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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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Soll man das Lied / Mitten wir im leben seind / etc. oder sonst ein Teütschen Psalmen / oder ander geistlich Lied / das mit der ermanung zür Büß dienstlich / singen / Darnach soll der Kirchendiener ein Predig thün / auß dem alten oder neüwen Testament / wie es sein vnnd der Kirchen gelegenheit erfordert.

Vnd in der Predig oder nach vollendung der Predig / dieweil er noch auff der Cantzel ist / soll er kurtzlich anzeigen die gegenwürtig not. Namlich so ein Sünd oder laster bei der Gmein über hand genommen / als zü diser zeit das vnordenlich / frech / mütwillig leben mit dem zütrincken vnd trunckenheit. Item das grausam schwören vnnd flüchen beid bei Jungen vnnd Alten / bei Weiber vnnd Mannen / Item die groß vntreüw / list vnd betrug in den Handtierungen etc.

Soll man das Lied / Mitten wir im leben seind / etc. oder sonst ein Teütschen Psalmen / oder ander geistlich Lied / das mit der ermanung zür Büß dienstlich / singen / Darnach soll der Kirchendiener ein Predig thün / auß dem alten oder neüwen Testament / wie es sein vnnd der Kirchen gelegenheit erfordert.

Vnd in der Predig oder nach vollendung der Predig / dieweil er noch auff der Cantzel ist / soll er kurtzlich anzeigen die gegenwürtig not. Namlich so ein Sünd oder laster bei der Gmein über hand genommen / als zü diser zeit das vnordenlich / frech / mütwillig leben mit dem zütrincken vnd trunckenheit. Item das grausam schwören vnnd flüchen beid bei Jungen vnnd Alten / bei Weiber vnnd Mannen / Item die groß vntreüw / list vnd betrug in den Handtierungen etc.

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[0146] Soll man das Lied / Mitten wir im leben seind / etc. oder sonst ein Teütschen Psalmen / oder ander geistlich Lied / das mit der ermanung zür Büß dienstlich / singen / Darnach soll der Kirchendiener ein Predig thün / auß dem alten oder neüwen Testament / wie es sein vnnd der Kirchen gelegenheit erfordert. Vnd in der Predig oder nach vollendung der Predig / dieweil er noch auff der Cantzel ist / soll er kurtzlich anzeigen die gegenwürtig not. Namlich so ein Sünd oder laster bei der Gmein über hand genommen / als zü diser zeit das vnordenlich / frech / mütwillig leben mit dem zütrincken vnd trunckenheit. Item das grausam schwören vnnd flüchen beid bei Jungen vnnd Alten / bei Weiber vnnd Mannen / Item die groß vntreüw / list vnd betrug in den Handtierungen etc.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/146>, abgerufen am 25.11.2024.