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Breitscheid, Tony: Die Notwendigkeit der Forderung des allgemeinen, gleichen, direkten, geheimen Wahlrechts (= Schriften des Preußischen Landesvereins für Frauenstimmrecht, Bd. 4). Berlin, 1909.

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vereinigungen aufgestellte Frauenkandidatur denkbar, aber sie würde
aussichtslos sein, wenn sich nicht die Männerparteien zu ihrer Unter-
stützung bereit erklärten. Große politische Frauenparteien, die
geschlossen auftreten und eine politische Macht bedeuten, sind wohl für
lange hinaus, wenn nicht überhaupt für Deutschland unmöglich. Und
es ist gut so. Es gibt sicherlich einzelne Fragen, in denen die Mehr-
zahl der Frauen gegen die Männer stimmen würden, aber im großen
und ganzen müssen Männer und Frauen Hand in Hand gehen, und
nur das Wohl des ganzen Volkes im Auge haben. Das können sie
am besten, wenn sie gemeinsam in den Parteien arbeiten und nicht
Eigenbrödelei treiben in selbständigen Parteigebilden. Überall da,
wo die Frau ihr Staatsbürgerrecht errungen hat, ist sie auch diesen
Weg gegangen, und es ist nicht zum Nachteil für sie oder für die
Partei geworden.

Zweifellos hat das Proportionalwahlrecht außerordentlich gute
Eigenschaften. Dadurch, daß die Wahlkreise größer gebildet werden,
haben auch Minoritäten, die hier und da im Lande verstreut sind,
eher die Möglichkeit einen Kandidaten durchzubringen. Ueberhaupt
ist es das Bestreben des Proportionalwahlrechts, Zufallsmajoritäten
möglichst zu verhindern und jeder Gruppe die Vertretung zu sichern,
die ihr nach der Zahl ihrer Anhänger, d. h. ihrer Wähler gebührt.
Auch die Frauen werden sich mit diesem Wahlrecht mehr als bisher
beschäftigen müssen. Der Einwand, daß es zu kompliziert ist, darf sie
auf die Dauer nicht schrecken. Es muß und wird sich die geeignete
Form finden lassen, wenn wir erst einmal vor der Möglichkeit stehen,
dieses Wahlrecht einzuführen. Das Proportionalwahlrecht bietet den
Frauen die meisten Chancen, ja vielleicht allein die Aussicht ge-
wählt zu werden.

Der Preußische Landesverein für das Frauenstimm-
recht
steht auf dem Boden der Satzungen des Deutschen Verbandes
und fordert zur Zeit nur das Reichstagswahlrecht für die
Frauen, sowohl im Reich wie in den Bundesstaaten und in den
Kommunen. Und zwar stellen wir diese Forderung, weil sie populär ist.
Das Volk weiß, was das allgemeine, gleiche, direkte, geheime Wahl-
recht bedeutet, es weiß, daß die Mängel, die dem deutschen Reichstag
noch anhaften, auf andere Ursachen als das Wahlrecht zurückzuführen
sind. Sie ergeben sich in erster Linie aus der Bevorzugung des Adels
und der großen Vermögen durch den Staat, durch amtliche Wahl-
mache und durch schlechte Wahlkreiseinteilung. Einen großen Teil der
Schuld trägt aber auch das Bürgertum selbst, das in seiner Schlaff-
heit nicht den Willen und infolgedessen auch nicht die Kraft hat, ein

vereinigungen aufgestellte Frauenkandidatur denkbar, aber sie würde
aussichtslos sein, wenn sich nicht die Männerparteien zu ihrer Unter-
stützung bereit erklärten. Große politische Frauenparteien, die
geschlossen auftreten und eine politische Macht bedeuten, sind wohl für
lange hinaus, wenn nicht überhaupt für Deutschland unmöglich. Und
es ist gut so. Es gibt sicherlich einzelne Fragen, in denen die Mehr-
zahl der Frauen gegen die Männer stimmen würden, aber im großen
und ganzen müssen Männer und Frauen Hand in Hand gehen, und
nur das Wohl des ganzen Volkes im Auge haben. Das können sie
am besten, wenn sie gemeinsam in den Parteien arbeiten und nicht
Eigenbrödelei treiben in selbständigen Parteigebilden. Überall da,
wo die Frau ihr Staatsbürgerrecht errungen hat, ist sie auch diesen
Weg gegangen, und es ist nicht zum Nachteil für sie oder für die
Partei geworden.

