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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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heilige Gemein / die nicht hab flecken oder runtzel / oder dero etwas / sonder das sie heilig sei / vnd vnsträflich / Also wöllen auch die Männer jre Weiber lieben / als jr eigne leib / Wer sein Weib liebet / der liebet sich selbs / dann niemands hat jemal sein eigen fleisch gehasset / sonder neeret es vnnd pfleget sein / gleich wie auch der Herr sein Gemein.

Die Weiber seien vnderthon jren Männern / als dem Herrn / dann der Mann ist des Weibs haupt / gleich wie auch Christus das haupt ist der Gemein / vnd er ist seines leibes Hailand / Aber nun wie die Gemein Christo ist vnderthon / also auch die Weiber jren Männern in allen dingen.

Züm vierdten / sollen sie hören den Segen / damit vnser Herr Got den Ehelichen Stand gesegnet hat / dann also steht ge-

heilige Gemein / die nicht hab flecken oder runtzel / oder dero etwas / sonder das sie heilig sei / vnd vnsträflich / Also wöllen auch die Männer jre Weiber lieben / als jr eigne leib / Wer sein Weib liebet / der liebet sich selbs / dann niemands hat jemal sein eigen fleisch gehasset / sonder neeret es vnnd pfleget sein / gleich wie auch der Herr sein Gemein.

Die Weiber seien vnderthon jren Männern / als dem Herrn / dann der Mann ist des Weibs haupt / gleich wie auch Christus das haupt ist der Gemein / vnd er ist seines leibes Hailand / Aber nun wie die Gemein Christo ist vnderthon / also auch die Weiber jren Männern in allen dingen.

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[0176] heilige Gemein / die nicht hab flecken oder runtzel / oder dero etwas / sonder das sie heilig sei / vnd vnsträflich / Also wöllen auch die Männer jre Weiber lieben / als jr eigne leib / Wer sein Weib liebet / der liebet sich selbs / dann niemands hat jemal sein eigen fleisch gehasset / sonder neeret es vnnd pfleget sein / gleich wie auch der Herr sein Gemein. Die Weiber seien vnderthon jren Männern / als dem Herrn / dann der Mann ist des Weibs haupt / gleich wie auch Christus das haupt ist der Gemein / vnd er ist seines leibes Hailand / Aber nun wie die Gemein Christo ist vnderthon / also auch die Weiber jren Männern in allen dingen. Züm vierdten / sollen sie hören den Segen / damit vnser Herr Got den Ehelichen Stand gesegnet hat / dann also steht ge-

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/176>, abgerufen am 24.11.2024.