Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Das ist alles von der Erbsünd geredt / die kein güt werck in vns rechtgschaffen volkommen sein laßt / dieweil wir hie auff erden leben. Vnd demnach wir jrenthalben stäte büß thün müssen / von wölchem dann in disem Capitel / von der Büß vnnd Absolution Ordnung / jetzmal nichts gehandelt würdt: Sonder wir reden fürnämlich / von den groben Sünden vnd lastern / so der Erbsünd früchten seind / vnnd darein die Leüt nach der Tauff gemeinlich fallen: auch von der Büß / so von derselben laster wegen / vor der Christlichen Gmein / gethon werden soll. Nun seind vor Jaren mancherlei weiß in der Kirchen / die offenliche Sünde zübüssen / wie die Canones poenitentiales außweisen / gehalten worden / vnd mögen die heiligen Bischoff / darinn leidenliche vnd verantwortliche Ge- Das ist alles von der Erbsünd geredt / die kein güt werck in vns rechtgschaffen volkommen sein laßt / dieweil wir hie auff erden leben. Vnd demnach wir jrenthalben stäte büß thün müssen / von wölchem dann in disem Capitel / von der Büß vnnd Absolution Ordnung / jetzmal nichts gehandelt würdt: Sonder wir reden fürnämlich / von den groben Sünden vnd lastern / so der Erbsünd früchten seind / vnnd darein die Leüt nach der Tauff gemeinlich fallen: auch von der Büß / so von derselben laster wegen / vor der Christlichen Gmein / gethon werden soll. Nun seind vor Jaren mancherlei weiß in der Kirchen / die offenliche Sünde zübüssen / wie die Canones poenitentiales außweisen / gehalten worden / vnd mögen die heiligen Bischoff / darinn leidenliche vñ verantwortliche Ge- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0084"/> Das ist alles von der Erbsünd geredt / die kein güt werck in vns rechtgschaffen volkommen sein laßt / dieweil wir hie auff erden leben. Vnd demnach wir jrenthalben stäte büß thün müssen / von wölchem dann in disem Capitel / von der Büß vnnd Absolution Ordnung / jetzmal nichts gehandelt würdt: Sonder wir reden fürnämlich / von den groben Sünden vnd lastern / so der Erbsünd früchten seind / vnnd darein die Leüt nach der Tauff gemeinlich fallen: auch von der Büß / so von derselben laster wegen / vor der Christlichen Gmein / gethon werden soll.</p> <p>Nun seind vor Jaren mancherlei weiß in der Kirchen / die offenliche Sünde zübüssen / wie die Canones poenitentiales außweisen / gehalten worden / vnd mögen die heiligen Bischoff / darinn leidenliche vñ verantwortliche Ge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0084]
Das ist alles von der Erbsünd geredt / die kein güt werck in vns rechtgschaffen volkommen sein laßt / dieweil wir hie auff erden leben. Vnd demnach wir jrenthalben stäte büß thün müssen / von wölchem dann in disem Capitel / von der Büß vnnd Absolution Ordnung / jetzmal nichts gehandelt würdt: Sonder wir reden fürnämlich / von den groben Sünden vnd lastern / so der Erbsünd früchten seind / vnnd darein die Leüt nach der Tauff gemeinlich fallen: auch von der Büß / so von derselben laster wegen / vor der Christlichen Gmein / gethon werden soll.
Nun seind vor Jaren mancherlei weiß in der Kirchen / die offenliche Sünde zübüssen / wie die Canones poenitentiales außweisen / gehalten worden / vnd mögen die heiligen Bischoff / darinn leidenliche vñ verantwortliche Ge-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/84>, abgerufen am 22.07.2024. |