Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.hafftigen Christlichen Religion erkläret werden. Vnd ist vor zeiten / da die Christlich Kirch / auß den Alten beide bei Juden vnd Heiden / so zü jren jaren vnd verstand kamen / versamlet warde / der Catechismus vor dem Tauff gehalten worden. Nach dem aber zü diser zeit gmeinlich die Kinder in jhrer Kindtheit / da sie des mündtlichen berichts noch nicht vähig seind / getaufft werden / So soll der Catechismus als der / so zü vnderrichtung der hauptartickel des rechten warhafftigen / Christlichen Glaubens / denen die zü jren Jaren vnd verstand kommen / notturfftig / mit den Kindern als bald sie desselben jres Alters vnnd verstands halben vähig sein mögen / gehalten werden. Das soll aber mit volgender Ordnung geschehen. hafftigen Christlichen Religion erkläret werden. Vnd ist vor zeiten / da die Christlich Kirch / auß den Alten beide bei Juden vnd Heiden / so zü jren jaren vnd verstand kamen / versamlet warde / der Catechismus vor dem Tauff gehalten worden. Nach dem aber zü diser zeit gmeinlich die Kinder in jhrer Kindtheit / da sie des mündtlichen berichts noch nicht vähig seind / getaufft werden / So soll der Catechismus als der / so zü vnderrichtung der hauptartickel des rechten warhafftigen / Christlichen Glaubens / denen die zü jren Jaren vnd verstand kom̃en / notturfftig / mit den Kindern als bald sie desselben jres Alters vnnd verstands halben vähig sein mögen / gehalten werden. Das soll aber mit volgender Ordnung geschehen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0048"/> hafftigen Christlichen Religion erkläret werden.</p> <p>Vnd ist vor zeiten / da die Christlich Kirch / auß den Alten beide bei Juden vnd Heiden / so zü jren jaren vnd verstand kamen / versamlet warde / der Catechismus vor dem Tauff gehalten worden.</p> <p>Nach dem aber zü diser zeit gmeinlich die Kinder in jhrer Kindtheit / da sie des mündtlichen berichts noch nicht vähig seind / getaufft werden / So soll der Catechismus als der / so zü vnderrichtung der hauptartickel des rechten warhafftigen / Christlichen Glaubens / denen die zü jren Jaren vnd verstand kom̃en / notturfftig / mit den Kindern als bald sie desselben jres Alters vnnd verstands halben vähig sein mögen / gehalten werden.</p> <p>Das soll aber mit volgender Ordnung geschehen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0048]
hafftigen Christlichen Religion erkläret werden.
Vnd ist vor zeiten / da die Christlich Kirch / auß den Alten beide bei Juden vnd Heiden / so zü jren jaren vnd verstand kamen / versamlet warde / der Catechismus vor dem Tauff gehalten worden.
Nach dem aber zü diser zeit gmeinlich die Kinder in jhrer Kindtheit / da sie des mündtlichen berichts noch nicht vähig seind / getaufft werden / So soll der Catechismus als der / so zü vnderrichtung der hauptartickel des rechten warhafftigen / Christlichen Glaubens / denen die zü jren Jaren vnd verstand kom̃en / notturfftig / mit den Kindern als bald sie desselben jres Alters vnnd verstands halben vähig sein mögen / gehalten werden.
Das soll aber mit volgender Ordnung geschehen.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/48>, abgerufen am 22.07.2024. |