Zweifellos hat das Proportionalwahlrecht außerordentlich gute
Eigenschaften. Dadurch, daß die Wahlkreise größer gebildet werden,
haben auch Minoritäten, die hier und da im Lande verstreut sind,
eher die Möglichkeit einen Kandidaten durchzubringen. Ueberhaupt
ist es das Bestreben des Proportionalwahlrechts, Zufallsmajoritäten
möglichst zu verhindern und jeder Gruppe die Vertretung zu sichern,
die ihr nach der Zahl ihrer Anhänger, d. h. ihrer Wähler gebührt.
Auch die Frauen werden sich mit diesem Wahlrecht mehr als bisher
beschäftigen müssen. Der Einwand, daß es zu kompliziert ist, darf sie
auf die Dauer nicht schrecken. Es muß und wird sich die geeignete
Form finden lassen, wenn wir erst einmal vor der Möglichkeit stehen,
dieses Wahlrecht einzuführen. Das Proportionalwahlrecht bietet den
Frauen die meisten Chancen, ja vielleicht allein die Aussicht ge-
wählt zu werden.

Der Preußische Landesverein für das Frauenstimm-
recht
steht auf dem Boden der Satzungen des Deutschen Verbandes
und fordert zur Zeit nur das Reichstagswahlrecht für die
Frauen, sowohl im Reich wie in den Bundesstaaten und in den
Kommunen. Und zwar stellen wir diese Forderung, weil sie populär ist.
Das Volk weiß, was das allgemeine, gleiche, direkte, geheime Wahl-
recht bedeutet, es weiß, daß die Mängel, die dem deutschen Reichstag
noch anhaften, auf andere Ursachen als das Wahlrecht zurückzuführen
sind. Sie ergeben sich in erster Linie aus der Bevorzugung des Adels
und der großen Vermögen durch den Staat, durch amtliche Wahl-
mache und durch schlechte Wahlkreiseinteilung. Einen großen Teil der
Schuld trägt aber auch das Bürgertum selbst, das in seiner Schlaff-
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[11/0013] vereinigungen aufgestellte Frauenkandidatur denkbar, aber sie würde aussichtslos sein, wenn sich nicht die Männerparteien zu ihrer Unter- stützung bereit erklärten. Große politische Frauenparteien, die geschlossen auftreten und eine politische Macht bedeuten, sind wohl für lange hinaus, wenn nicht überhaupt für Deutschland unmöglich. Und es ist gut so. Es gibt sicherlich einzelne Fragen, in denen die Mehr- zahl der Frauen gegen die Männer stimmen würden, aber im großen und ganzen müssen Männer und Frauen Hand in Hand gehen, und nur das Wohl des ganzen Volkes im Auge haben. Das können sie am besten, wenn sie gemeinsam in den Parteien arbeiten und nicht Eigenbrödelei treiben in selbständigen Parteigebilden. Überall da, wo die Frau ihr Staatsbürgerrecht errungen hat, ist sie auch diesen Weg gegangen, und es ist nicht zum Nachteil für sie oder für die Partei geworden. Zweifellos hat das Proportionalwahlrecht außerordentlich gute Eigenschaften. Dadurch, daß die Wahlkreise größer gebildet werden, haben auch Minoritäten, die hier und da im Lande verstreut sind, eher die Möglichkeit einen Kandidaten durchzubringen. Ueberhaupt ist es das Bestreben des Proportionalwahlrechts, Zufallsmajoritäten möglichst zu verhindern und jeder Gruppe die Vertretung zu sichern, die ihr nach der Zahl ihrer Anhänger, d. h. ihrer Wähler gebührt. Auch die Frauen werden sich mit diesem Wahlrecht mehr als bisher beschäftigen müssen. Der Einwand, daß es zu kompliziert ist, darf sie auf die Dauer nicht schrecken. Es muß und wird sich die geeignete Form finden lassen, wenn wir erst einmal vor der Möglichkeit stehen, dieses Wahlrecht einzuführen. Das Proportionalwahlrecht bietet den Frauen die meisten Chancen, ja vielleicht allein die Aussicht ge- wählt zu werden. Der Preußische Landesverein für das Frauenstimm- recht steht auf dem Boden der Satzungen des Deutschen Verbandes und fordert zur Zeit nur das Reichstagswahlrecht für die Frauen, sowohl im Reich wie in den Bundesstaaten und in den Kommunen. Und zwar stellen wir diese Forderung, weil sie populär ist. Das Volk weiß, was das allgemeine, gleiche, direkte, geheime Wahl- recht bedeutet, es weiß, daß die Mängel, die dem deutschen Reichstag noch anhaften, auf andere Ursachen als das Wahlrecht zurückzuführen sind. Sie ergeben sich in erster Linie aus der Bevorzugung des Adels und der großen Vermögen durch den Staat, durch amtliche Wahl- mache und durch schlechte Wahlkreiseinteilung. Einen großen Teil der Schuld trägt aber auch das Bürgertum selbst, das in seiner Schlaff- heit nicht den Willen und infolgedessen auch nicht die Kraft hat, ein

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-10-19T09:11:18Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-10-19T09:11:18Z)

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Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Breitscheid, Tony: Die Notwendigkeit der Forderung des allgemeinen, gleichen, direkten, geheimen Wahlrechts (= Schriften des Preußischen Landesvereins für Frauenstimmrecht, Bd. 4). Berlin, 1909, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/breitscheid_notwendigkeit_1909/13>, abgerufen am 24.11.2024.