Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.stum / mit dem Sacrament des Nachtmals versehen werden. Dann wiewol das Nachtmal / fürnemlich in gemeiner versamlung der Kirchen zühalten ist / Jedoch dweil Christus spricht / Math. 18.wa zwen oder drei in meinem namen züsamen kommen / da bin ich mitten vnder jnen / so gibt er hiemit züuerstehn / das auch ein Kirch Christi sei / wa sich ein Kirchendiener vnd ein Krancker im namen Christi beieinander finden. So ist der Kranck / der warhafftig in Christum glaubt / nicht weniger ein Glid Christi vnd der Kirchen / dann ein Gesunder / hat auch sein Gerechtigkeit / zü den güttern der Christlichen Kirchen / vnder wölchen das Sacrament des Nachtmals nicht das geringst ist / eben als wol als die Gesunden / darumb solle jm das Nachtmal / auff sein gebürlich beger / keins wegs abgeschlagen werden. stum / mit dem Sacrament des Nachtmals versehen werden. Dann wiewol das Nachtmal / fürnemlich in gemeiner versamlung der Kirchen zühalten ist / Jedoch dweil Christus spricht / Math. 18.wa zwen oder drei in meinem namen züsamen kommen / da bin ich mitten vnder jnen / so gibt er hiemit züuerstehn / das auch ein Kirch Christi sei / wa sich ein Kirchendiener vnd ein Krancker im namen Christi beieinander finden. So ist der Kranck / der warhafftig in Christum glaubt / nicht weniger ein Glid Christi vñ der Kirchen / dañ ein Gesunder / hat auch sein Gerechtigkeit / zü den güttern der Christlichen Kirchen / vnder wölchen das Sacrament des Nachtmals nicht das geringst ist / eben als wol als die Gesunden / darumb solle jm das Nachtmal / auff sein gebürlich beger / keins wegs abgeschlagen werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0186"/> stum / mit dem Sacrament des Nachtmals versehen werden.</p> <p>Dann wiewol das Nachtmal / fürnemlich in gemeiner versamlung der Kirchen zühalten ist / Jedoch dweil Christus spricht / <note place="left">Math. 18.</note>wa zwen oder drei in meinem namen züsamen kommen / da bin ich mitten vnder jnen / so gibt er hiemit züuerstehn / das auch ein Kirch Christi sei / wa sich ein Kirchendiener vnd ein Krancker im namen Christi beieinander finden. So ist der Kranck / der warhafftig in Christum glaubt / nicht weniger ein Glid Christi vñ der Kirchen / dañ ein Gesunder / hat auch sein Gerechtigkeit / zü den güttern der Christlichen Kirchen / vnder wölchen das Sacrament des Nachtmals nicht das geringst ist / eben als wol als die Gesunden / darumb solle jm das Nachtmal / auff sein gebürlich beger / keins wegs abgeschlagen werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0186]
stum / mit dem Sacrament des Nachtmals versehen werden.
Dann wiewol das Nachtmal / fürnemlich in gemeiner versamlung der Kirchen zühalten ist / Jedoch dweil Christus spricht / wa zwen oder drei in meinem namen züsamen kommen / da bin ich mitten vnder jnen / so gibt er hiemit züuerstehn / das auch ein Kirch Christi sei / wa sich ein Kirchendiener vnd ein Krancker im namen Christi beieinander finden. So ist der Kranck / der warhafftig in Christum glaubt / nicht weniger ein Glid Christi vñ der Kirchen / dañ ein Gesunder / hat auch sein Gerechtigkeit / zü den güttern der Christlichen Kirchen / vnder wölchen das Sacrament des Nachtmals nicht das geringst ist / eben als wol als die Gesunden / darumb solle jm das Nachtmal / auff sein gebürlich beger / keins wegs abgeschlagen werden.
Math. 18.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/186>, abgerufen am 16.02.2025. |