Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Capiteln / die lehr vnserer rechten warhafftigen Christlichen Religion betreffendt / in der Kirchen zügetragen. Vnnd aber die selben jrrthumb in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt überantwurten haben lassen / kurtzlich vermeldet / vnnd mit grundtlicher Zeügknuß der Heiligen Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnnd widerlegt / vnnd darneben die recht heilsam Christlich Lehr angezeigt. So wöllen vnnd erfordern wir / das vnsere Pfarher / Prediger / vnnd andere vnsere Kirchendiener jhre Lehr vnnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach jnnhalt / anweisung vnnd erklärung der bemelten zweien Confession verrichten vnd volnziehen. Capiteln / die lehr vnserer rechten warhafftigen Christlichen Religion betreffendt / in der Kirchen zügetragen. Vnnd aber die selben jrrthumb in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt überantwurten haben lassen / kurtzlich vermeldet / vnnd mit grundtlicher Zeügknuß der Heiligen Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnnd widerlegt / vnnd darneben die recht heilsam Christlich Lehr angezeigt. So wöllen vnnd erfordern wir / das vnsere Pfarher / Prediger / vnnd andere vnsere Kirchendiener jhre Lehr vnnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach jnnhalt / anweisung vnnd erklärung der bemelten zweien Confession verrichten vnd volnziehen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0016"/> Capiteln / die lehr vnserer rechten warhafftigen Christlichen Religion betreffendt / in der Kirchen zügetragen. Vnnd aber die selben jrrthumb in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt überantwurten haben lassen / kurtzlich vermeldet / vnnd mit grundtlicher Zeügknuß der Heiligen Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnnd widerlegt / vnnd darneben die recht heilsam Christlich Lehr angezeigt. So wöllen vnnd erfordern wir / das vnsere Pfarher / Prediger / vnnd andere vnsere Kirchendiener jhre Lehr vnnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach jnnhalt / anweisung vnnd erklärung der bemelten zweien Confession verrichten vnd volnziehen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0016]
Capiteln / die lehr vnserer rechten warhafftigen Christlichen Religion betreffendt / in der Kirchen zügetragen. Vnnd aber die selben jrrthumb in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt überantwurten haben lassen / kurtzlich vermeldet / vnnd mit grundtlicher Zeügknuß der Heiligen Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnnd widerlegt / vnnd darneben die recht heilsam Christlich Lehr angezeigt. So wöllen vnnd erfordern wir / das vnsere Pfarher / Prediger / vnnd andere vnsere Kirchendiener jhre Lehr vnnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach jnnhalt / anweisung vnnd erklärung der bemelten zweien Confession verrichten vnd volnziehen.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/16>, abgerufen am 22.07.2024. |