Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.sein / er sei dann züuor ein Christlicher Büsser. Wiewol nun das Gebett / so vns vnser Herr Christus gelehret hat / das Vatter vnser genannt / an im selbs ein gmein Gebetr ist / soll auch als ein kurtzer begriff vnd summa aller andern Christlichen Gebett / in allwegen den vorzug haben / Jedoch nach dem die andern Gebett / so in der heiligen Schrifft vnd sonderlich im Psalter begriffen / oder auß den Sprüchen der heiligen Schrifft / auff ein gegenwürtige nott gezogen / ein erklärung vnnd Außlegung des Vatter vnsers seind / so sollen sie nicht verworffen / sonder neben vnd mit dem Vatter vnser / zü seiner zeit geübt vnd gebraucht werden. Es seind aber zweierlei Form des gmeinen offenlichen Gebets. sein / er sei dann züuor ein Christlicher Büsser. Wiewol nun das Gebett / so vns vnser Herr Christus gelehret hat / das Vatter vnser genannt / an im selbs ein gmein Gebetr ist / soll auch als ein kurtzer begriff vnd summa aller andern Christlichen Gebett / in allwegen den vorzug haben / Jedoch nach dem die andern Gebett / so in der heiligen Schrifft vnd sonderlich im Psalter begriffen / oder auß den Sprüchen der heiligen Schrifft / auff ein gegenwürtige nott gezogen / ein erklärung vnnd Außlegung des Vatter vnsers seind / so sollen sie nicht verworffen / sonder neben vnd mit dem Vatter vnser / zü seiner zeit geübt vnd gebraucht werden. Es seind aber zweierlei Form des gmeinen offenlichen Gebets. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0118"/> sein / er sei dann züuor ein Christlicher Büsser.</p> <p>Wiewol nun das Gebett / so vns vnser Herr Christus gelehret hat / das Vatter vnser genannt / an im selbs ein gmein Gebetr ist / soll auch als ein kurtzer begriff vnd summa aller andern Christlichen Gebett / in allwegen den vorzug haben / Jedoch nach dem die andern Gebett / so in der heiligen Schrifft vnd sonderlich im Psalter begriffen / oder auß den Sprüchen der heiligen Schrifft / auff ein gegenwürtige nott gezogen / ein erklärung vnnd Außlegung des Vatter vnsers seind / so sollen sie nicht verworffen / sonder neben vnd mit dem Vatter vnser / zü seiner zeit geübt vnd gebraucht werden.</p> <p>Es seind aber zweierlei Form des gmeinen offenlichen Gebets.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0118]
sein / er sei dann züuor ein Christlicher Büsser.
Wiewol nun das Gebett / so vns vnser Herr Christus gelehret hat / das Vatter vnser genannt / an im selbs ein gmein Gebetr ist / soll auch als ein kurtzer begriff vnd summa aller andern Christlichen Gebett / in allwegen den vorzug haben / Jedoch nach dem die andern Gebett / so in der heiligen Schrifft vnd sonderlich im Psalter begriffen / oder auß den Sprüchen der heiligen Schrifft / auff ein gegenwürtige nott gezogen / ein erklärung vnnd Außlegung des Vatter vnsers seind / so sollen sie nicht verworffen / sonder neben vnd mit dem Vatter vnser / zü seiner zeit geübt vnd gebraucht werden.
Es seind aber zweierlei Form des gmeinen offenlichen Gebets.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/118 |
Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/118>, abgerufen am 16.02.2025. |