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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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Sünden / einen gnedigen Gott / vnd die Erbschafft des Ewigen lebens haben / wie solches aus gutem klaren bestendigen grunde der Schrifft / in Apologia erweiset wird / Derhalben sollen diese rede vnd lere in diesen Kirchen nicht gefüret werden / das die Gerechtigkeit des Glaubens für Gott diese zwey theil habe / oder in diesen zweyen stücken stehe / in Vergebung der Sünden / vnd in der angefangenen ernewerung. Gleich wie auch das nicht recht ist / wie ettliche reden / Das wir für Gott gerecht vnd angenehme sein / imputatione & inchoätione, das ist / darumb / das vns der gehorsam / vnd das verdienst Christi zugerechnet wird / vnd darnach zugleich auch darumb / das der new gehorsam in vns angefangen ist / Dann die Summa der reinen lehre / vnd der heilsamen wort ist diese / das wir für Gott gerecht vnd selig werden / Allein aus gnaden / vmb des gehorsams vnd Todts Christi willen / durch den Glauben / ohne zuthun vnser newrung / gehorsams / oder guten wercken / dieselbigen folgen gewislich / Aber sie gehören nicht in den Artickel / wie vnd

Sünden / einen gnedigen Gott / vnd die Erbschafft des Ewigen lebens haben / wie solches aus gutem klaren bestendigen grunde der Schrifft / in Apologia erweiset wird / Derhalben sollen diese rede vnd lere in diesen Kirchen nicht gefüret werden / das die Gerechtigkeit des Glaubens für Gott diese zwey theil habe / oder in diesen zweyen stücken stehe / in Vergebung der Sünden / vnd in der angefangenen ernewerung. Gleich wie auch das nicht recht ist / wie ettliche reden / Das wir für Gott gerecht vnd angenehme sein / imputatione & inchoätione, das ist / darumb / das vns der gehorsam / vnd das verdienst Christi zugerechnet wird / vnd darnach zugleich auch darumb / das der new gehorsam in vns angefangen ist / Dann die Summa der reinen lehre / vnd der heilsamen wort ist diese / das wir für Gott gerecht vnd selig werden / Allein aus gnaden / vmb des gehorsams vnd Todts Christi willen / durch den Glauben / ohne zuthun vnser newrung / gehorsams / oder guten wercken / dieselbigen folgen gewislich / Aber sie gehören nicht in den Artickel / wie vñ

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[0086] Sünden / einen gnedigen Gott / vnd die Erbschafft des Ewigen lebens haben / wie solches aus gutem klaren bestendigen grunde der Schrifft / in Apologia erweiset wird / Derhalben sollen diese rede vnd lere in diesen Kirchen nicht gefüret werden / das die Gerechtigkeit des Glaubens für Gott diese zwey theil habe / oder in diesen zweyen stücken stehe / in Vergebung der Sünden / vnd in der angefangenen ernewerung. Gleich wie auch das nicht recht ist / wie ettliche reden / Das wir für Gott gerecht vnd angenehme sein / imputatione & inchoätione, das ist / darumb / das vns der gehorsam / vnd das verdienst Christi zugerechnet wird / vnd darnach zugleich auch darumb / das der new gehorsam in vns angefangen ist / Dann die Summa der reinen lehre / vnd der heilsamen wort ist diese / das wir für Gott gerecht vnd selig werden / Allein aus gnaden / vmb des gehorsams vnd Todts Christi willen / durch den Glauben / ohne zuthun vnser newrung / gehorsams / oder guten wercken / dieselbigen folgen gewislich / Aber sie gehören nicht in den Artickel / wie vñ

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/86>, abgerufen am 05.05.2024.