vngnad vnd zorn gefallen / hab den heiligen Geist verloren / vnd sei von Christo abgewichen / hab auch die ewig verdamnuß verdient / Er

dancken gehabt haben / Nach dem aber dieselben von dem Herrn Christo der Kirchen nicht aufferlegt / vñ in ein mercklichen mißbrauch gerathen / auch züm mehrertheil von jnen selbs gefallen seind: So wöllen wir hiemit niemands beschwerdt haben / sonder bei der weiß / so bißanher in den Kirchen / darnin das heilig Euangelion rein geprediget / breüchig gewesen / bleiben lassen. Vnd sollen die Pfarher / vnd andere Kirchendiener / die Sünder zür rechtgschaffner Christlicher Büß / auff das fleissigst vñ ernstlichst / in dem Predigen vermanen / Nämlich das ein jetlicher / so in schwäre Sünd gefallen / sein Sünd vor Gott erkenne / lasse sie jm von hertzen leid sein / als dardurch / er in Gottes vngnad vnd zorn gefallen / hab den heiligen Geist verloren / vnd sei von Christo abgewichen / hab auch die ewig verdamnuß verdient / Er

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[XLI/0085] dancken gehabt haben / Nach dem aber dieselben von dem Herrn Christo der Kirchen nicht aufferlegt / vñ in ein mercklichen mißbrauch gerathen / auch züm mehrertheil von jnen selbs gefallen seind: So wöllen wir hiemit niemands beschwerdt haben / sonder bei der weiß / so bißanher in den Kirchen / darnin das heilig Euangelion rein geprediget / breüchig gewesen / bleiben lassen. Vnd sollen die Pfarher / vnd andere Kirchendiener / die Sünder zür rechtgschaffner Christlicher Büß / auff das fleissigst vñ ernstlichst / in dem Predigen vermanen / Nämlich das ein jetlicher / so in schwäre Sünd gefallen / sein Sünd vor Gott erkenne / lasse sie jm von hertzen leid sein / als dardurch / er in Gottes vngnad vnd zorn gefallen / hab den heiligen Geist verloren / vnd sei von Christo abgewichen / hab auch die ewig verdamnuß verdient / Er

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XLI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/85>, abgerufen am 24.11.2024.