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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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selb nicht auß mangel des Tauffs vnnd berüffs Gottes / sonder auß mangel deren so sich des Tauffs nicht mit rechtem vertrauwen / in den Herrn Christum durch sein Euangelium gebrauchen. Darumb nach dem so vil an dem Christlichen Tauff gelegen / das wir vns sein in den aller grösten vnd schwäristen anfechtungen / fürnämlich von der ewigen fürsehung Gottes behelffen / vnd vertrösten mögen vnd sollen: So ist kein mühe züsparen / darmit er Christlich gehalten / außgetheilt vnd empfangen werde.

Vnnd anfengklich soll der Widerteüffer jrrthumb / so den jungen vnd noch vnmündigen Kindern den Tauff abgeschlagen / gentzlich verworffen sein. Sonder die Kinder als die nicht der geringst theil Gottes volck sein / sollen vermüg Göttlichs Worts vnnd ordnung getaufft werden.

selb nicht auß mangel des Tauffs vnnd berüffs Gottes / sonder auß mangel deren so sich des Tauffs nicht mit rechtem vertrauwen / in den Herrn Christum durch sein Euangelium gebrauchen. Darumb nach dem so vil an dem Christlichen Tauff gelegen / das wir vns sein in den aller grösten vnd schwäristen anfechtungen / fürnämlich von der ewigen fürsehung Gottes behelffen / vnd vertrösten mögen vnd sollen: So ist kein mühe züsparen / darmit er Christlich gehalten / außgetheilt vnd empfangen werde.

Vnnd anfengklich soll der Widerteüffer jrrthumb / so den jungen vñ noch vnmündigen Kindern den Tauff abgeschlagen / gentzlich verworffen sein. Sonder die Kinder als die nicht der geringst theil Gottes volck sein / sollen vermüg Göttlichs Worts vnnd ordnung getaufft werden.

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[VIII/0019] selb nicht auß mangel des Tauffs vnnd berüffs Gottes / sonder auß mangel deren so sich des Tauffs nicht mit rechtem vertrauwen / in den Herrn Christum durch sein Euangelium gebrauchen. Darumb nach dem so vil an dem Christlichen Tauff gelegen / das wir vns sein in den aller grösten vnd schwäristen anfechtungen / fürnämlich von der ewigen fürsehung Gottes behelffen / vnd vertrösten mögen vnd sollen: So ist kein mühe züsparen / darmit er Christlich gehalten / außgetheilt vnd empfangen werde. Vnnd anfengklich soll der Widerteüffer jrrthumb / so den jungen vñ noch vnmündigen Kindern den Tauff abgeschlagen / gentzlich verworffen sein. Sonder die Kinder als die nicht der geringst theil Gottes volck sein / sollen vermüg Göttlichs Worts vnnd ordnung getaufft werden.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. VIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/19>, abgerufen am 28.11.2024.